Stellungnahme der PKG zum SWR-Beitrag „Tod nach Narkose – Wenn Ärzte pfuschen“

Berlin, 7. November 2025

Stellungnahme der Deutschen Praxisklinikgesellschaft (PKG) zum SWR-Beitrag

„Tod nach Narkose – Wenn Ärzte pfuschen“

Der jüngst ausgestrahlte Beitrag des Südwestrundfunks (SWR) zeichnet ein einseitiges und verzerrtes Bild der ambulanten Anästhesie in Deutschland. Tragische Einzelfälle werden zum Ausgangspunkt einer pauschalen Kritik, die der Realität in Praxiskliniken und ambulanten OP-Zentren in keiner Weise gerecht wird.

Ambulante Anästhesie ist sicher und streng reguliert

In Deutschland werden jährlich mehrere Millionen Operationen ambulant durchgeführt – der überwiegende Teil davon unter anästhesiologischer Betreuung.
Eine deutschlandweite Registeranalyse auf Basis des AQS1-Systems mit über 200.000 ambulant operierten Patientinnen und Patienten zeigt, dass intraoperative Komplikationen wie Blutungen, Nerven- oder Gewebsverletzungen extrem selten sind und in weniger als 0,1 % der Fälle auftreten. Schwere Zwischenfälle bleiben damit die absolute Ausnahme.
(Quelle: Baumbach et al., Deutscher Schmerzkongress 2022; Analyse des AQS1-Registers der Bundesarbeitsgemeinschaft für Ambulantes Operieren e. V. [BAO]).

Ambulante Einrichtungen unterliegen denselben rechtlichen und medizinischen Anforderungen wie Krankenhäuser. Dazu gehören insbesondere:

Einhaltung der Raumluftklasse Ib nach DIN 1946-4 je nach Art des Eingriffs,
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 mit regelmäßigem externem Audit,
verpflichtende Notfall- und Reanimationskonzepte mit jederzeitiger Zugriffsmöglichkeit auf alle erforderlichen Medikamente und Geräte,
strukturierte Weiterbildung und Facharztpflicht für alle anästhesiologisch tätigen Ärztinnen und Ärzte,
kontinuierliche postoperative Überwachung im Aufwachraum bis zur sicheren Entlassung.

Diese Qualitätsstandards sind verbindlich in den Leitlinien der Bundesärztekammer (BÄK) und den Qualitätssicherungsrichtlinien der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verankert.
(Vgl. Bundesärztekammer: „Sicherheit in der Anästhesie bei ambulanten Eingriffen“, 2020).

„Ambulante Anästhesie in Deutschland findet unter denselben medizinischen und organisatorischen Standards statt wie im Krankenhaus – nur patientennäher, effizienter und mit kürzeren Wegen.“
– Stefan Elmshäuser, Geschäftsführer der Deutschen Praxisklinikgesellschaft (PKG)

Einzelfälle dürfen nicht den Maßstab für eine ganze Versorgungsform bilden

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) weist ausdrücklich darauf hin, dass es – wie in jedem medizinischen Bereich – zu Fehlern kommen kann. Diese tragischen Einzelfälle dürfen jedoch nicht dazu führen, eine ganze Versorgungsform unter Generalverdacht zu stellen.

„Die große Mehrheit der niedergelassenen Anästhesistinnen und Anästhesisten arbeitet nach höchsten Standards und trägt wesentlich dazu bei, dass Millionen Patientinnen und Patienten jedes Jahr sicher ambulant operiert werden können.“
– Stefan Elmshäuser, PKG

Ambulante Strukturen tragen im Gegenteil maßgeblich zur Entlastung des stationären Sektors, zur Senkung der Gesundheitskosten und zur Steigerung der Patientenzufriedenheit bei.
Sie ermöglichen wohnortnahe Eingriffe, kurze Aufenthalte und schnellere Genesung – bei gleichbleibend hoher medizinischer Sicherheit.

(Vgl. Sachverständigenrat Gesundheit 2023: „Ambulantisierung – Chancen und Risiken“, Kapitel 4.2.)

Verantwortung der Medien

Die PKG erinnert daran, dass Journalistinnen und Journalisten eine besondere Verantwortung tragen, wenn sie über medizinische Themen berichten.

Eine vollständige, faktenbasierte und ausgewogene Darstellung ist unverzichtbar, um das Vertrauen der Bevölkerung in die ambulante Versorgung nicht zu beschädigen. Pauschalisierende Schlagzeilen oder emotional überhöhte Darstellungen von Einzelfällen leisten keinen Beitrag zur Patientensicherheit – sie erzeugen vielmehr Unsicherheit und schaden dem Ansehen einer ganzen Berufsgruppe.

„Wir erwarten von öffentlich-rechtlichen Medien, dass sie bei sensiblen Gesundheitsthemen mit derselben journalistischen Sorgfalt berichten, die sie von Ärztinnen und Ärzten in deren Arbeit verlangen.“
– Stefan Elmshäuser, PKG

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist gemäß § 26 Abs. 1 Medienstaatsvertrag (MStV) verpflichtet, „umfassend, wahrheitsgemäß und ausgewogen“ zu berichten.
Die PKG erwartet, dass diese Grundsätze auch bei der Darstellung der ambulanten Medizin uneingeschränkt beachtet werden.

Quellenangaben:

Baumbach P. et al. (2022): Ambulantes Operieren – Ergebnisse aus dem AQS1-Register. Vortrag, Deutscher Schmerzkongress 2022, Frankfurt a.M.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Ambulantes Operieren e. V. (BAO): AQS1-Registerberichte, Jena 2021 ff.
Bundesärztekammer (2020): Leitlinie – Sicherheit in der Anästhesie bei ambulanten Eingriffen.
DIN 1946-4 (2018): Raumlufttechnik – Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens.
DIN EN ISO 9001:2015: Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen.
Medienstaatsvertrag (MStV), Fassung vom 7. November 2020, § 26 Abs. 1.

Mit freundlichen Grüßen
DIPL. KFM.
STEFAN ELMSHÄUSER
Geschäftsführer

elmshaeuser@pkgev.de
www.pkgev.de

Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V.
c/o Praxisklinik Charlottenburg
Bismarckstraße 45-47
10627 Berlin

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