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Von interessanten Publikationen über Terminhinweise bis hin zu relevanten Meldungen von Bundesärztekammer, SpiFa und Co.: Der BAO informiert Sie regelmäßig über aktuelle Nachrichten aus der Berufspolitik.

Weitere Meldungen können Sie auch unter BAO-Nachrichten nachlesen.

Neueste Stellungnahmen und Meldungen

08.02.2023: Pressemitteilung des SpiFa: Ambulante Strukturen sind systemrelevanter denn je!

Berlin, 8. Februar 2023 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert Wertschätzung der Leistungen von Medizinischen Fachange- stellten (MFA) seitens der Bundesregierung und unterstützt die heutige Pro- testaktion des Verbandes medizinischer Fachberufe (VMF) in Berlin.

„Deutschlands Fachärztinnen und Fachärzte sprechen ihre ausdrückliche Unterstützung für die Protestaktion am heutigen Tage aus,“ so Dr. Christian Albring, 3. Vorsitzender des SpiFa. „Es ist Zeit, dass die Verantwortlichen in der Gesundheitspolitik, aber auch die öffentlichen Medien endlich den Beitrag der in der ambulanten Versorgung tätigen Menschen für unser Gesundheitssystem wertschätzen und finanziell anerkennen.“

Gerade die Patientenversorgung während der Pandemie habe bewiesen, wie wichtig am- bulante Strukturen seien: in dieser medizinischen Krisensituation wurden neun von zehn Patienten in der ambulanten Versorgung behandelt, auch das Impfgeschehen während der Pandemie wäre ohne ambulante Strukturen und den unermüdlichen Einsatz von medizini- schen Fachangestellten nicht denkbar gewesen.

„Die Ampelkoalition hat es sich zum Ziel gemacht, auch medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte als Gesundheitsberufe stärken zu wollen. Es ist höchste Zeit, endlich Taten folgen zu lassen,“ so Albring weiter. Der Fachkräftemangel sei bereits jetzt bedrohlich und werde sich weiter verschärfen. Hinzu komme das Problem, dass viele MFA in Pflegedienste und die Krankenhäuser abwandern, wo oftmals attraktivere Arbeitsbedingungen als in budgetierten Praxen winken. „Ambulante Strukturen sind relevanter denn je. Die Politik muss dies durch konkrete Maßnahmen endlich anerkennen und MFAs, ZFAs, aber auch den niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten, nicht nur verbale Wertschätzung zuteil- werden lassen.“

Im Fokus: Auswirkungen der Energiekrise auf die ambulante Versorgung

Eine repräsentative deutschlandweite Ad-hoc-Befragung von Ärzt:innen und Heilberufler:innen durch die Stiftung Gesundheit

Die Studie finden Sie hier: http://www.stiftung-gesundheit.de/pdf/studien/im-fokus-q4-2022.pdf

09.12.2022: SpiFa mahnt: Wo bleibt die Wertschätzung?

Pressemitteilung: SpiFa mahnt: Wo bleibt die Wertschätzung?

Berlin, 9. Dezember 2022 – Die durch steigende Energie- und Sachkosten und Corona-bedingte Erlösausfälle und Mehrausgaben angespannte wirt- schaftliche Situation der Krankenhäuser soll durch Hilfen in Milliardenhöhe entschärft werden, so das Votum von Bundeskanzler Olaf Scholz und den Regierungschefs der Länder. Eine Nennung oder gar Berücksichtigung der ambulanten Strukturen findet sich in den Beschlüssen hingegen nicht, mahnt der SpiFa.

„Steigende Energiekosten und die andauernd hohe Inflation betreffen nicht nur Deutsch- lands Kliniken. Auch Fachärztinnen und Fachärzte in der ambulanten Versorgung brau- chen einen entsprechenden Ausgleich“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Denn ambulante Strukturen sind systemrelevanter denn je. Das scheint gerade jetzt, wo ein Ende der Pandemie in Sicht ist, ganz schnell in Vergessenheit zu geraten: es waren die ambulanten Strukturen, die die erste Anlaufstelle für Patienten mit einer Corona-Erkrankung waren. Hier wurde auch ein großer Teil der inzwischen knapp 190 Millionen Impfdosen verabreicht.“

Für Facharztpraxen mit hohem Energiebedarf sind die hohen Energiepreise besonders belastend teilweise gar existenzbedrohend. Ohne entsprechende Hilfsmaßnahmen könn- ten eine Reduktion von Sprechstundenzeiten und Aufnahmestopps für neue Patienten die Folge sein.

Der SpiFa fordert die Politik auf, die bundesweit andauernden Proteste der Ärztinnen und Ärzte ernst zu nehmen. Hierzu SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider: „Es fehlen hier ein Zeichen der Wertschätzung und ein klares Signal der Politik, und zwar fernab von Lippenbekenntnissen und Beifallsbekundungen.“

14.11.2022: Pressemitteilung des BAO: Hybrid-DRG: Chance auf Investitionen und Ausbau im vertragsärztlichen Sektor

Hybrid-DRG: Chance auf Investitionen und Ausbau im vertragsärztlichen Sektor

Berlin. Gesundheitsminister Lauterbach hat sich nun doch entschlossen, das patientenfreundliche Ambulante Operieren ernsthaft voranzubringen. Dies geht aus einem Entwurf zum Krankenhaus-Pflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) hervor, das vergangenen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten wurde. Der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) begrüßt ausdrücklich, dass damit das Projekt der Hybrid-DRGs, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, nun endlich umgesetzt werden soll. „Hybrid bedeutet: eine bessere Vergütung für ambulanten Operationen als bisher, aber weniger Vergütung als bei stationärer Durchführung“ erklärt BAO-Präsidiumsmitglied Dr. Jörg Hennefründ, der in Oldenburg eine große gynäkologische Tagesklinik betreibt. „Diese Vergütung soll allen beteiligten Sektoren gleichermaßen zukommen, also sowohl den Krankenhäusern als auch den Vertragsärzt*innen.“

Der BAO erkennt in der Gesetzesinitiative ein ernsthaftes Bemühen, die Versorgung der Bevölkerung auch in Zukunft sicherzustellen. Schließlich werden etwa vier Millionen Operationen jährlich ambulant in vertragsärztlichen Einrichtungen durchgeführt, 1,8 Millionen im Krankenhaussektor. Doch im internationalen Vergleich ist Deutschland nach wie vor Schlusslicht bei der Häufigkeit ambulanter Operationen. „Dies liegt daran, dass die niedrige bisherige Vergütung in den ambulanten OP-Einrichtungen kaum Investitionen zuließ und die Krankenhäuser bei der mangelnden Vergütung Defizite schrieben und lieber stationäre Aufenthalte veranlassten“, erläutert Dr. Hennefründ.

Die Bedenken der Krankenhäuser, wonach diese mit der Vergütung der Hybrid-DRG nicht wirtschaftlich operieren können, lässt der BAO nicht gelten. „Es wäre kontraproduktiv, den vertragsärztlichen Sektor von einer besseren Vergütung auszuschließen und gleichzeitig den Kliniken selbst bei ambulanten Operationen die volle Vergütung wie bei stationärer Behandlung zuzugestehen“, betont Dr. Hennefründ. Immerhin sind die wesentlichen Kosten im Gesundheitswesen Personalkosten. „Das lässt darauf schließen, dass Personal im Krankenhaus weniger effizient eingesetzt wird und weniger Leistungen an den Patient*innen erbringen kann als dies in vertragsärztlichen Einrichtungen der Fall ist“, argumentier der BAO-Vertreter.

Eine Ablehnung der Hybrid-DRG allein zur Stützung der wirtschaftlich weniger effizienten Krankenhäuser gefährdet nach Einschätzung des BAO somit die Versorgung der Bevölkerung. „Wenn die Krankenhäuser um ihren Bestand fürchten und es politisch gewollt ist, sie zu stützen, dann muss es andere Möglichkeiten geben als die Vertragsärzte an der Versorgung der Bevölkerung zu hindern!“, mahnt Dr. Hennefründ und ergänzt, dass eine angemessene Vergütung es vertragsärztlichen Einrichtungen ermöglichen würde, ihre Kapazitäten durch Investitionen zu erweitern und damit die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

20.10.2022: Unsere beratende Kanzlei kwm informiert: Google Fonts und der Datenschutz

Ein Beitrag von Dr. Tobias List und Maximian Heilig. 

Viele Praxisinhaber erhalten gerade ein Abmahnschreiben von Patienten, deren Anwälte oder anderen Besuchern ihrer Homepage, in denen die Verfasser des Schreibens wegen des Nutzens von sog. Google Fonts der Seitenbetreiber einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und damit eine DSGVO-Verletzung geltend machen und an diesen Verstoß eine Zahlungsaufforderung knüpfen.

Was steckt dahinter? Was muss befürchtet werden und vor allem: Muss gezahlt werden oder kann das Schreiben unbeachtet bleiben?

Die Ausgangsentscheidung

Grundlage für die versandten Abmahnungen und Forderungsschreiben ist ein Urteil des Landgerichts München I von Anfang dieses Jahres (Urteil vom 20.1.2022 – 3 O 17493/20), in dem das Gericht einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Homepagenutzern festgestellt hat, wenn bei Aufruf einer Webseite die dynamischen IP-Adressen der Nutzer aufgrund der Nutzung von Google Fonts durch den Webseitenbetreiber automatisch an Google weitergeleitet werden. Aufgrund des damit einhergehenden Kontrollverlusts über die an den Server von Google in den USA übermittelten Daten stelle dies – so das Landgericht München – in jedem Fall einen erheblichen Eingriff dar, der auch Ansprüche auf immateriellen Schadensersatz begründe.

Die Entscheidung des LG München I bezieht sich auf den Google-Dienst „Google Fonts“, dürfte aber auch auf sonstige Sachverhalte zutreffen, bei dem IP-Adressen ohne Zwischenschritt externen Dritten bekannt werden. Google Fonts stellt Anbietern von Webseiten eine breite Auswahl von Schriftarten für ihren Internetauftritt kostenlos zur Verfügung. Bei der dynamischen Variante für die Nutzung von Google Fonts wird bei jedem Aufruf durch einen Webseitenbesucher eine Verbindung zum Google-Server aufgebaut und die entsprechende Schriftart wird von diesem zugeladen und ausgespielt. Hierbei wird bei jedem Verbindungsaufbau zum Google-Server mindestens die IP-Adresse des jeweiligen Webseitenbesuchers an Google übertragen.

Aus datenschutzrechtlicher Perspektive steht zunächst fest, dass IP-Adressen personenbezogene Daten darstellen – und damit dem deutschen und europäischen Datenschutzrecht unterfallen –, wenn dem Verantwortlichen die rechtlichen Mittel zur Verfügung stehen, über Zusatzinformationen von der IP-Adresse einen Rückschluss auf die natürliche Person zu ziehen (EuGH ZD 2017, 24 mAnm Kühling/Klar = MMR 2016, 842 mAnm Moos/Rothkegel). Dies nahm auch das Landgericht München in dem vorgenannten Fall an.

Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten benötigt der Webseitenbetreiber als Verantwortliche daher eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Liegt eine solche nicht vor – etwa eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder eine Rechtfertigung für die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – ist eine – wenn auch unbewusste Weitergabe an Dritte – grundsätzlich unzulässig und damit untersagt.

Ein aufgrund dieses Verstoßes resultierender zivilrechtlicher Anspruch der Betroffenen – etwa auf Unterlassung der Datenweitergabe nach § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1004 BGB analog – ist daher dem Grunde nach möglich. Bei der unbefugten Weitergabe von personenbezogenen Daten kann daneben außerdem auch –wie im Fall der dem Urteil des LG München I zugrunde lag – die Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts des betroffenen Webseitenbesuchers geltend gemacht werden, da nur die betroffene Person selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten bestimmen darf. Daher kommt auch ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO in Betracht. Das LG München I führt dazu aus, dass der mit der Übermittlung der IP-Adresse an Google, das bekanntermaßen Daten über Nutzer sammelt, verbundene Kontrollverlust so groß sei, dass ein Schadensersatzanspruch gerechtfertigt sei. Die beklagte Webseitenbetreiberin wurde insofern verurteilt, an den Webseitenbesucher für den datenschutzrechtlichen Verstoß 100 EUR zu zahlen.

Die Folgen der Entscheidung

Grundsätzlich folgt aus der Entscheidung die Empfehlung, derzeit keine dynamisch eingebundenen Google Fonts auf Websites zu verwenden. Stattdessen sollte die statische Variante von Google Fonts verwendet werden, bei der die Schriftarten durch den Server des Webseitenbetreibers bereitgestellt werden. Häufig kann dies durch kleine technische Änderungen umgesetzt werden, sodass die bestehende Webseite ohne großen Aufwand rechtssicher weiterverwendet werden kann.

Die vorgenannte Entscheidung des Landgericht München I hat bereits dazu geführt, dass zahlreiche Anwaltsschreiben an Webseitenbetreiber versendet wurden, durch die die Webseitenbetreiber zur Zahlung von immateriellen Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten aufgefordert wurden. Die Anzahl der entsprechenden Anwaltsschreiben legt nahe, dass es sich hierbei um Personen und Rechtsanwaltskanzleien handelt, die gezielt das Internet nach Webseiten durchsuchen, die Google Fonts dynamisch eingebunden haben.

Dieses Vorgehen wirft die Frage auf, ob die Durchsetzung datenschutzrechtlicher Ansprüche in dieser speziellen Situation gegen Treu und Glauben verstößt. Dafür könnte sprechen, dass die Personen hinter den Abmahnungen absichtlich einen entsprechenden Datenschutzverstoß herbeiführen. Es erscheint unbillig, hierfür eine Entschädigung zuzusprechen. Da die Erstattung von Anwaltskosten als Rechtsverfolgungskosten mit dem Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch verknüpft sind, wären diese bei Durchgreifen eines Einwandes ebenfalls nicht zu entrichten. Ob sich im Übrigen auch andere Gerichte der Auffassung des Landgerichts München I anschließen werden, bleibt vor den dargestellten Einwendungen abzuwarten.

Die richtige Reaktion auf ein Anwaltsschreiben

Eine überlegte Reaktion nach Erhalt eines etwaigen Abmahnschreibens ist zur Prüfung des konkreten Einzelfalls unerlässlich, anwaltlicher Rat in jedem Fall empfehlenswert. Nur so lassen sich legitime von unberechtigten Forderungen unterscheiden. In jedem Fall lässt sich damit das Entstehen einer höheren Kostenlast oder die Nerven eines aufwendigen Gerichtsprozesses vermeiden.

https://www.kwm-law.de/de/blog/google-fonts-und-der-datenschutz

06.10.2022: Pressemitteilung des BAO: Die Zeit ist reif für barrierefreie Kooperationen zwischen Praxen und Kliniken

Berlin. Ärzt*innen im vertragsärztlichen und im stationären Sektor sollten endlich die Möglichkeit haben, im Interesse und zum Wohl ihrer Patient:innen zusammenzuarbeiten. „Was aus der Perspektive von Patient:innen und aus dem ärztlichem Selbstverständnis heraus eine Selbstverständlichkeit sein sollte, ist es aus Sicht der Gesundheitspolitik und der Kostenträger allerdings noch lange nicht“, mahnt Dr. Christian Deindl, Präsident des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO). Seit Jahrzehnten wird eine Sektorengrenze zwischen Praxen und Kliniken kostenintensiv aufrechterhalten. „Und statt sie endlich abzubauen, wird sie von Reformgesetz zu Reformgesetz noch ein Stück weit mehr hochgezogen. Gegenteilige Aussagen sind bloße politisches Lippenbekenntnisse. Diesen Luxus, das eine zu sagen und das andere zu lassen, sollte sich grundsätzlich keine Gesellschaft leisten!“, so Dr. Deindl.

In Zeiten des wachsenden Fachkräftemangels – insbesondere im Gesundheitswesen – wird hieraus eine konkrete Existenzbedrohung. Um Fehler und Versäumnisse aus der Vergangenheit zu korrigieren und in der Gegenwart tunlichst zu unterlassen, bedarf es nach Einschätzung des BAO über Parteigrenzen hinweg Weitsicht und Einsicht, „eine leider nicht selbstverständliche Kombination“, meint der BAO-Präsident und ergänzt: „Ideologische Scheuklappen und der eigenen Sozialisation geschuldete Vorurteile sind immer schon Gift für demokratische Gesellschaftsformen und der Nährboden für Krisen. Man kann sich nicht des Eindruckes erwehren, dass nach fast einem Jahr Stillstand das Jahr 2022 sich zu Ende neigt und nun politisches Handeln von Hektik und Torschlusspanik begleitet wird.“

Dabei liegen drei perfekt ausgearbeitete, sich inhaltlich und in ihrer Praktikabilität ergänzende Expertisen vor, deren Empfehlungen und vorgeschlagenen Lösungsansätze es nur umzusetzen gilt:

 

Dr. Deindl erklärt: „Bürger*innen haben diese unabhängigen Expertengutachten für ein besser koordiniertes und bezahlbares, weil endlich sektorenfreies Gesundheitssystem, mit ihren Steuern finanziert. Sie haben ein Anrecht darauf, dass dieses Expertenwissen Eingang in politische Entscheidungsprozesse findet und nicht durch nachgeschobene pseudowissenschaftliche Auftragsarbeiten hintergangen wird.“ Für den BAO ist die Zeit überreif für verantwortungsvolle Schritte, die Ärzt*innen in Praxen und Kliniken endlich erlauben, im Interesse und zum Wohl ihrer Patient*innen zusammenzuarbeiten: „Es fehlt nur noch der politische Startschuss“, betont der BAO-Präsident.

Der BAO vertritt mit den assoziierten Verbänden der Zukunftsgruppe Ambulantes Operieren 2022 zirka 3.000 Fachärzt*innen.

BAO Symposium, Sonntag, 04.09.2022 im Rahmen des NARKA 2022

Ablauf des BAOSymposiums am Sonntag, den 4.9.2022 in Berlin
Sonntag, 04.09.2022 08:40 Uhr

Sicherheit für die Patienten in der Schmerztherapie:
Bericht über die kooperative Studie des BAO mit der Universität Jena

MitarbeiterIn der Universität Jena

AOPKatalog und die Auswirkungen des IGESGutachtens
A. Neumann (München)

Weiterentwicklung des ambulanten Operierens aus Sicht der Krankenkasse
A. Krauß

Ambulantisierung und Versorgungsqualität
F. Diel

Podiumsdiskussion mit Politik, Kassen und Ärzten
Zukunft des ambulanten Operierens wo liegen die Unterschiede zurVergangenheit?

Was wurde angekündigt? Was bisher realisiert? Wo soll es hingehen?

A. Philippi MdB Gesundheitsausschuss ,

A. Neumann (München), C. Deindl (Nürnberg),

M. Jochmann (Hoyerswerda), F. Diel (Berlin),

A. Krauß (Dresden)

Moderiert von: R. Hansen (Berlin)

28.07.2022: Pressemitteilung des BVOU: 2023 drohen Termine beim Facharzt knapp zu werden

Pressemitteilung des BVOU – Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie

Kommendes Jahr drohen nicht nur Energie, sondern auch Termine beim Facharzt knapp zu werden. Wie können sich Versicherte darauf vorbereiten?

Die Bundesregierung bereitet die Bürger im Moment auf Engpässe bei Erdgas und Strom vor – dabei zeichnet sich im Winter ein weiterer Engpass ab: Mit der geplanten Budgetierung bei der Behandlung von Neu- und Notfallpatienten könnten Facharzttermine Mangelware werden. Die Bürger können sich dagegen wappnen, in dem sie sich als gesetzlich Versicherte in Facharztverträge einschreiben. Solche Verträge kennen weder Aufnahmestopps noch lange Wartezeiten. Es gibt sie für Kardiologen, internistische Rheumatologen, Pulmonologen, Orthopäden und Unfallchirurgen, usw.

Berlin – Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach will das höhere Honorar für die schnelle Vergabe von Behandlungsterminen an Neu- und Notfallpatienten im kommenden Jahr zurücknehmen. Die zusätzliche Arbeit, die den Praxen durch die rasche Terminvergabe entsteht, wird dann nicht mehr außerhalb des Budgets vergütet. Damit bleibt das Honorar hinter den tatsächlichen Kosten zurück. „Das ist ein klares Signal mangelnder Wertschätzung an die Ärzteschaft und die vielen hochengagierten medizinischen Fachangestellten, die sich jeden Tag für die zeitnahe und effiziente Versorgung der Patientinnen und Patienten einsetzen, gerade auch unter den Bedingungen der Coronapandemie“, sagt Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU). „Wenn die Behandlung der Neu- und Notfallpatienten wieder budgetiert wird, werden wir zehn Prozent weniger Termine vergeben können, weil wir die dafür nötigen Überstunden der medizinischen Fachangestellten nicht mehr angemessen vergüten können“, so Dr. Lembeck weiter. „Das ist ein desaströses Signal aus der Politik. Wartezeiten von drei bis sechs Monaten für einen Facharzttermin werden dann wieder die Regel sein. Die zeitnahe Behandlung wird zum Luxusgut“.

Facharztverträge: Kostenfrei und ohne Aufnahmestopps

Allerdings gibt es eine Alternative zu dieser drohenden Versorgungslücke: die Facharztverträge der gesetzlichen Krankenkassen. Der BVOU hat in den vergangenen 15 Jahren mit verschiedenen Krankenkassen Orthopädie-Verträge abgeschlossen, etwa mit der Bosch BKK und der AOK Baden-Württemberg. „Diese Verträge sind für die Versicherten kostenfrei“, erläutert Dr. Lembeck. „Es gibt keine Aufnahmestopps und zügige Termine für alle eingeschriebenen Patientinnen und Patienten. Wenn die Bevölkerung schon durch die Inflation und die Verknappung des Erdgases gebeutelt wird,

sollte Herr Lauterbach nicht auch noch Lücken in die medizinische Versorgung reißen“, so der BVOU-Präsident weiter.

Bei diesen Facharztverträgen, die zu den sogenannten Selektivverträgen gehören, schließen die gesetzlichen Krankenkassen einen direkten Vertrag mit den Leistungserbringern ohne Einbindung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Versicherten können sich dann kostenlos in diese Verträge einschreiben. Den Selektivverträgen liegt ein gemeinsames Verständnis davon zugrunde, was eine gute orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung ausmacht. Leistungen werden fair und nachvollziehbar vergütet, Behandlungen besser koordiniert. Das ärztliche Gespräch hat einen festen Platz in der Behandlungskette. „Facharztverträge sind eine Win-Win- Situation für alle“, sagt Dr. Lembeck. „Sie sind ein Gegenmodell zu einer Versorgung, bei der Neu- und Notfallkranke wieder unter das Budget fallen. Die Patientinnen und Patienten haben die Wahl.“

Über den BVOU:

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

 

21.07.2022: Ärztegenossenschaft Nord eG: Die ersten TI-Konnektoren müssen jetzt ausgetauscht werden!

Pressemitteilung der Ärztegenossenschaft Nord eG

Aktuell steht der Wechsel für Konnektoren mit Herstellerdatum 2016/2017 nach fünf Jahren begrenzter, fester Ablaufzeit an. Eine einmalige Softwareverlängerung mit neuen Konnektoren soll bis Ende 2024 möglich sein, ab 2025 soll laut Bundesebene keine Hardware mehr in den Praxen notwendig sein. Erklärungen von höchster Entscheidungsebene gibt es zu diesem verordneten Vorgehen nicht. Es ist voraussehbar, dass wegen schon jetzt offensichtlicher Terminverschiebung die Zeitvorgabe nicht einzuhalten ist und ein weiteres Mal die Hardware ausgetauscht werden muss. Die schnelllebigen Gematik-Aktivitäten beginnend mit dem Roll-out der eAU und des eRzepts sind mit den vorhandenen Systemen und der Rigidität der Software-Häuser kaum umsetzbar und für Vertragspraxen mit nicht zu beziffernden Kosten und Unannehmlichkeiten verbunden.

Nach Recherche des Deutschen Ärzteblattes müssen insgesamt 130.000 Konnektoren ausgetauscht werden. In diesem Jahr sind es demnach 15.150 Konnektoren bundesweit. Betroffene Vertragsärztinnen und -ärzte stehen vor der Frage „Was muss ich für einen Konnektorwechsel veranlassen? Wie wird der Konnektortausch refinanziert?“. Gedanken über den bundesweit entstehenden Elektroschrott, Lieferengpässe und Praxisausfallzeiten hat sich bisher niemand gemacht. 

Digitale Service-Lösung für die Praxis

Das Leasing eines Autos ist heutzutage selbstverständlich mit allen verbundenen Serviceleistungen und der „Mobilitätsgarantie“. Warum nicht auch die Hardware leasen und den physischen Konnektor und den damit verbundenen Ärger außerhalb der Praxis platzieren? Ende Juni stellte die Firma Akquinet ihre Lösung im Rahmen einer gemeinsamen Konferenz der Berufsverbandsvorsitzenden und der KVSH vor.“ TI as a Service“ ist das Schlagwort und lässt ahnen, dass ein physischer Konnektor, anfällig für technische Defekte und Beschädigungen bald für Praxen zur Vergangenheit gehören kann.

Die Ärztegenossenschaft Nord eG setzt den Wunsch der Berufsverbände nach weiterer Information für ihre Mitglieder mit einer digitalen Veranstaltung:

„Konnektorwechsel versus TI as a Service“ (2 Fortbildungspunkte) am 23.08.2022 von 19:30 -21:00 Uhr um und lädt Sie recht herzlich dazu ein.

Durch die Veranstaltung wird Sie Doris Scharrel, Landesvorsitzende des BVF und Vorstandsmitglied der äg Nord, sowie Dirk Aagaard, Geschäftsführer der akquinet AG, begleiten.

Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über die Veranstaltung erfahren möchten.

23.06.2022: Startklar für den WELTTAG DER PATIENTENSICHERHEIT 2022

Mitteilung vom Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) 

Am 17. September ist WELTTAG DER PATIENTENSICHERHEIT und zu diesem Anlass rufen wir wieder zu Aktionen auf. Schwerpunktthema in diesem Jahr: „Sichere Medikation“.

Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit möchten wir Ihnen zur Bereicherung und Öffentlichkeitswirksamkeit Ihrer Aktion zur Seite stehen:

Unsere für den Welttag der Patientensicherheit eingerichtete Website www.tag-der-patientensicherheit.de ist ab sofort online!

Sie bietet eine Plattform, auf der alle Beteiligten ihr Engagement für die Patientensicherheit präsentieren und Interessierte sich über die Aktionen rund um den Welttag der Patientensicherheit und darüber hinaus informieren können.

  • Melden Sie Ihre Aktion zum WTPS auf der interaktiven Karte an ® MITMACHEN
  • Kündigen Sie das Beleuchten eines Gebäudes in Orange als Signalfarbe der Patientensicherheit an ® MITMACHEN
  • Nutzen Sie unsere kostenlosen Materialien zur Verteilung an Fachkräfte, Patient*innen und Interessierte (per Onlinebestellung voraussichtlich ab Mitte Juli)

Warum das Thema Medikationssicherheit?

Medikationsfehler sind weltweit eine der Hauptursachen für vermeidbare Schäden im Gesundheitswesen. Die anhaltende COVID-19-Pandemie hat das Risiko von Medikationsfehlern und damit verbundene arzneimittelbedingte Schäden erheblich verschärft. In diesem Zusammenhang hat die WHO für die globale Kampagne das Thema „Sichere Medikation“ für den Welttag der Patientensicherheit 2022 ausgewählt. Wir haben uns diesem Thema angeschlossen, denn auch in Deutschland gibt es nach wie vor zu viele vermeidbare Behandlungsfehler in der Arzneimitteltherapie. Das Schwerpunktthema soll aber nicht ausschließen, dass Sie sich am Welttag der Patientensicherheit auch anderen Themen der Patientensicherheit widmen können.

Veranstaltung des Aktionsbündnis Patientensicherheit

Das APS plant zum Welttag der Patientensicherheit eine Veranstaltung, die am 15.09.2022 in Berlin stattfindet. Wir sind noch in der Planung aber halten Sie natürlich auf dem Laufenden.

Wir freuen uns über zahlreiche Aktionsankündigungen rund um das Thema Patientensicherheit und bedanken uns vorab für die Verbreitung der Website www.tag-der-patientensicherheit.de über Ihre Netzwerke.

Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS)

www.aps-ev.de

03.06.2022: Vorschläge der DKG zur Ambulantisierung sind kontraproduktiv und nicht patientenorientiert!

Pressemitteilung des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO) vom 3. Juni 2022

Geht es nach dem Willen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dann sind die durch sie vertretenen Kliniken die einzigen Nutznießer der politisch gewollten Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Versorgungsbereich. Den ambulant operierenden Praxen, Ambulante Operationszentren (AOZ) und Praxiskliniken hingegen spricht die DKG die fachliche Kompetenz ab und streut Zweifel, dass die darin arbeitenden niedergelassenen Vertragsärzt*innen den Sicherstellungsauftrag aufrechterhalten können. Anders ist das jüngst publik gewordene DKG-Positionspapier zur Ambulantisierung im stationären Versorgungsbereich und zur Einführung von Hybrid-DRG und ambulant-klinischen Leistungen nicht zu verstehen. Der Präsident des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO), Dr. Christian Deindl, warnt daher: „Schon viel zu oft ist es der DKG vortrefflich gelungen, die Öffentlichkeit mit ihren Äußerungen zu täuschen. Es war nicht zuletzt auch ihr Verhalten, das unser Gesundheitssystem in die gegenwärtige komplexe Schieflage gebracht hat.“ Das am 1. April 2022 vorgelegte Gutachten des Berliner IGES-Instituts und der daraus resultierende neue Katalog ambulanter und stationsersetzender Leistungen (AOP-Katalog) sollte eigentlich dazu beitragen, das Gesundheitswesen aus eben dieser Schieflage zu befreien. „Die DKG legt dieses Gutachten allerdings nach eigenem Gutdünken aus“, kritisiert Dr. Deindl, „sie zimmert sich sogar einen eigenen dritten, sogenannten ambulant-klinischen Sektor zurecht, statt endlich einer sektorenverbindenden Patientenversorgung und den hierfür erforderlichen Kompromissschritten zuzustimmen.“ Denn aus dem DKG- Positionspapier geht hervor, dass die Krankenhausgesellschaft nur diesem neugeschaffenen Sondersektor die Abrechnung mit Hybrid-DRG zugesteht, während die vermeintlich banalen ambulanten Eingriffe in Praxen, ambulanten OP-Zentren und Praxiskliniken sowie in Krankenhäusern weiterhin nach bisherigen EBM-Maßstäben durchgeführt und honoriert werden sollen. Diese Haltung der DKG ist auch für den stellvertretenden BAO-Präsident, Dr. Axel Neumann, völlig inakzeptabel. Er kritisiert insbesondere, dass die DKG die Einführung des sogenannten Kontextfaktoren-Modells strikt ablehnt, das auch Ausgangsbasis für die gesetzlich geforderte Schweregraddifferenzierung und für ein noch zu entwickelndes neues Vergütungssystem sein soll. „Der einzige Grund für diese Ablehnung ist, dass die Kontextfaktoren ökonomischen Interessen der Krankenhäuser widersprechen – ein unhaltbarer, öffentlicher Affront gegen die von allen ärztlichen Akteuren in Klinik und Praxis und vor allem von den Patientenvertretern geforderte Fokussierung der Patientensicherheit!“, mahnt Dr. Neumann. „Die IGES-Gutachter*innen haben sich erfreulich präzise und propädeutisch dazu geäußert“, meint Dr. Neumann, „genau dieses Modell ist ein wichtiges und unverzichtbares Qualitätsmerkmal einer wirklich gelungenen Ambulantisierung. Es darf auf keinen Fall geopfert werden.“ Es zeugt nach Auffassung des BAO zudem von Hybris und Selbstüberschätzung, wenn die DKG mehrmals von ihrem multiprofessionellen Hintergrund spricht. „Ein solcher ist zweifelsfrei in großen klinischen Versorgungseinheiten und Universitätsklinika gegeben. Zuweisende kooperierende niedergelassene Fachärzt*innen sowie ihre Patient*innen wissen diese Tatsache im Versorgungsalltag zu schätzen – doch ansonsten herrscht Mangel“, erklärt Dr. Neumann: „Was wissenschaftlich begründet sein soll, ist im Prinzip eine gezielte Kampagne gegen niedergelassene Spezialist*innen, die unabhängig und nicht durch Steuergelder finanziert die ambulante Gesundheitsversorgung schon jetzt flächendeckend sicherstellen.“ Dr. Deindl und Dr. Neumann legen daher Wert auf die Feststellung, dass es den Kliniken kaum gelingen dürfte, den ambulanten Sicherstellungsauftrag zu übernehmen: „Wenn sich Fachkräfte im großen Stil aus ihrem Beruf verabschieden, dann handelt es sich vor allem um das Pflegepersonal in den Kliniken – begleitet von leitenden spezialisierten Fachärzt*innen aller Disziplinen, die kein Interesse mehr finden an mangelhafter Versorgung unter dem ökonomischen Diktat von Konzern-Geschäftsführern“, erklären die beiden BAO-Vertreter. „Und gerade deshalb ist aus Sicht unserer Patient*innen die sektorenverbindende Versorgung schon längst das Gebot der Stunde – losgelöst von den ausschließlich ökonomischen Interessen der DKG. Die Chefärzt*innen sehen ohnehin längst diesen Reformbedarf und fokussieren dabei ebenso die Patient*innen.“ Für die BAO-Spitze ist deshalb klar: „Offensichtlich hat die DKG mit dem Vertragspartner KBV bereits komplett abgeschlossen, weil sie bei der Umsetzung des Gutachtens und AOP-Kataloges explizit auf sich selbst und die gesetzliche Krankenversicherung verweist – der Wille des Gesetzgebers wird damit öffentlich schamlos konterkariert. Vor allem aber wird die Zukunftsfähigkeit der sogenannten gemeinsamen Selbstverwaltung dadurch erneut vorsätzlich zerstört – im Vertrauen darauf, dass ein SPD-Gesundheitsminister auf Ersatzvornahmen zu Lasten von Krankenhäusern im Allgemeinen verzichten wird.“

25.04.2022: Presseinformation: SpiFa fordert nachhaltige Strategie, klares Konzept und einsatztaugliche Hardware

Digitalisierung neu denken – SpiFa fordert nachhaltige Strategie, klares Konzept und einsatztaugliche Hardware

Berlin, 25. April 2022 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert deutlich die Pläne, einen Austausch der Konnektoren vorzunehmen und fordert stattdessen ein klares Konzept für die Digitalisierung im Gesundheitswesen.

„Einrichtungen der Gesundheitsversorgung dürfen keine digitalen Versuchslabore sein, nur um den Gesundheitsmarkt für digitale Lösungen und Produkte zu öffnen,“ so der SpiFa im aktuellen Positionspapier zu den Gesundheitsthemen im Koalitionsvertrag. Damit richtet sich der SpiFa vornehmlich gegen die verfrühte Einführung und Vorschrift zur künftigen Verwendung von eAU und eRezept, aber auch der geplante Austausch von 130.000 Konnektoren sorgt bei der Fachärzteschaft für Unmut.

„Zuerst zwingt man den Arztpraxen eine schlecht funktionierende TI mit einem veralteten Konnektorensystem auf, welches jetzt auch noch – unverändert – unter hohen Kosten ausgewechselt werden soll. Dafür geschätzte 350 Millionen Euro auszugeben ist der blanke Irrsinn, da in zwei Jahren die Softwarelösung zur Verfügung steht. So darf man mit dem Geld der Versicherten im Gesundheitswesen nicht umgehen,“ so Dr. Norbert Smetak, SpiFa-Vorstandsmitglied und Vorsitzender des SpiFa-Ausschusses Digitalisierung. Gerade im Zuge der Diskussion um die eklatanten Fehlbeträge in der Gesundheitsfinanzierung hält der SpiFa die Ausgabe eines derart hohen Betrages für den übergangsweisen Erhalt einer veralteten und fehleranfälligen digitalen Infrastruktur nicht gerechtfertigt.

„Dann experimentiert man mit eAU und eRezept, nimmt letzteres zurück, kommt anfänglich kassenseits nicht in Gang, was die eAU betrifft und beschuldigt nun letztlich die Ärztinnen und Ärzte, die wahrlich alles tun, um in der Pandemie die Versorgung und natürlich auch die eAU am Laufen zu halten,“ so Smetak weiter.

Im Zuge der anhaltenden Diskussion fordert der SpiFa eine nachhaltige Strategie und die Entwicklung funktionierender und adäquater Lösungen, welche sich zum einen am Bedarf von Patientinnen und Patienten bzw. Ärztinnen und Ärzten orientieren und zudem vor Ihrer Einführung ausgiebig auf Praxistauglichkeit und Betriebssicherheit getestet werden.

25.04.2022: Bundesschiedsamt attestiert Unterfinanzierung: Stolpersteine auf dem Weg in die Digitalisierung

Pressemitteilung vom Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng)

Als niedergelassene Magen-Darm-Ärzte stehen wir technischen Innovationen offen gegenüber und sind immer bereit, Neuerungen zeitnah in unseren Praxen einzuführen“, betont der Berufsverbandsvorsitzende Dr. Ulrich Tappe. „Deshalb begrüßen wir auch den Einzug der Digitalisierung in das Gesundheitswesen. Die Umsetzung ist allerdings keine reibungslose Angelegenheit, sondern eine teure und kraftzehrende Zumutung, die den Praxisbetrieb behindert anstatt ihn voranzubringen.“

Bezeichnend ist die aktuelle Entscheidung, mit der das Bundesschiedsamt dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen gerade bescheinigt hat, die niedergelassenen Ärzte bei der Finanzierung der erforderlichen Investitionen in die Telematikinfrastruktur im Regen stehen zu lassen. „Für die digitale Übertragung von Patientendaten an die Krankenkassen müssen in den Praxen Kartenterminals, spezielle Anschlussgeräte – sogenannte Konnektoren – und besondere Kommunikationsdienste angeschafft werden“, erläutert Dr. Tappe. „Diese Technik wird beispielsweise benötigt, um die seit Anfang des Jahres vorgeschriebene Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durchführen zu können. Erst jetzt konnte durch das Bundesschiedsamt erwirkt werden, dass die die Erstattungspauschalen deutlich angehoben und erweitert werden. Dass hier nur die Materialkosten berücksichtigt werden entspricht aber nicht der Belastung der Praxen. Vollständig unberücksichtigt bleibt beispielsweise der erhöhte Zeitaufwand durch immer wiederkehrende Systemabstürze beim Einlesen der neuen Gesundheitskarten oder erforderlicher Schulungen der Praxismitarbeiter.“

Irreführend sind in diesem Zusammenhang sind auch Erfolgsmeldungen des GKV-Spitzenverbandes über den elektronischen Datenaustausch mit Arbeitgebern auf der Basis von digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Nach eigener Angabe der Krankenkassen scheitert nämlich derzeit immer noch ein erheblicher Anteil der Übermittlungen aus den Arztpraxen. „Das liegt allerdings daran, dass die technische Implementierung durch Hard- und Software-Dienstleister unter hohem Zeitdruck vielfach völlig unzureichend erfolgt ist“, erklärt Dr. Tappe. „Die Praxen kämpfen mit diesen Fehlern und müssen den Schaden nicht nur finanziell alleine tragen. Zudem kommt, dass die eingebaute Anschlusstechnik heute schon überholt ist und ausgetauscht werden muss, nicht nur aufgrund der Zweifel an der Datensicherheit des Kommunikationsdienstes sowie mutmaßlichen Datenschutzverstößen bei den Konnektoren. Unbestritten wird der technische Wandel in geeigneter Form für alle Vorteile bringen. Derzeit kann jedoch nur eine Behinderung des Praxisbetriebes konstatiert werden bei zusätzlichen, durch die Krankenkassen nicht gegenfinanzierten Kosten.

Gutachten nach §115b Abs. 1a SGB V – Weiterentwicklung Ambulantes Operieren

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die KBV wurden mit dem MDK-Reformgesetz beauftragt, ein gemeinsames (dreiseitiges) Gutachten zu den Leistungen nach § 115b SGB V in Auftrag zu geben (s. § 115b Abs. 1a SGB V).

Mehr Details finden Sie unter https://www.kbv.de/html/57597.php

Medizinische Hilfe für Menschen in der Ukraine

Im Namen der Menschlichkeit bitten wir Sie alle um Unterstützung!

Der folgende Link ist geprüft und enthält die Informationen zu benötigtem Material und den Sammelstellen. Bitte verteilen Sie in Ihrem Netz diese Informationen und ggf. auch an Sprechstunden- und Hilfsmittellieferanten.

https://docs.google.com/document/d/1oJnrwCvAPsLFSLMD_YTHqWon-kkS0fIilLa-uer5atw/mobilebasic#

10.02.2022: Presseinformation: „Ambulant vor stationär“ - Versorgungsengpässe vermeiden

DGVS fordert mehr Patientenorientierung bei der geplanten Ambulantisierung von Eingriffen

Berlin – Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern werden in Deutschland sehr viele Fälle stationär im Krankenhaus behandelt. Für das Gesundheitssystem bedeutet das einen hohen finanziellen Aufwand, der in den folgenden Jahren aufgrund des demografischen Wandels weiter steigen wird. Deswegen sollen mehr Eingriffe ambulant in einer Praxis oder einem Krankenhaus durchgeführt werden. Dies unterstützt die DGVS ausdrücklich. Verpasst die Politik jedoch die Möglichkeit, vorher kostendeckende Modelle zur Vergütung zu schaffen, drohen Engpässe und Qualitätseinbußen bei der Versorgung. Das zeigt ein aktuelles Gutachten, das die Arbeitsgemeinschaft leitender gastroenterologischer Krankenhausärzte (ALGK), der Berufsverband Gastroenterologie Deutschland (BVGD) und der Berufsverband niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands (bng) beim Institute for Health Care Business GmbH (hcb) beauftragt hat, um anhand vorliegender Leistungs- und Abrechnungsdaten neue Modelle für eine effiziente, qualitätsgetriebene Ambulantisierung und eine dafür geeignete Vergütung herauszuarbeiten.

Versorgungsengpässe sind in deutschen Krankenhäusern längst Realität. Plan- oder verschiebbare Operationen müssen abgesagt werden. Es fehlt das Personal, um Patienteninnen und Patienten zu betreuen. Die nächsten Jahre werden diese Situation noch verschärfen, wenn Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegende aus den geburtenstarken Jahrgängen das Renteneintrittsalter erreichen. Für das Gesundheitssystem bringt das steigende Belastungen mit sich. Hinzu kommt, dass sich die finanzielle Lage vieler Krankenhäuser verschlechtert hat. 

Gleichzeitig werden in kaum einem anderen Land so viele Eingriffe stationär und damit ressourcenintensiv durchgeführt wie in Deutschland1. „Hier sehen wir großes Potenzial, das Gesundheitssystem zu entlasten, indem auch speziellere Eingriffe ambulant durchgeführt werden, ohne die Versorgungsqualität zu mindern“, erklärt Professor Dr. med. Thomas Frieling, Kongresspräsident der Viszeralmedizin 2022 und Chefarzt der Medizinischen Klinik II, Helios Klinikum Krefeld. „Eingriffe, bei denen eine Patientin oder ein Patient früher kategorisch stationär aufgenommen werden musste, sind aufgrund des medizinischen Fortschritts nun ambulant durchführbar. Doch der weiteren Ambulantisierung von Eingriffen steht die Sektorengrenze, also die künstliche Trennung von Ambulanz und Krankenhaus im Wege“, erläutert Prof. Dr. med. Heiner Wedemeyer, Mediensprecher der DGVS und Direktor der Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Endokrinologie der medizinischen Hochschule Hannover.

Die Sektorengrenze, also die künstliche Trennung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung, stellt nicht nur für die Krankenhäuser einen enormen Kosten- und Verwaltungsaufwand dar, sondern bringt auch Hürden für die Patientinnen und Patienten mit sich. Wird festgestellt, dass eine Patientin oder ein Patient bei einem Ambulanzbesuch in einem Krankenhaus doch stationär aufgenommen werden muss, dürfen die Ärzte auf der Station im Krankenhaus nicht ohne Weiteres auf die in der Ambulanz erhobenen Daten zugreifen. „Für Patientinnen und Patienten ist diese künstliche Trennung oft nicht nachvollziehbar und bedeutet für alle Beteiligten einen unnötigen Zeit- und Ressourcenaufwand. Das führt beispielsweise dazu, dass Untersuchungen doppelt durchgeführt werden müssen, was das Gesundheitswesen unnötig belastet“, kritisiert Prof. Dr. med. Ludger Leifeld, Vorsitzender der Kommission Qualität der DGVS und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Gastroenterologie, Sankt Bernward Krankenhaus Hildesheim. 

Bei der geplanten Aufhebung der Sektorengrenzen kommt es jedoch darauf an, dass sich für Patientinnen und Patienten keine Nachteile, etwa durch Qualitäts- und Sicherheitseinbußen oder verlängerte Wartezeiten ergeben. Dazu müssen zunächst die erforderlichen Strukturen aufgebaut werden. „Es ist wichtig, dass die Ambulantisierung schrittweise erfolgt. Von jetzt auf gleich alle Eingriffe, die ambulant zu realisieren sind, nur noch ambulant durchzuführen, würde im Systemversagen enden: Die Praxen würden überschwemmt, Wartezeiten verlängerten sich und die Patientensicherheit wäre aufgrund fehlender Ausstattung gefährdet“, so Frieling. „Durch die Ambulantisierung kann eine dringend benötigte Entlastung des Gesundheitssystems gelingen – aber nur wenn es Kliniken und Praxen möglich ist, in Patientensicherheit zu investieren und gleichzeitig kostendeckend zu arbeiten“, ergänzt Leifeld.

 

Link zum Gutachten:

Literatur:

  1. Augurzky, B., Krolop, S., Mensen, A., Pilny, A., Schmidt, C., Wuckel, C. (2018), Krankenhaus-Rating-Report 2018 – Personal-Krankenhäuser zwischen Wunsch und Wirklichkeit, medhochzwei Verlag, Heidelberg 2018. 

Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)

Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) wurde 1913 als wissenschaftliche Fachgesellschaft zur Erforschung der Verdauungsorgane gegründet. Heute vereint sie mehr als 6500 in Klinik und Forschung tätige Ärztinnen und Ärzte unter einem Dach. Die DGVS fördert sehr erfolgreich wissenschaftliche Projekte und Studien, veranstaltet Kongresse und Fortbildungen und unterstützt aktiv den wissenschaftlichen Nachwuchs. Ein besonderes Anliegen ist der DGVS die Entwicklung von Standards und Behandlungsleitlinien für die Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Verdauungsorgane – zum Wohle der Patientinnen und Patienten.

24.11.2021: Neue Selektivverträge: Stationsersetzende Leistungen mit DAK Bayern und KKH

Berlin – Der BVOU e.V. hat mit der Managementgesellschaft REBECA health care GmbH (ein Unternehmen der Helmsauer Gruppe) aus Nürnberg eine Kooperationsvereinbarung im Bereich Selektivverträge geschlossen. Inhalt der Kooperation sind Verträge über die Versorgung mit stationsersetzenden Leistungen, die die REBECA mit der KKH (bundesweit) und mit der DAK (Bayern) geschlossen hat.

Lesen Sie mehr unter https://www.bvou.net/neue-selektivvertraege-stationsersetzende-leistungen-mit-dak-bayern-und-kkh/

09.11.2021: Presseinformation: aktuelle Meldung der gematik zur Cyberattacke der medatixx GmbH

Berlin, 09.11.2021

Wichtige Informationen zur Cyberattacke der medatixx GmbH

Wie die medatixx GmbH auf ihrer Webseite erklärt, ist das Unternehmen Opfer eines Cyberangriffs geworden, bei dem wichtige Teile der internen IT Systeme verschlüsselt wurden. Die medatixx GmbH ist ein Anbieter von Praxissoftware für Ärzte und betreut in diesem Kontext viele Kunden. Auch wenn der Angriff gemäß medatixx nach aktuellem Stand gegen das Unternehmen medatixx und nicht gegen deren Kunden gerichtet war und bisher keine Kenntnisse über die Entwendung von Daten vorliegen, empfiehlt die medatixx GmbH ihren Kunden die Änderung aller Passwörter. Hierzu gehören insbesondere:

  • Passwörter der Praxissoftware
  • Passwörter zur Windows Anmeldung, Server und Firewalls
  • Passwörter des Konnektors

Anleitungen zum Ändern der Passwörter sowie weiterführende Informationen finden Sie bei der medatixx GmbH unter https://medatixx.de/thema/detail/wichtige-information-cyberattacke-auf-medatixx-gmbh-co-kg

Zum Schutz Ihrer Artpraxis und der damit verbundenen medizinischen Daten ihrer Patienten empfiehlt die gematik, die aktuellen Hinweise der medatixx GmbH zu beachten.

02.11.2021: Ärzteschaft fordert Aussetzen der Telematikinfrastruktur

Pressemitteilung vom 02.11.2021

Ärzteschaft fordert Aussetzen der Telematikinfrastruktur – FÄ-Chef Dietrich: „Einführung war dilettantisch und ist gefährlich“

Der Deutsche Ärztetag kritisiert scharf die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI). Mit massivem Druck werde etwas ins Gesundheitswesen gepresst, das weder praktisch funtioniere noch sicher sei oder die Gesundheitsversorgung in Deutschland verbessere, monierten zahlreiche Ärztinnen und Ärzte am gestrigen ersten Sitzungstag des Deutschen Ärztetages. Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft (FÄ) und Delegierter, betont: „Praktikabilität, Sicherheit und Nutzen sind einfach nicht gegeben. Die Einführung der TI in ihrer aktuellen Ausgestaltung ist nicht nur dilettantisch, sondern auch gefährlich.“ Mit Nachdruck fordere die Ärzteschaft daher ein Moratorium, sagte Dietrich am Dienstag in Berlin.

Bereits am Montag hatte der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, die künftige Bundesregierung aufgefordert, ein Moratorium für die TI zu verhängen. Aus der Ärzteschaft hagelte es Berichte über massive technische Probleme mit der TI in den Arztpraxen, die den Workflow behinderten und das Personal stark belasteten. Die Freie Ärzteschaft warnt seit Jahren genau vor solchen Entwicklungen, besonders im Hinblick auf Sicherheitsrisiken und unausgereifte Anwendungen wie elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, elektronisches Rezept und elektronische Patientenakte. „In einem schlecht gemachten System telematischer Vernetzung sind wir nicht mehr Herr der Lage – auch Kliniken und Praxen werden gehackt“, erläutert der FÄ-Chef. „Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnt ausdrücklich auch im Gesundheitswesen vor Hacking, Erpressung und Datenmissbrauch.“

Die Ärzteschaft kritisiert besonders die mangelnden Tests der TI und ihrer Anwendungen. Sie seien überhaupt nicht marktreif, Arztpraxen, Kliniken und Patienten müssten nun als Versuchskaninchen bei der Einführung der TI herhalten. „Das ist unverantwortlich, denn es behindert und beschädigt die medizinische Versorgung“, betont Dietrich. „Die künftige Bundesregierung muss die Schraube, die der scheidende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn weit überdreht hat, wieder zurückdrehen und die telematischen Anwendungen erst einmal sorgfältig überprüfen und testen.“ Die Ärztinnen und Ärzte fordern zudem, dabei ärztlichen Sachverstand und die tatsächlichen Erfordernisse der Basis einzubeziehen. Der FÄ-Chef macht deutlich: „Wir sind diejenigen, die in Klinik und Praxis damit arbeiten sollen. Wer könnte besser wissen als wir, was für funktionierende Arbeitsabläufe erforderlich ist – dabei sind auch die ganz verschiedenen Bedarfe in den Einrichtungen des Gesundheitswesens zu berücksichtigen.“ Darüber hinaus hätten Ärzte eine Schweigepflicht und für die höchste Sicherheit der Patientendaten sei Sorge zu tragen.

Über die Freie Ärzteschaft e.V.

Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

BAO Podiums-Diskussion am 12.09.2021 auf dem NARKA 2021

Unwetter-Hilfe für betroffene Kollegen

Liebe Kolleg*innen,
hier finden Sie Informationen aus unserem Netzwerk zu Ihrer Kenntnis und auch gerne zum Weiterleiten an betroffene Kollegen:
1)
Hilfe für Ärzte nach #Flut: Wer medizinische Sachspenden hat, bitte bei der @LaekRlp melden unter 06131/28822-25, Mobil 0170/4771471, E-Mail: engelmohr@laek-rlp.de
2)
Von: Deutsche Apotheker- und Ärztebank presse@apobank.de
Betreff: Flut-Katastrophe: apoBank-Stiftung spendet 250.000 Euro und verdoppelt weitere Spenden für den Wiederaufbau von Praxen und Apotheken
PRESSEMITTEILUNG – 21. JULI 2021
Flut-Katastrophe: apoBank-Stiftung spendet 250.000 Euro und verdoppelt weitere Spenden für den Wiederaufbau von Praxen und Apotheken
Die Überschwemmungen in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten hinterlassen Spuren auch in zahlreichen Praxen und Apotheken. Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) bietet sofortige und unbürokratische Hilfen zur Beseitigung der Schäden an.
Als finanzielle Ad hoc-Hilfe stellt die apoBank-Stiftung einen Betrag in Höhe von 250.000 Euro zur Verfügung. Gleichzeitig ruft die Bank zu weiteren Spenden an die Stiftung auf und verdoppelt jeden eingehenden Euro. Die Mittel fließen direkt Hilfswerken der Heilberufler zu, die entsprechend der Lage vor Ort den Geschädigten schnell und unkompliziert Unterstützung zukommen lassen können. Alle, die sich an der Spendenaktionen beteiligen möchten, finden hier die nötigen Informationen.
Schnelle Unterstützung in Höhe von 250 Mio. Euro und Hotline für Betroffene

Zusätzlich stellt die apoBank Kreditlinien in Höhe von 250 Mio. Euro bereit, um bei den betroffenen Kunden schnell und unbürokratisch Liquidität sicherzustellen. Darüber hinaus gibt sie ihren Kunden Orientierung und Beratung bei der Inanspruchnahme weiterer Programme für den Wiederaufbau der beschädigten Praxen und Apotheken. Dazu werden neben den eigenen Kreditlinien Angebote öffentlicher Förderinstitute genutzt, die über Hausbanken beantragt werden können. Die betroffenen Kunden können sich an ihre apoBank-Berater, die zuständigen Filialen in ihrer Region oder an die eigens dafür eingerichtete Hotline unter 0211/5998-3250 wenden.
Hilfe beim Wiederaufbau
Für all diejenigen, die die beschädigte Einrichtung oder Gerätschaften in den Praxen und Apotheken reparieren oder ersetzen müssen, bietet die Vermittlungsplattform univiva der apoBank-Tochtergesellschaft naontek schnelle Hilfe bei der Suche nach entsprechenden Anbietern. Dazu genügt eine Erstanfrage über ein Sonderformular auf der Website. Daraufhin erfolgt ein Rückruf durch einen univiva-Berater, der den konkreten Bedarf entgegennimmt, passende Anbieter empfiehlt und den Kontakt herstellt.
„Die Auswirkungen der Hochwasser-Katastrohe haben mich und meine Kolleginnen und Kollegen sehr betroffen gemacht. Als Bank der Gesundheit ist es uns ein besonderes Anliegen, den Betroffenen zu helfen und die medizinische Versorgung in den Katastrophengebieten sicherzustellen sowie die Arbeitsfähigkeit in den Praxen und Apotheken möglichst schnell wiederherzustellen“, sagt Ulrich Sommer, Vorsitzender des Vorstands der apoBank. „Mit unserer Spende und den Angeboten möchten wir daher jenen zur Seite stehen, die aktuell mit den Folgen der Flut-Katastrophe zu kämpfen haben oder vor Ort wertvolle Hilfe leisten.“

19. Juli 2021: Ambulantes Operieren besser vergüten statt wieder budgetieren!

Pressemitteilung des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO) vom 19. Juli 2021
Ambulantes Operieren besser vergüten statt wieder budgetieren!
Der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) kritisiert aktuelle Forderungen der AOK, wonach wieder mehr ambulante Leistungen in den budgetierten Teil der Gesamtvergütung zurückgeführt werden sollen. Dies würde vor allem das Ambulante Operieren treffen – ein Leistungsbereich, der aktuell trotz extrabudgetärer Vergütung von einer leistungsgerechten Bezahlung und Förderung weit entfernt ist.
Berlin, 19. Juli 2021. ‚Ambulant vor stationär‘ lautet seit vielen Jahren ein zentrales gesundheitspolitisches Postulat. Insbesondere bei operativen Leistungen gibt es in Deutschland noch großen Nachholbedarf: Im internationalen Vergleich werden deutlich weniger Operationen ambulant durchgeführt, obwohl Ambulantes Operieren nachweislich sicher, besonders patientenfreundlich und für die Kostenträger auch kostengünstiger ist als ein entsprechender stationärer Eingriff. Ein wichtiger Grund, warum das Potenzial dieser innovativen Versorgungsform hierzulande nicht ausgeschöpft wird, ist die unzureichende Bezahlung ambulanter Operationen: Denn obwohl diese extrabudgetär vergütet werden, decken die Honorare nicht die tatsächlich entstehenden Kosten in den ambulant operierenden Praxen und Einrichtungen.
Die AOK will künftig sogar diese viel zu niedrige Vergütung beschneiden. Denn in ihrem aktuellen Papier „Neue Nähe für ein gesünderes Deutschland“, in dem die AOK ihre Positionen zur Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl 2021 darstellt, fordert die Krankenkasse unter anderem, kurzfristig wieder mehr Leistungen in den budgetierten Teil der Gesamtvergütung zurückzuführen. „Wenn man einmal darüber nachdenkt, welche Leistungen überhaupt extrabudgetär vergütet werden, dann fällt einem natürlich gleich das Ambulante Operieren ein“, meint dazu BAO-Präsident Dr. Axel Neumann: „Das ist vor allem deshalb völlig unverständlich, da das IGES-Institut aktuell auf Veranlassung  des Gesetzgebers in einem Gutachten untersucht, um welche weiteren Leistungen sich der aktuelle Katalog ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe erweitern ließe und welche neuen Rahmenbedingungen erforderlich sind, um die Fallzahl ambulanter Eingriffe in Klinik und Praxis endlich wirksam zu erhöhen. Der Gesetzgeber hat dieses Ziel ausdrücklich formuliert – die AOK konterkariert also unmittelbar den Willen des Bundesgesundheitsministeriums.“ Um das Ambulante Operieren, seine Versorgungsstruktur und seine Vergütung neu zu organisieren, müssen nicht nur aus Sicht des BAO wirklich alle Kosten erstattet werden, die für eine sichere Durchführung des Eingriffs erforderlich sind – vordringlich für Hygienemaßnahmen und stark gestiegene IT-Investitionen.
Davon abgesehen wertet der BAO – ebenso wie andere Berufsverbände und die ärztliche Selbstverwaltung – auch die Forderung der AOK nach mehr Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen im ambulanten Sektor als inakzeptablen Affront gegen die niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzte. „Mit dem Ruf nach stärkerer Budgetierung und einer neuen Regresswelle vergrault die AOK den ärztlichen Nachwuchs, um den wir seit Jahren in Praxen und in Krankenhäusern so intensiv werben – die Kasse behindert damit bewusst die angestrebte Ambulantisierung der medizinischen Leistungen“, kritisierte der BAO-Präsident.
Der BAO vertritt mit den assoziierten Verbänden der Zukunftsgruppe Ambulantes Operieren 2022 zirka 3.000 Fachärztinnen und Fachärzte.
Kontakt: BAO-Geschäftsstelle
Joachim-Karnatz-Allee 7
10557 Berlin
030 31958413
buero@bao.berlin
auch www.operieren.de 

16.Juli 2021 Krankenkassen planen massive Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte

ALLIANZ DEUTSCHER ÄRZTEVERBÄNDE
BERUFSVERBAND DEUTSCHER INTERNISTEN (BDI) * BUNDESVERBAND DER ÄRZTEGENOSSENSCHAFTEN * GEMEINSCHAFT FACHÄRZTLICHER BERUFSVERBÄNDE (GFB) * HARTMANNBUND – VERBAND DER ÄRZTE DEUTSCHLANDS * MEDI GENO DEUTSCHLAND * NAV- VIRCHOW-BUND; VERBAND DER NIEDERGELASSENEN ÄRZTE DEUTSCHLANDS *SPIFA – SPITZENVERBAND FACHÄRZTE DEUTSCHLANDS
Pressemitteilung
Krankenkassen planen massive Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte
Berlin, 16. Juli 2021 – Die Allianz Deutscher Ärzteverbände nimmt zu den Positionspapieren des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen und des AOK Bundesverbands Stellung und erteilt den geplanten Leistungskürzungen für Patienten eine Absage.
Mitten in der Hochphase des politischen Wettbewerbs mit Blick auf die Bundestagswahl 2021 haben sich sowohl der GKV-Spitzenverband als auch der AOK Bundesverband deutlich für die Einführung von Leistungskürzungen für Versicherte und Patienten ausgesprochen. Nichts Anderes ist es, wenn man fordert, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) begonnene Entbudgetierung ärztlicher Leistungen in der ambulanten Versorgung wieder zurückzunehmen. Die Einen sprechen davon, dass nur so die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sichern sei, die Anderen schreiben provokant über ihre Forderung „Neue Nähe in der Versorgung“.
„Die Äußerungen der Krankenkassen müssen sich die Versicherten und Patienten auf der Zunge zergehen lassen. Bei der Zuweisung neuer Aufgaben an Ärztinnen und Ärzte sind die Krankenkassen immer vorn und lautstark dabei. Wenn es dann aber darum geht, auch für diese geforderten Leistungen zu bezahlen, wird geknausert, getrickst und nach Budgetierung gerufen. Man will Alles und jede Leistung haben, bezahlen jedoch nicht. Wenn die gesetzlichen Krankenkassen eine Ausgabenbegrenzung bei sich durch starre Budgets wollen, dann sollten sie ihren Versicherten auch selbst sagen, welche Leistungen sie für die Beitragszahler nicht mehr vorsehen werden. Es ist nicht die Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte, dem konkret betroffenen Patienten den Sparwillen seiner gesetzlichen Krankenkasse zu erklären.“, so Dr. med. Dirk Heinrich, Sprecher der Allianz Deutscher Ärzteverbände und Vorstandsvorsitzender des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) zu den Vorschlägen.
Heinrich weiter: „Zur Begründung für die Leistungskürzung durch Budgetierung werden Argumente angeführt, die einen nur den Kopf schütteln lassen. Unter anderem wird behauptet, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen aus dem Jahr 2019 kaum Versorgungsverbesserungen erzielt hätten. Dabei trat das TSVG erst im Mai 2019 als Gesetz in Kraft, seit Januar 2020 befindet sich das deutsche Gesundheitswesen bekanntermaßen im Dauerstress der Corona-Pandemie. Es ist daher bemerkenswert, wie die gesetzlichen Krankenkassen bereits heute beurteilen können, dass es keine Versorgungsverbesserungen gegeben hat. Nach unserer Meinung ist dies billige Stimmungsmache zur Bundestagswahl aus den Pressebüros der Krankenkassen in Berlin-Mitte.“
Die in der Allianz Deutscher Ärzteverbände organisierten Verbände erklären, dass sie den Forderungen der Krankenkassen gemeinsam und entschieden entgegentreten werden. Finanzdefizite der gesetzlichen Krankenkassen durch unbezahlte Mehrarbeit von Ärztinnen und Ärzten sowie des Praxispersonals ausgleichen zu wollen, macht die Leistungsfeindlichkeit im Denken der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich. Es ist und bleibt die klare Forderung der Ärzteschaft, dass alle Leistungen, die erbracht werden, von den gesetzlichen Kassen auch voll bezahlt werden müssen.
Allianz Deutscher Ärzteverbände
c/o Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa),
Robert-Koch-Platz 9, 10115 Berlin
Telefon: +49 (0)30 – 4000 9631
E-Mail: presse@spifa.de

Förderprogramm Digitalisierung bei KMU - auch Arztpraxen sind Klein- und mittelständische Unternehmen!

„Nachricht aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ( www.bmwi.de)
„Digital Jetzt“– Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands
Einleitung

Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.
Laufzeit der Förderung
Das Antragsstellungstool wurde am 7. September freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.“  https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html

Politik

10.02.2023: Süddeutsche Zeitung: Kritischer Eingriff ins System

Gesundheitsminister Lauterbach will, dass mehr ambulant operiert wird. Doch die stationäre Behandlung im Krankenhaus wird bisher höher vergütet. Der Blick ins Ausland zeigt: Es geht auch anders.

Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen.

Koalitionsvertrag 2021-2025

Gern stellen wir Ihnen hier den Koalitionsvertrag 2021-2025 sowie Auszüge für den Bereich Gesundheitswesen zur Verfügung:

Ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung: Auszug Koalitionsvertrag 2021-2025_Ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung

Gesundheitsfinanzierung: Auszug Koalitionsvertrag 2021-2025_Gesundheitsfinanzierung

Den gesamten Koalitionsvertrag können Sie hier einsehen: Koalitionsvertrag_2021-2025

 

Gesundheitspolitischer Talk am 04.10.2021

Mitschnitt des gesundheitspolitischen Talks zum Thema „Zukunft der GKV“ am 04.10.2021 mit Dr. med. Köhler (SpiFa e.V.), Franz Knieps (BKK), Prof. Neubauer (IfG)

Sie können den Mitschnitt des SpiFa e.V. unter folgendem Link aufrufen:

https://www.spifa.de/gesundheitspolitischer-talk-2021-10-04/

 

Im Gespräch mit der SPD-Politikerin Dr. Machalet


Dr. A. Bartels, langjähriges Mitglied im BAO und jetzt auch stellv. Vorstand in der KV RLP, im Gespräch mit der SPD-Abgeordneten Dr. Tanja Machalet (Volkswirtin) und Kandidatin für den Bundestag.

Wir danken KV-TV für die Überlassung der Kurzversion. Die Langversion von einer knappen Stunden können Sie direkt auf der Seite der KV RLP ansehen.

Zahlen-Daten-Fakten

Ambulante und sektorübergreifende Qualitätssicherung

Die niedergelassene Gefäßchirurgin Dr. Kerstin Schick berichtet aus ihrem Praxisalltag und über ihre Erfahrungen mit der Qualitätssicherung.
Nach über 10 Jahren sQS ist es Zeit für ein Resümee. Die grundsätzlich gute Idee hat sich verselbstständigt und ein hyperkomplexes System geschaffen. (24.4.2021)
Mit dem Klick aufs Bild starten Sie den Beitrag.

Qualitätssicherung Schmerztherapie

Der Unterausschuss QS-Schmerztherapie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) legt einen krankenhausorientierten Richtlinienentwurf vor, der von der Realität bei den ambulant operierenden Kollegen und den Anästhesist*innen seit Jahren in differenzierterer Form praktiziert wird. Dies lässt sich durch die Erhebungsergebnisse durch die BAO-Auswertung AQS1 Schmerzen postop_07_02_2021 Briefbegleit-Folien der bereits seit dem Jahr 2000 im Einsatz befindlichen AQS1-Fragebögen der Firma medicaltex darstellen. Hier handelt es sich auch um eine direkte Befragung der und Bewertung durch beteiligte Patient*innen!

Diesen anscheinend unbekannten Sachverhalt hat Dr. Axel Neumann in dem Schreiben an Unterausschuss QS Schmerz Dr Schlenker April 2021 mit beigelegten Auswertungen an alle Mitglieder des Unterausschusses bekannt gemacht. Erste Nachfragen nach weiteren Gesprächen sind inzwischen eingegangen und verabredet.

Aus der Berufspolitik

20.01.2023: Pressemitteilung des BAO: Niedergelassene Kinderchirurg:innen schließen sich dem BAO an

Die Pressemitteilung zum Beitritt des BNKD finden Sie hier: BAO PM_Beitritt BNKD Januar 2023-1

28.12.2022: Presseinformation des SpiFa: Wir brauchen jetzt ein Entbudgetierungsgesetz für die ambulante Versorgung!

Berlin, 28. Dezember 2022 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Bundesregierung auf Ihr Vorhaben aus dem Koaliti- onsvertrag zur Entbudgetierung ärztlicher Leistungen Taten folgen zu lassen und das Vorhaben auf die gesamte ambulante Versorgung auszuweiten.

Seit Jahren weist der SpiFa mit seinen Mitgliedsverbänden auf den Zusammen- hang von Budgetierung ärztlicher Leistungen und eine gute medizinische Versor- gung der Menschen in Deutschland hin. Nicht zuletzt, weil eine Vielzahl von Fach- ärztinnen und Fachärzten von der Budgetierung betroffen sind. Vor Kurzem wurde durch die Ampel-Koalition die sogenannte Neupatientenregelung in der Versor- gung gesetzlich Krankenversicherter gestrichen; ein Element der Aufhebung der Budgetierung ärztlicher Leistungen wurde durch die Politik gestrichen, nachdem die Neuregelung erste positive Effekte gezeigt hatte.

Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Den Krisen in der Ge- sundheitsversorgung, denen die Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte und alle im Gesundheitswesen tätigen Menschen tagtäglich ausgeliefert sind, sind keine neuen Aspekte. Die Budgetierung von medizinischen Leistungen ist der Ur- sprung hierfür. Verschobene oder nicht verfügbare Termine, krankes, ausgebrann- tes und demotiviertes Personal sowie vorherrschender Ärztemangel in allen Fach- richtungen sind die Folge.“

Die Budgetierung ärztlicher Leistungen entsteht durch die Zahlung einer morbidi- tätsbedingten Gesamtvergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen mit befrei- ender Wirkung. Die befreiende Wirkung sichert dabei den Krankenkassen zu, dass diese im Fall der Fälle nicht automatisch Finanzmittel nachschießen müssen. Ob- wohl jedes Jahr weit mehr Leistungen erbracht werden, als durch die gesetzlichen Krankenkassen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, wird die Budgetierung in der ambulanten Versorgung nicht aufgehoben.

Analysen des Deutschen Instituts für Fachärztliche Versorgungsforschung (DIFA) zeigen, dass von der Budgetierung die Bundesländer und ärztlichen Fachgruppen sehr unterschiedlich betroffen sind. Die sogenannten Auszahlungsquoten, die durch zur Verfügung stehendes Finanzvolumen je Kassenärztlicher Vereinigung und Menge der abgerufenen Leistungen entstehen, schwanken dabei in einem Korridor von minus 20-30 Prozent je Fachgruppe und Bundesland (Anlage).

„Wir fordern daher die Regierungsampel und Herrn Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf, den Worten des Koalitionsvertrages Taten folgen zu lassen und die Entbudgetierung einzuleiten. Wir brauchen ein Entbudgetierungsgesetz für die ambulante Versorgung!“, so Heinrich weiter.

Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung

Was unsere Regierungskommission als Grundlegende Reform der KH-Vergütung plant – hier zum Download:

3. Stellungnahme Regierungskommission Grundlegende Reform KH-Vergütung

Diskutieren Sie mit uns, wenn Sie die Auswirkungen für uns Niedergelassene bedenken wollen – spätestens auf dem Kongress in Nürnberg am 10. und 11. Februar: www.bundeskongress-chirurgie.de

KBV aktuell: Ambulantes Operieren: Vertrag, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung

Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ soll eine möglichst umfassende Ambulantisierung erreicht werden. Wie geht es mit dem Ausbau des ambulanten Operierens voran? Den vollständigen Artikel finden Sie unter  dem folgenden Link der KBV.

09.11.2022: Freie Ärzteschaft zur geplanten Elektronischen Patientenakte (EPA)

Freie Ärzteschaft zur geplanten Elektronischen Patientenakte (EPA):
„Ist die ärztliche Schweigepflicht für den Gesundheitsminister nur noch ein störendes Auslaufmodell?“

Hamburg/Essen – Diese Woche wurde in Berlin ein völliger Paradigmenwechsel in Bezug auf die zentrale Speicherung und Nutzung der sensiblen Krankheitsdaten nahezu der gesamten Bevölkerung beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium erteilt der Gematik den Auftrag, ein EPA-Konzept zu entwickeln, welches im scharfen Kontrast zur bisherigen Planung steht. War bisher geplant, die patientengeführte EPA auf freiwilliger Basis für die Bürger bereitzustellen, soll nun die Freiwilligkeit abgeschafft werden zugunsten einer völlig automatisierten Speicherung aller Arztbriefe. Die Patientendaten sollen zudem automatisch allen möglichen Medizinbereichsteilnehmern und auch einem Forschungsdatenzentrum zugänglich sein. Man soll sich nur noch durch eine dezidierte Ablehnung davor schützen können.

Milliardengrab für Versichertenbeiträge
„Dieser Paradigmenwechsel bedeutet faktisch die Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht, die seit 2000 Jahren weltweit durch den Eid des Hippokrates festgelegt wurde und auch heute noch weltweit die Grundlage ärztlicher Tätigkeit ist“, sagt Dr. Silke Lüder, stellvertretende Vorsitzende der Freien Ärzteschaft und niedergelassene Ärztin in Hamburg. „Dieser Paradigmenwechsel ist die Reaktion auf das bisherige völlige Scheitern aller Anwendungen der Telematik-Infrastruktur, sei es das e-Rezept, die E-Au , der e-Notfalldatensatz oder die elektronische Patientenakte“, so Lüder. „Seit 20 Jahren unter der aktiven Beteiligung des heutigen Gesundheitsministers, der Krankenkassen und der interessierten Industrie geplant, aber ohne echte Beteiligung der betroffenen Ärzte und Patienten, hat sich das ganze Projekt in ein Milliardengrab für Versichertenbeiträge verwandelt.“

Kürzlich hat der Chaos Computer Club nachgewiesen, dass die EPA in Deutschland auch ohne größere Computerfähigkeiten zu hacken sei. Gleichzeitig werden 400 Millionen Euro Versichertengelder für einen völlig unnötigen Konnektoren-Tausch verschwendet. „Statt endlich die Reißleine zu ziehen und sinnvolle, sichere und praktikable Lösungen für die Medizin zu entwickeln, versucht man jetzt den Datenschutz zu schleifen und damit auch gleich die ärztliche Schweigepflicht abzuschaffen“, sagt Lüder.

„Opt-out“ Lösung: datenschutzpolitisch falsch
Der Bundesdatenschützer hat die neue „Opt-out“ Lösung schon völlig zurecht für „datenschutzpolitisch falsch“ erklärt. „Wir sehen gerade wieder in Australien, was das Hacking von Krankheitsdaten für die betroffenen Bürger bedeutet“ sagt Wieland Dietrich, Bundesvorsitzender der Freien Ärzteschaft und niedergelassener Arzt in Essen. „Nach einem Datenschutzskandal für zentrale gespeicherte E-Akten in Finnland hat es bei den betroffenen sogar Suizide gegeben. Dort sind nach jüngster Mitteilung über 9 Millionen Gesundheitsdatensätze gehackt und im Darknet veröffentlich worden, obwohl das zuständige Unternehmen nach Angaben der Regierung ‚alles richtig gemacht“ hätte.
Wir sehen also, dass der Schutz der ärztlichen Schweigepflicht gerade heutzutage unter den Bedingungen von Social Media immer wichtiger geworden ist. Und wir als Freie Ärzteschaft werden unsere Kritik an ihrer Abschaffung weiterhin konsequent aufrechterhalten. Zum Schutz der Patienten und unserer ärztlichen Tätigkeit“, so Dietrich.

Weitere aktuelle Themen: Kongress der Freien Ärzteschaft Anfang Dezember in Berlin
Am Samstag, den 3. Dezember 2022, findet in Berlin im Tagungszentrum der Katholischen Akademie der Jahreskongress der Freien Ärzteschaft statt. Interessenten sind herzlich eingeladen. Themen der Vorträge und Diskussionsrunden werden neben der Elektronischen Patientenakte (EPA) auch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Telematikinfrastruktur und die ärztliche Schweigepflicht sein.
Weitere Infos unter: www.freie-aerzteschaft.de

Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e.V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

 

27.09.2022: Presseinformation des SpiFa: „Eine Streichung der Neupatientenregelung wäre unsozial!“

Berlin, 27. September 2022 – Die Bundesregierung rechtfertigt die geplante Streichung der TSVG-Neupatientenregelung insbesondere damit, dass alle Akteure bzw. Leistungserbringer ihren Beitrag leisten müssten. Bisher wenig thematisiert: die Streichung der Regelung trifft nicht alle Ärztinnen und Ärzte gleichermaßen, sondern insbesondere Praxen in sozial oder strukturell benachteiligten Standorten.

Als Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit beschreibt sich die Ampelkoalition in Ihrem Koalitionsvertrag. Von diesen Grundwerten ist in der Planung der politischen Gesetzgebung für die Gesundheitsversorgung in der letzten Zeit wenig zu spüren. Zum einen werden die Beiträge für die Versicherten steigen, zum anderen drohen den Versicherten Leistungskürzungen in Form von weniger Sprechstundenzeit, langen Wartezeiten auf einen Termin und eine erschwerte Terminfindung als Neupatient.
Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), erwartet, dass bei einer Streichung der TSVG-Neupatientenregelung besonders Praxen in sozialen Brennpunkten und prekären Stadtteilen betroffen sein werden. „In diesen Stadtteilen gibt es besonders hohe Raten des Weg- bzw. Zuzugs, entsprechend hoch ist dort der Anteil an Neupatienten. Dies kann auch beispielsweise die Kassenärztliche Vereinigung eindrucksvoll mit Zahlen belegen,“ so Heinrich. Außerdem gebe es in diesen Stadtteilen kaum Privatpatientenanteile oder Selbstzahler, mit denen sich Fehlbeträge im Budget ausgleichen lassen könnten. „Damit träfe eine Streichung der Neupatientenregelung genau die Ärztinnen und Ärzte, die bereits weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen haben und die Versorgung der Ärmsten der deutschen Bevölkerung übernehmen,“ so Heinrich weiter. „Das ist weder gerecht noch nachhaltig und wir erwarten, dass die Abgeordneten im Parlament hier ein deutliches Zeichen setzen und der Streichung der Neupatientenregelung auch im Sinne einer sozialen Verantwortung eine Absage erteilen!“

23.09.2022: Presseinformation des SpiFa: Neuerkrankte sind Neupatienten!

Berlin, 23. September 2022 – Anlässlich der heutigen 1. Lesung des geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes im Bundestag unterstreicht der SpiFa erneut seine Forderung nach der Belassung der Neupatientenregelung im TSVG und fordert die Bundestagsabgeordneten auf, sich den Fakten zu widmen.

Die Länder hatten bereits in der vergangenen Woche ihr Votum abgegeben und sich eindeutig gegen eine Streichung der Neupatientenregelung aus dem TSVG ausgesprochen. Nun sind die Abgeordneten im Bundestag gefragt, sich mit den Auswirkungen des geplanten Gesetzes zu beschäftigen und dabei auch einen Blick auf die Patientenversorgung in Ihrem Wahlkreis zu werfen.
Dazu der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich: „Niemand, wirklich niemand, kann die Rücknahme der TSVG-Neupatientenregelung ernsthaft wollen. Damit wird die fachärztliche Grundversorgung getroffen, gerade auch an sozial benachteiligten Standorten. Diese Regelung hat Ärztinnen und Ärzte darin bestärkt, Ihre Versorgung auszuweiten und dafür in Praxen und Infrastruktur zu investieren. Dass sich das gelohnt hat, belegen die aktuellen Zahlen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) eindeutig.“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, bestreitet weiterhin die positiven Effekte der Neupatientenregelung und beruft sich dabei auf Berechnungen im eigenen Hause, welche aber nicht offengelegt sind. In Anbetracht des derzeitigen Skandals um die Veröffentlichung falscher Hospitalisierungsquoten im Rahmen einer Impfkampagne des BMG stellt sich für den SpiFa allerdings die Frage, wieviel Glauben man den eigenen Berechnungen des BMG schenken darf. Heinrich hierzu weiter: „Die Behauptungen von Herrn Lauterbach zu den Auswirkungen der Neupatientenregelung entbehren jeder Faktengrundlage, die Argumentation ist vollkommen haltlos und intransparent. Die erhobenen Daten des ZI basieren hingegen auf realen Patientendaten und sprechen eine ganz andere Sprache, die auch jeder Abgeordnete im Bundestag versteht.“
Aus den Zahlen des ZI geht insbesondere hervor, dass seit Einführung der Regelung zum einen der Anteil an Neupatienten in den Praxen signifikant gestiegen ist, zum anderen es sich bei diesen Neupatienten überwiegend um Neuerkrankte handelt. „Die Zahlen sprechen für sich und zeigen deutlich, dass vor allem Neuerkrankte, die eine zeitnahe medizinische Behandlung benötigen, von der Regelung profitiert haben. Wer also ernsthaft an einer guten ärztlichen Versorgung für Patienten interessiert ist, kann nicht für eine Abschaffung dieser Regelung votieren,“ so Heinrich weiter.

22.09.2022: Stellungnahme des SpiFa zum Gesetzentwurf vom 27.07.2022

Stellungnahme des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) vom 22. September 2022 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 27. Juli 2022 Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – GKV-FinStG):

SpiFa_Stellungnahme zum RegE GKV-FinStG

14.09.2022: Presseinformation des SpiFa: Ein Gesundheitswesen braucht Verlässlichkeit!

SpiFa startet Kampagne: #WartenBisDerArztKommt

Berlin, 14. September 2022 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) startet am heutigen Tage gemeinsam mit seinen Mitgliedern
die Kampagne #WartenBisDerArztKommt, um gegen die im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) vorgesehenen Leistungskürzungen für Patienten zu protestieren. Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Defizits im Gesundheitsfonds haben sich die beteiligten Parteien der Ampelkoalition offenbar für eine Gesundheitspolitik nach Haushaltslage entschieden. So so ll im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes u.a. die sogenannte Neupatientenregelung zurückgenommen und damit die ärztliche Versorgung für Neupa tienten eingeschränkt werden, und dies obwohl diese Regelung erst 2019 eingeführt wurde und sich zwischenzeitlich bewährt hat. Dies belegen auch entspreche nde Datenerhebungen, die deutlich zeigen, dass die Regelung insbesondere neuerkrankten Menschen zugutekommt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterba ch hat zwischenzeitlich zwar mehrfach betont, dass es im Rahmen des von ihm entworfenen GKV-FinStG zu keinen Leistungskürzungen für die gesetzlich Versicherten komme, doch genau das Gegenteil ist der Fall! Es erfolgen ein Griff in die finanziellen Rücklagen und die Erhöhung der GKV-Beiträge für die Versicherten.
Dazu Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Die Neupatientenregelung ohne sachliche Grundlage aus dem Gesetz zu kippen, bedeutet eine Ver-
schlechterung der Versorgung der Menschenin Deutschland. Dies haben auch viele Akteure der Landes- und Regionalpolitikverstanden, die die Versorgungsprobleme vor Ort kennen, aber das kommt offenbar nicht bei der Bundesregierung an. Mit der Kampagne wehren wir uns nun und weisen offensiv auf die drohenden Leistungskürzungen hin. Deutschlands Fach ärztinnen und Fachärzte brauchen eine verlässliche Gesundheitspolitik, die endl ich die strukturellen Reformen anpackt und die künftige Versorgung sicherstellt , anstatt die eigentlichen Probleme mit einem Flickwerk an Maßnahmen zu übertünchen.“
SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider ergänzt: „Wir ergreifen im Zuge der Kampagne diverse Protestmaßnahmen und zeigen damit auch den Patienten auf, inwieweit künftig ihre Versorgung eingeschränkt wird. Ob Informationsplakat im Wartezimmer oder Protestaktionen in den Ländern: wir werden den Kampagnen Ansatz stetig anpassen und dabei auch die noch anstehenden Landtagswahlen ins Visier nehmen.“
Alle Informationen zur Kampagne sind unter www.WartenBisDerArztKommt.de  zu finden.

03.08.2022: Pressemitteilung des BAO: Halbjahresbilanz 2022: Patientenwohl muss Vorrang vor Parteidoktrin haben!

Berlin. „Olaf lügt!“ So lässt sich nach Auffassung des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO) die gesundheitspolitische Bilanz der ersten Jahreshälfte 2022 zusammenfassen. Denn die Wahlplakate des SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz, auf denen er der gesamten Bevölkerung Respekt versprach, stehen in eklatantem Gegensatz zur bisherigen Arbeit seiner Bundesregierung.

Lesen Sie die gesamte Pressemitteilung unter BAO PM_Halbjahresbilanz 2022

29.07.2022: Schreiben der KBV und aller KVen an den BMG Karl Lauterbach

Leistungskürzungen durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Nachdrücklich rufen wir zusammen mit dem SpiFa zum geschlossenen Handeln gegen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf. 

Lesen Sie dazu bitte das Schreiben der KBV und aller KVen an den BMG Lauterbach, mit einer klaren Stellungnahme und Aufforderung: Schreiben an BM_Lauterbachvon KBV KV

Berliner Initiative für Wandel im Gesundheitssystem e.V.

Bunte Kittel ist eine Kampagne, die von jungen Menschen aus Gesundheitsberufen getragen wird. Sie ist Teil einer wachsenden Bewegung aus dem Gesundheitswesen, die eine entschiedene Kritik am bestehenden System immer lauter artikuliert. Der BAO unterstützt die Aktivitäten der Berliner Initiative für Wandel im Gesundheitssystem e.V. 

Mehr Informationen unter www.bunte-kittel.de

28.06.2022: Presseinformation des SpiFa: Herr Lauterbach, das ist Betrug an der Fachärzteschaft!

Berlin, 28. Juni 2022 – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach präsentiert sein Spargesetz und kündigt an, die Neupatientenregelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz streichen zu wollen. Die deutsche Fachärzteschaft zeigt sich empört.

Die aktuelle Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die Neupatientenregelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz zu streichen, sorgt für Kopfschütteln beim Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa).

„Wir benötigen bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung eine nachhaltige grundsolide Reform. Aber anstatt eines großen Aufschlages stürzt sich Herr Lauterbach lieber aufs Kleinklein und sendet damit ein falsches Signal an Patienten und die Ärzteschaft“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

Mit der Abschaffung der Neupatientenregelung wird am falschen Ende gespart. „Das geht vor allem zu Lasten der Patienten, die nun Dank Herrn Lauterbach wieder länger auf einen Termin warten müssen. Das sind faktisch Leistungskürzungen,“ so Heinrich weiter. „Dabei hatte doch die Einführung des TSVG viele positive Effekte für die Patientenversorgung nach sich gezogen.“

Der Wegfall der Neupatientenregelung kommt für die Fachärzteschaft einer Verschärfung der Budgetierung gleich. Heinrich hierzu: „Das wird die ohnehin schon massiven Probleme in der medizinischen Grundversorgung weiter verschärfen: die Bereitschaft zur Niederlassung wird weiter sinken, insbesondere auch in prekären Versorgungsgebieten, die Bereitschaft von Fachärztinnen und Fachärzten, früher in den Ruhestand zu gehen, wird steigen.“ Auch hier indirekt die Folge für Patienten: weniger Termine, längere Wartezeiten, Leistungskürzungen.

Problematisch sieht der SpiFa auch, wie mit den Bereinigungseffekten für bisher erbrachte Leistungen umgegangen werden soll. Hierzu Heinrich: „Erst müssen Fachärztinnen und Fachärzte aufgrund der Budgetierung von Leistungen auf einen Teil ihrer Honorare verzichten, dann wird ihnen eine Möglichkeit eröffnet, extrabudgetär zu praktizieren und im Nachhinein sollen diese Leistungen dann doch wieder ins Budget fallen. Das ist Betrug an der Fachärzteschaft. So geht es nicht!“

16.06.2022: Freie Ärzteschaft: Künftig zur „Behandlung“ in die Apotheke oder doch lieber zum Arzt?

Freie Ärzteschaft: Künftig zur „Behandlung“ in die Apotheke oder doch lieber zum Arzt?

Asthma, Bluthochdruck, Krebs oder Nierentransplantation – nach Meinung der Gesundheitspolitik können Patienten dafür künftig zur Beratung in die Apotheke gehen. Apotheker bzw. deren Angestellte „bearbeiten“ die Blutdruckeinstellung oder den Medikamentenplan, an dem auch Änderungen vorgenommen werden können. Das sieht eine Gesetzesänderung im Paragrafen 129 des fünften Sozialgesetzbuches vor, die noch aus der Spahn-Ära stammt. Demnach wird Tätigkeit von Hausärzten, Pulmologen, Kardiologen, Nephrologen, Onkologen und weiteren Fachärzten in die Apotheken verlagert. „Diese Substitution ist ein Paradigmenwechsel, dessen Sinnhaftigkeit man hinterfragen muss“, sagte Wieland Dietrich, Dermatologe aus Essen und Vorsitzender der Freien Ärzteschaft (FÄ) am Donnerstag. „Denn die Kompetenz für diese neuen Beratungsleistungen fehlt eindeutig.“  

Gleichzeitig ist die Bezahlung von bis zu 90 Euro ein Vielfaches von dem, was die Krankenkassen für die gesamte Behandlung in einer Arztpraxis im Quartal bezahlen. „Das Geld scheint also vorhanden zu sein, trotz der ständigen Hinweise auf die drohende, milliardenschwere Beitragslücke in der Gesetzlichen Krankenversicherung“, so Dietrich. „Da müssen sich die Verantwortlichen  nicht wundern, dass in Deutschland in vielen Regionen Arztpraxen inzwischen einfach nicht nachbesetzt werden.“

Wer ist für diese gefährliche Fehlentwicklung verantwortlich?

„Lauterbachs Amtsvorgänger Spahn hat mit seinen Gesetzen der Lobby der Online-Versandapotheken aus dem Ausland ein Geschenk nach dem anderen gemacht“, sagt Dr. Silke Lüder, niedergelassene Allgemeinärztin aus Hamburg und Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft- „Spahn forcierte die Fernbehandlung über Telemedizinfirmen und mit ihnen verbundene Onlineapotheken mit Hilfe des geplanten E-Rezepts.“ Völlig klar sei, dass die Umleitung über das e Rezept, welches zunächst auf lange Sicht zusätzlich  auf Papier mit einem QR Code ausgestellt wird, Milliarden Euro in die Kassen der Online-Versandapotheken wie Doc Morris spülen wird, so Lüder. Zum Ausgleich bekämen die Apotheken vor Ort nun die Berechtigung, ärztliche Aufgaben zu übernehmen. Allerdings nicht zu den Dumpingpreisen, die Ärzte dafür bekommen. „Wir benötigen diese  vermeintliche Unterstützung nicht. Alle Arztpraxen führen Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfungen vor Ort durch, Blutdruckeinstellungen und Schulungen für Asthma Sprays  nehmen wir in den Praxen vor.“ Selbstverständlich werden sich Lungen-, Herz- und Nierentransplantierte, Krebspatienten und auch alle anderen weiterhin von ihren Ärzten behandeln und beraten lassen – auch in Bezug auf ihre Medikamente. Und nicht am Apothekentresen. 

„Wir Praxisärzte hatten bisher immer ein sehr gutes Verhältnis zu den benachbarten Apothekern. Es ist schade, dass dieses jetzt massiv belastet wird durch das vergiftete Geschenk der neuen Pharmazeutischen Dienstleistungen (PDL). Auch diese sind gedeckelt und budgetiert und gerade von vielen kleinen Apotheken nicht umsetzbar“, so Lüder.  Die Einführung der „PDL“ knüpft an das Recht auf Impfungen in den Apotheken an, auch hier wurde bereits eine ärztliche Leistung torpediert.

„Es ist ein schlechtes Ei, welches den Apotheken von ihrer eigenen Führung in Kooperation mit der Politik ins Nest gelegt wurde“, so die FÄ. Diese Politik gegen die Ärzteschaft werde sicher nicht dazu führen, dass die Kooperation von Ärzten und Apothekern vor Ort verbessert werde, ganz im Gegenteil, so Lüder. Und damit könnte das E-Rezept über die Online-Versender schnell zu einem Killervirus für kleine Apotheken werden. Den Patienten kann man von dieser Pseudobehandlung in den Apotheken jedenfalls nur abraten, so die FÄ.

Über die Freie Ärzteschaft e.V.

Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

14.06.2022: Presseinformation des SpiFa: Für adäquate Vergütung, aber gegen Substitution ärztlicher Leistungen!

Berlin, 15. Juni 2022 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert aufs Schärfste das Vorhaben, Arzneimittelberatungen und weitere ärztliche Aufgaben von Apothekerinnen und Apothekern und pharmazeutischem Fachpersonal durchführen zu lassen.

Gerade eine Woche ist es her, seitdem der Bundesrat gebilligt hat, dass Grippeschutzimpfungen künftig in Apotheken angeboten werden dürfen. Nun wurde per Schiedsspruch zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband ein Paket an Dienstleistungen festgelegt. Darin ebenfalls enthalten: urärztliche Aufgaben.

Hierzu der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich: „Es ist bemerkenswert, dass ein Schiedsgericht den Betrag für eine Medikations-Erstberatung auf 90 Euro veranschlagt. Damit bekommen Apothekerinnen und Apotheker nun einen Betrag für eine Beratungsleistung, für welche Ärztinnen und Ärzte in der medizinischen Grundversorgung sonst vierteljährlich mit einem Bruchteil davon pauschal pro Patientin oder Patient entlohnt werden. Die Fachärzteschaft betrachtet dies definitiv als Signal und Marschrichtung für die kommenden Honorarverhandlungen.“ So seien beispielsweise auch die im pharmazeutischen Dienstleistungspaket veranschlagten 11,20 Euro für eine Blutdruckmessung zu betrachten.

Dr. Norbert Smetak, Mitglied des SpiFa-Vorstandes ergänzt: „Das ist ein Schlag ins Gesicht. Deutlicher kann man seine Geringschätzung der Qualifikation und Leistungen von Ärztinnen und Ärzten nicht ausdrücken. Dabei sind gerade sie das Rückgrat unseres Gesundheitssystems, immer bereit und auch über das gewohnte Maß hinaus, wie die Pandemie deutlich gezeigt hat. Zu behaupten, diese Entscheidung geschehe zum Patientenwohl ist Irrsinn. Mit dieser Regelung wird weder eine Versorgungslücke geschlossen noch Versorgung nachhaltig verbessert. Stattdessen wird Patientinnen und Patienten signalisiert, dass man für eine persönliche, vollumfängliche Medikationsberatung weder Medizin studiert, noch jahrelange fachliche Erfahrung gesammelt haben muss.“

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www.spifa.de
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) ist ein Dachverband fachärztlicher Berufsverbände. Das Ziel des SpiFa ist die Darstellung der übergeordneten Interessen der Fachärzte in Praxis und Klinik sowie deren politische Durchsetzung auf Bundes- und auch auf Landesebene.
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) setzt sich für die berufspolitischen Interessen der niedergelassenen und in der Klinik tätigen Fachärzte ein.

www.sanakey.de

Die Sanakey GmbH ist Trägerin des gesellschafts- und gesundheitspolitischen Think-Tanks des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa).

www.difa-vf.de
Das Deutsche Institut für Fachärztliche Versorgungsforschung GmbH (DIFA) ist eine 2015 gegründete 100-prozentige Tochter der Sanakey GmbH. Das DIFA-Institut versteht sich als Vorreiter für eine ärztlich getriebene Versorgungsforschung in Klinik und Praxis, bei der die Hoheit über die Verwendung der Daten bei den Fachärzten und freien Verbänden selbst liegt. Ziel ist eine fächerübergreifende Anbindung an die Versorgungsforschung mit der Möglichkeit, Fragen datenbasiert beantworten zu können.

08.04.2022: Freie Ärzteschaft fordert Kurswechsel bei MVZ-Politik

Medizinische Versorgungszentren (MVZs) in Investorenhand rechnen laut einer neuen IGES-Studie systematisch höhere Honorare ab. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) kritisiert diese negative Entwicklung scharf. „Seit 2007 Jahren haben wir auf diese Fehlentwicklung hingewiesen, leider hat sie sich bis heute fast völlig unter dem Radar der Öffentlichkeit befunden. Nun aber zeigt sich ganz deutlich, was die Folge der Gesetzesänderungen der vergangenen 20 Jahre ist: Versichertenbeiträge, egal ob gesetzlich oder privat, fließen milliardenschwer in die Taschen von internationalen Anlegern“, sagt Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft, am Freitag in Hamburg. „Dabei hat Private Equity Kapital aus unserer Sicht nur eine Aufgabe: Medizinstrukturen zu kaufen und nach durchschnittlich vier bis fünf Jahren mit Gewinn weiter zu verkaufen.“

Angestellte Ärzte werden dadurch in eine Doppelrolle gezwängt. Einerseits sollen sie die Profitmaximierung ihres Arbeitgebers unterstützen, andererseits sind sie laut ihrer Berufsordnung verpflichtet, die Interessen ihrer Patienten zu wahren. Die FÄ sieht die hohe intrinsische Motivation von Ärzten in Gefahr, ihre Patienten bestmöglich zu versorgen. „Unabhängige, medizinische Entscheidungen sind angesichts des enormen Renditedrucks kaum mehr möglich“, so Lüder. Gleichzeitig wird immer klarer, dass die Investoren-MVZs keineswegs Probleme lösen und eine ausgemergelte ambulante Versorgung in ländlichen Gebieten verbessern. Im Gegenteil, die meisten Menschen wohnen in Deutschland in ländlichen Gebieten, die Investoren-MVZs konzentrieren sich in den Metropolen.

„Wir fordern von der Berliner Politik einen zügigen und entschiedenen Kurswechsel zum Schutz von Patientensicherheit und Qualität der Medizin in Deutschland. Notwendig ist eine MVZ-Reform, die den Zugriff der Heuschrecken auf die Arztpraxen verhindert“, sagt Lüder. Dazu braucht es unter anderem maximale Transparenz über die Eigentums- und Besitzverhältnisse der MVZs. „Alle Praxissitze, die einmal von einem Private Equity Fonds gekauft worden sind, sind für immer für eine selbstständige Tätigkeit von jungen Ärztinnen und Ärzten verloren“. Zudem fordert die FÄ, dass bei der Zulassung die Bevorzugung von Investoren gegenüber Ärztinnen und Ärzten gestoppt und eine wettbewerbsfeindliche Anbieterdominanz verhindert wird. „Nur eindeutige, gesetzlich definierte Strukturvorgaben können einen weiteren Schaden für die medizinische Versorgung in unserem Land verhindern.“

Seit Jahren haben internationale Finanzinvestoren die deutsche Gesundheitswirtschaft als äußerst attraktiven Markt entdeckt. Mit dem Ziel maximaler Renditen werden immer mehr Bereiche der ambulanten Medizin aufgekauft. Es ist inzwischen möglich, dass ein Finanzfonds ein kleines, nicht mehr rentables Krankenhaus kauft. Anschließend darf gemäß Zulassungsbestimmungen weit entfernt in einer Metropole in MVZs investiert werden, die innerhalb der Honorarordnung möglichst hohe Gewinne versprechen: etwa durch radiologische Untersuchungen, Operationen oder spezielle Zahnarztbehandlungen. „Diese Investoren-MVZs werden von der Politik systematisch gegenüber den niedergelassenen Ärzten bevorzugt. Inzwischen haben sich ganze Ketten gebildet, die McDonald’s-ierung der ambulanten Medizin hat längst begonnen“, beklagt FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich. „Das ambulante Gesundheitswesen darf jedoch nicht weiter zum Spielball von Finanzinvestoren werden.“

Über die Freie Ärzteschaft e.V.

Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

30.03.2022: TI- Jetzt reicht’s endgültig! Information der Allianz fachärztlicher Berufsverbände

TI- Jetzt reicht’s endgültig!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die von Jens Spahn, dem Bundesgesundheitsminister ade, mit brachialer Gewalt und einem auf die Vertragsärzteschaft unsäglich ausgeübtem Zwang durchgedrückte Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) offenbart nun wirklich ihr komplettes Versagen. Nicht nur dass die Vertragsärzteschaft die einzigen Teilnehmer in diesem Zwangsprojekt waren, die stets mit Sanktionen bedroht und letztlich auch mit Honorarabzügen bestraft wurden. Jetzt winkt den Verantwortlichen für dieses Versagen, der IT-Industrie, ein erneuter Geldsegen, anstatt sie für die Auswirkungen ihres verkauften Elektroschrotts haftbar zu machen und in Regress zu nehmen. Auch das totale Versagen der gematik – wir erinnern uns, dass hier das Bundesgesundheitsministerium mit 51% die alleinige Verantwortung trägt – wird in der Politik und Öffentlichkeit nicht thematisiert. Die gesamte TI-Struktur ist marode, war zum Zeitpunkt ihres Starts schon total veraltet, zudem eben nicht – wie gebetsmühlenartig verspro- chen – sicher. Und die Wahlmöglichkeiten der Vertragsärzteschaft für die unterschiedlichen Komponenten, unabhängig vom verwendetet PVS- Anbieter, sind weiterhin ein Ammenmärchen. Von den diversen Datenschutzproblemen ganz zu schweigen. Auch in Zeiten, in denen „kriegerische“ Auseinandersetzungen im Cyber- bereich geführt werden, sollte grundsätzlich die zentrale Speicherung der Gesundheitsdaten fast der gesamten Bevölkerung eines Landes hinterfragt werden. Was nun aber – neben der im Vorfeld absehbaren Pleite der eAU und des eRezeptes – das Fass zum Überlaufen gebracht hat, sind die Probleme mit zahlreichen Kartenlesegeräten bei der Verwendung von eGK der Generation 2.1 mit NFC-Funktion, was übrigens mit einfachen, kostengünstigen und handesüblichen ec-Kartenlesegeräten seit Jahren problemlos funktioniert. Und der nun drohende Zwangsaustausch von bis zu 150.000 Konnektoren, obwohl bekannt ist, dass die TI 2.0 ohne solche Konnektoren auskommen wird, da sie rein softwarebasiert sein soll. Die betroffenen Kartenlesegeräte sollen nun ein „Zusatzmodul“ bekommen, das die Absturzprobleme beheben soll. Dass dies sicher funktioniert bezweifeln jedoch zahlreiche Experten. Die Finanzierung all dieser erneut notwendigen Investition ist zudem noch gar nicht geklärt und muss zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband auf Bundesebene verhandelt werden. Die IT-Industrie reibt sich ob dieses erneuten Geldsegens jetzt schon wieder genüss- lich die Hände. Werden die Gelder der gesetzlich versicherten Bevölkerung nicht für wichtigere Zwecke benötigt? Die Vertragsärzteschaft lässt sich hoffentlich nicht mehr als Geldesel für insuffiziente Phantastereien der Politik und entsprechender Lobbyisten miss- brauchen! Auch die Zeit, die die Vertragsärzteschaft und unsere MFAs für diesen Schrott investieren muss, steht angesichts der Pandemie, der Flüchtlingsproblematik und der Regelversorgung nicht weiter zur Verfügung. Angesichts dieser desaströsen Lage fordert die Allianz Fachärztlicher Berufsverbände einen sofortigen Stopp der TI, eine personelle und organisatorische Neuaufstellung der gematik, eine Übernahme aller durch die TI entstandenen Kosten durch das BMG oder die Krankenkassen, vor einer erneuten Inbetriebnahme der TI oder einzelner Kompo- nenten erfolgreiche umfassende Testläufe sowie die Aufhebung der Honorarkürzungen für die Vertragsärzteschaft und eine Rückabwicklung aller bisher einbehaltenen Strafzahlungen der vergangenen Jahren. Es reicht jetzt endgültig!

Freundliche kollegiale Grüße
Ihr Vorstand der Allianz Fachärztlicher Berufsverbände

Verlängerung der Befragung im Rahmen des Innovationsfonds-Projektes "Einheitliche, sektorengleiche Vergütung (ESV)"

Bestimmt haben Sie bereits von der Befragung der KBV (ZI) zur einheitlichen sektorengleichen Vergütung gehört oder gelesen. Zur Teilnahme haben zum Teil auch die Berufsverbände aufgerufen. Nachdem wir auch im Vorstand und dem erweiterten Präsidium des BAO e.V. uns diese Befragung und das dazugehörige Projekt des Innovationsfonds angeschaut und bewertet haben, empfehlen wir dringend die Teilnahme an der Befragung. Die Initiatoren des Projektes (Prof. Schreyögg und Prof. Busse) gehen mit einer sehr guten Strategie vor und verfolgen das Ziel, die sektorenverbindende Leistungserbringung adäquat zu ermöglichen. Die Professoren gehen davon aus, dass das deutsche Vergütungssystem diese Entwicklung behindert und die bisherige Gesetzgebung das Potential der Ambulantisierung nicht befördert. Andere Länder setzen die ambulante und stationäre Leistungserbringung auf eine Stufe. Nur in Deutschland liegt die Ambulantisierung von Operationen weit hinter anderen Industrienationen zurück. Aufbauend auf den Daten aus der Befragung zu Leistungsumfang, Vergütungskonzept und Abrechnungsverfahren soll – als Ergebnis des Projektes – ein tragfähiges Vergütungskonzept formuliert werden und ein Vorschlag zur einheitlichen Vergütung erstellt und diskutiert werden. Damit eine ausreichende Menge von beantworteten Fragebögen erzielt werden kann, bitten wir dringend um entsprechende Teilnahme. Mit kollegialen Grüßen Matthias Jochmann für den BAO Erinnerung: Befragung im Rahmen des Innovationsfonds-Projektes ´Einheitliche, sektorengleiche Vergütung (ESV)´ Sehr geehrte Damen und Herren, wir hatten Sie mit Schreiben vom 18.11.2021 auf eine Zi-Befragung im Zusammenhang mit dem Innovationsfondsprojekt „Einheitliche, sektorengleiche Vergütung (ESV)“ aufmerksam gemacht. Um ein breites und möglichst repräsentatives Meinungsbild der Vertragsärzteschaft zu den aktuellen und gewünschten Rahmenbedingungen des ambulanten Operierens und des Vergütungssystems zu erhalten, ist eine hohe Beteiligung unter Ihren Kolleginnen und Kollegen wichtig. Wir möchten Sie deshalb herzlich bitten, Ihre Mitglieder an die Möglichkeit zur Teilnahme zu erinnern.   Wir werden unserseits den Befragungszeitraum bis zum 17.12.2021 verlängern, um allen Interessierten noch ausreichend Zeit für die Bearbeitung zu geben. Den Link zur Befragung finden Sie unter https://www.zi.de/esv. Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen   Dr. Dominik von Stillfried Vorstandsvorsitzender   Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland Salzufer 8 10587 Berlin Tel: 030 4005 2400 Fax: 030 4005 27 2400 E-Mail: dstillfried@zi.de“ Download: Innovationsfondsprojekt Einheitliche sektorengleiche Vergütung

Hygienekosten

Hygienekosten-Kampagne - Aufruf Oktober 2021

Berlin, 22. Oktober 2021 –Blockadehaltung und Realitätsferne der gesetzlichen Krankenkassen – der SpiFa führt seine Kampagne zum Thema Hygiene fort. 

Die BAO-Mitglieder schließen sich an.

Mehr Informationen hier zum Download: Hygiene-Kosten Kampagne Aufruf Okt 2021-1

SpiFa spricht sich gegen entsprechende Vorlagepflichten von Patienten und/oder externen Personen aus

Den Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) haben in Folge der Beschlussfassung der Gesundheitsministerkonferenz vom 11. Oktober 2021 zum Thema „Testvorlagepflicht für Beschäftigte“ zahlreiche Rückfragen zum Umgang mit nicht geimpften, getesteten und genesenen Patienten/Personen in den Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen erreicht.

Der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 11. Oktober 2021 lautet im Wortlaut wie folgt:

„Testvorlagepflicht für Beschäftigte

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:Die rechtliche Grundlage für Testvorlagepflichten für Beschäftigte bildet § 28a Absatz 1 Nummer 2a Infektionsschutzgesetz (IfSG), in dem bestimmt ist, dass allgemeine Vorlagepflichten hinsichtlich eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises bei externen Personen wie auch bei Beschäftigten als Voraussetzung zum Zugang zu Betrieben, Einrichtungen oder sonstigen Angeboten mit direktem Kundenkontakt vorgesehen werden können. Auf dieser Rechtsgrundlage kann eine Testvorlagepflicht für die Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt durch das Landesrecht erlassen werden.“

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) spricht sich gegen entsprechende Vorlagepflichten von Patienten und/oder externen Personen in Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen aus. Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen sind für die Versorgung von kranken Menschen die erste Anlaufstelle für eine Gesundheitsversorgung in Deutschland sowie pandemiebedingt derzeit auch für die Abklärung einer möglichen Infektion mit dem Corona-Virus. Die Versorgung von kranken Menschen erfolgt dabei unabhängig vom Status „geimpft, genesen oder getestet“.

Robert Schneider, M.A. | Komm. Hauptgeschäftsführer SpiFa e.V.

SpiFa ruft zum Widerstand von Ärzten und Patienten gegen die Verweigerungshaltung der Krankenkassen auf

Berlin, 19. Mai 2021 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die gesetzlichen Krankenkassen dringend auf, die Finanzierung von Hygienemaßnahmen nicht länger zu verweigern und ihre destruktive Verweigerungshaltung in der gemeinsamen Selbstverwaltung aufzugeben.

Die Kosten für eine qualitätsgesicherte und validierte Aufbereitung von medizinischen Geräten sind in den letzten Jahren erheblich angestiegen und können aus den von den gesetzlichen Krankenkassen für die damit zu erbringenden Leistungen am Patienten gezahlten Beträge nicht mehr gedeckt werden.

„Beispielsweise wird durch die gesetzlichen Krankenkassen für eine Lupenlaryngoskopie (Untersuchung des Kehlkopfes mittels Endoskop) ein Betrag von 8,23 EUR (74 EBM-Punkte) gezahlt. Die vorgeschriebene Desinfektion der zu nutzenden Gerätschaften kosten ein Vielfaches davon.“, rechnet Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa vor. „Die Kassen nutzen hier schamlos die selbstverständlich von den Ärztinnen und Ärzten ihrerseits erfüllten Verpflichtung zu notwendigen Hygienemaßnahmen aus und entziehen sich ihrerseits der ebenso selbstverständlich bestehenden Verpflichtung die dafür notwendigen Finanzierung zu übernehmen.“ so Lindemann weiter.
„Diese Verweigerung der gesetzlichen Krankenkassen erleben wir nun seit Jahren. Wir sind jedoch nicht mehr bereit hier still zu halten, sondern werden mit unseren Patienten über die Verweigerung der Kassen in unseren Praxen sprechen. Ja, wir werden auch die völlig destruktive Verhandlungsposition der Krankenkassen in der gemeinsamen Selbstverwaltung thematisieren und die Patienten auffordern, auf ihre jeweilige Kasse zuzugehen und sich eine Kostenübernahmeerklärung für die vor Benutzung notwendige hygienische Wiederaufarbeitung der medizinischen Geräte einzuholen. Ansonsten werden zum Beispiel endoskopische Untersuchungen generell in dem Umfang wie bisher nicht mehr erbracht werden können. Die Krankenkassen sollten dann auch das Kreuz haben, Ihren Versicherten zu erklären, warum sie allseits anerkannte Hygienestandards nicht bezahlen wollen, deren Erfüllung sie selbst einfordern.“ so Dr. med. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied des SpiFa.

Auch in Gesetzgebungsverfahren rund um SGB V §140a ist der BAO unermüdlich, die Meinung der Mitglieder weiterzutragen z.B. mit der Stellungnahme des BAO eV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege

Neues Video zur korrekten präoperativen Haarentfernung

Zum 1. Januar 2022 startete erneut die einrichtungsbezogene Dokumentation des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens Wundinfektionen (QS WI). Das Verfahren war vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für ein Jahr ausgesetzt worden. Wir möchten Sie heute darüber informieren, welche Informations- und Serviceangebote die KBV zur Verfügung stellt, um die teilnehmenden Praxen bei der Dokumentation zu unterstützen. Von diesen Angeboten können selbstverständlich auch alle anderen Praxen, die ambulante und belegärztliche Operationen durchführen, profitieren und diese für ihr internes Hygienemanagement verwenden.

Ganz aktuell hat die KBV gemeinsam mit Frau Prof. Julia Seifert – Mitglied der KRINKO-Kommission – ein Informationsvideo erstellt. Die letzten Befragungsergebnisse zeigten ein Qualitätsdefizit bei der korrekten präoperativen Haarentfernung. Daher stellt die KBV auf der sQS-Themenseite www.kbv.de/html/sqs-verfahren.php im Internet ein kurzes Video bereit, in dem die Inhalte der aktuellsten KRINKO-Empfehlung sowie die gesetzlichen Hintergründe erläutert und bildhaft verdeutlicht werden. Das Video kann für die Schulung des Praxispersonals und für eine gute Vorbereitung der Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement genutzt werden. Dieses Video finden Sie auch auf dem Youtube-Kanal der KBV unter youtu.be/_Wqpwd3qHnM.

Die weiteren Serviceangebote – wie bspw. die digitale Ausfüllhilfe zur Einrichtungsbefragung mit Erläuterungen, zahlreichen Musterdokumenten und Linktipps oder die insgesamt sechs zertifizierten ärztlichen Fortbildungen zum Themenbereich Hygiene und Antibiotikaresistenzen – finden Sie zusammengestellt in einer Praxisinformation unter www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_sQS_Wundinfektionen_Einrichtungsbefragung.pdf.

Auf folgenden Kongressen können Sie Ihre Kollegen aus dem BAO e.V persönlich treffen und sich ggf. an unserem Stand Informieren

NARKA 2022 02.-04.09.2022 in Berlin. Hier gehts zur offiziellen Seite des NARKA

Von hier aus gelangen Sie zur gemeinsamen Terminübersicht unserer Verbände

Weitere Meldungen

Hier noch ein Hinweis der VMK Verlag für Medizinkommunikation GmbH, die unsere Verbandszeitschrift ‚Chirurgen Magazin + BAO Depesche‘ herausgibt: Vielleicht haben Sie schon mitbekommen, dass steigende Papier- und Energiepreise die Produktion von Printprodukten wie unserem Magazin dramatisch verteuern. Gleichzeitig haben infolge der Corona-Pandemie etliche Unternehmen ihre Marketing-Budgets eingefroren oder reduziert. Für ein ausschließlich anzeigenfinanziertes Projekt wie unser Magazin ist das ein großes Problem. Wir möchten Sie daher bitten, uns ein wenig beim Anzeigenverkauf zu unterstützen, indem Sie uns den Kontakt zu Entscheidern in Unternehmen vermitteln, mit denen Sie zusammenarbeiten bzw. deren Produkte sie nutzen. Wann immer Pharmareferenten oder Außendienstmitarbeiter von Unternehmen in Ihrer Praxis erscheinen, sprechen Sie sie bitte auf Anzeigenschaltungen in unserem Magazin an. Als Dank für jeden Kontakt, der zu mindestens einer Anzeigenbuchung >1.000 Euro führt, schenken wir Ihnen einen Einkaufsgutschein im Wert von 100 Euro von www.wunschgutschein.de, der bei über 500 verschiedenen Online-Händlern einlösbar ist. Bitte schicken Sie die entsprechenden Kontaktinformationen und Kurzinfos zu den Produkten, die bei uns beworben werden könnten, an die Verlags- und Redaktionsleitung, Frau Antje Thiel, unter antje.thiel@vmk-online.de. Vielen Dank für Ihre Mühe!

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