Neben den allgemein gültigen Hygieneregeln in der Gesellschaft, denen für eine rein konservativ-tätige Praxis und für eine sonstige Einrichtung im Gesundheitswesen sind die Anforderungen an eine Praxis mit operativem Leistungsspektrum den Krankenhausanforderungen angeglichen.
Der daraus resultierende Aufwand findet keine Berücksichtigung im ambulanten Vergütungssystem. Wie es im Gutachten von Dr. Woischke (niedergelassener Chirurg und langjähriges Mitglied des BAO e.V.) nachgewiesen wurde, ergibt sich ein Finanzierungsdefizit von 55 € pro Eingriff bereits vor Pandemiezeiten.
Daher ist eine wichtige Aufgabe des BAO e.V. darauf hinzuwirken, dass die Leistungsträger Hygienekosten in voller Höhe auch im ambulanten Sektor übernehmen.
Interessante Links exemplarisch aus Bayern: https://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/index.htm