Praxisübernahme

Inhaltsangabe

Nur Mut! Chirurgin werden

Dr. Kerstin Schick spricht in diesem Beitrag: Nur Mut! Chirurgin werden aus eigener Erfahrung

Ihre Checkliste für die erfolgreiche Praxisübergabe

Die Praxisübergabe ist nicht nur ein emotionales, sondern auch ein höchst bürokratisches Thema. Wer seine Praxis – und damit meist das Lebenswerk – an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger übergeben will, muss einiges beachten. Das fängt beim Antrag für Nachbesetzung an und endet bei der Einarbeitung. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, die Praxisübergabe so strukturiert wie möglich anzugehen und dabei nichts zu vergessen.

Vorarbeiten

Welche Rahmenbedingungen gelten

Wenn Sie Ihre Praxis in andere Hände geben wollen, müssen Sie sich zunächst über die Rahmenbedingungen erkundigen. Besonders relevant ist hierbei, ob Ihre Praxis im offenen oder gesperrten Planungsbereich liegt. Ist Ersteres der Fall, ist keine offizielle Ausschreibung nötig. Stattdessen kann der Nachfolger schlicht seine kassenärztliche Zulassung beim Zulassungsausschuss beantragen. Liegt Ihre Praxis hingegen im gesperrten Planungsbereich, müssen Sie einen Antrag auf Nachbesetzung beim Zulassungsausschuss der kassenärztlichen Vereinigung (KV) stellen. Ihre Praxis wird dann auf der Website der KV ausgeschrieben und Interessenten können sich bewerben.

Tipp: Werden Sie aktiv!

Befindet sich Ihre Praxis in einem überversorgten Gebiet, schreibt die Landes-KV diese auf Ihren Antrag hin automatisch aus. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, auch selbst tätig zu werden und nach einem geeigneten Nachfolger zu suchen. Beispielsweise können Sie in verschiedenen Praxisbörsen inserieren oder Anzeigen zur Praxisübernahme in Fachzeitschriften schalten.

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Praxiswert ermitteln

Jeder potenzielle Nachfolger wird ein Interesse am Wert Ihrer Praxis haben. Immerhin kauft niemand die Katze im Sack. Bevor Sie nach einem geeigneten Kandidaten suchen, sollten Sie daher den Praxiswert möglich exakt kalkulieren.

Leider ist dies meist einfacher gesagt als getan, da die Wertermittlung sich äußerst komplex gestaltet. So setzt sich der Praxiswert aus 2 Komponenten:

  • materiellen Werten (darunter Immobilie, Geräte, Inventar etc.)
  • ideellen Werten (darunter Kundenstamm, Anteil an Privatpatienten, Ansehen der Praxis, Qualität der Mitarbeiter, Kundenzufriedenheit, Infrastruktur etc.)

Bei Letzterem ist häufig auch vom sogenannten Firmenwert oder Goodwill die Rede. Meist ist ein professioneller Sachverständiger bei diesem Schritt unverzichtbar.

Tipp: Bilanzen vorbereiten

Ihr potenzieller Nachfolger wird vermutlich auch sehen wollen, wie die Praxis wirtschaftlich aufgestellt ist. Bereiten Sie hierfür am besten schon jetzt detaillierte Bilanzen vor.

Praxisexposé erstellen

Praxis von Dr. Axel Neumann - BAO-Mitglied seit (DATUM)

Der Praxisverkauf ähnelt stark dem regulären Immobilienverkauf. Gerade wenn es in Ihrer Region nicht viele Interessenten gibt, sollten Sie Ihre Praxis ins beste Licht rücken. Erstellen Sie hierzu ein ansprechendes Exposé mit aussagekräftigen Kurzbeschreibungen. Auch Bilder Ihrer Praxis dürfen dabei natürlich nicht fehlen.

Ein Exposé führt in der Regel dazu, dass sich mehr Interessenten melden und Sie so eine größere Auswahl an potenziellen Nachfolgern haben.

nach außen gehen

Bewerbungsprozess und Übernahmeverhandlungen

Haben Sie eine Auswahl an möglichen Nachfolgern, beginnt der eigentliche Bewerbungsprozess. Führen Sie Gespräche mit allen Interessenten, die grundsätzlich infrage kommen und nehmen Sie diese genau unter die Lupe. Immerhin haben Sie sich die vergangenen Jahre und Jahrzehnte ein vertrauensvolles Verhältnis zu Ihren Patienten aufgebaut. Dieses gilt es in die besten Hände zu übergeben. Versuchen Sie herauszufinden, welche Kandidatin oder welcher Kandidat am besten zu Ihren Patienten passt und wer die Praxis in Ihrem Sinn weiterführen wird.

Vorsicht: Praxisübernahme dauert oft länger als gedacht

Ist absehbar, dass Sie Ihre Praxis nicht mehr lange selbst weiterführen wollen, sollten Sie den Übergabeprozess möglichst früh angehen. Gerade in ländlichen Regionen kann sich das Ganze gut und gerne über mehrere Jahre hinziehen.

Praxisübergabevertrag

Haben Sie den perfekten Nachfolger gefunden, dem Sie Ihre Praxis anvertrauen wollen, folgt die offizielle Übergabe durch den Praxisübergabevertrag. Bei diesem gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit. Dies bedeutet, dass Sie die Klauseln meist ganz nach Ihren Vorstellungen und Wünschen formulieren dürfen. Professionelle Hilfe durch einen spezialisierten Anwalt oder Notar ist hier natürlich unverzichtbar.

sonstige anzupassende Verträge

Ist der Vertrag unterzeichnet, müssen Sie als nächstes eine Vielzahl an administrativen Vorkehrungen treffen. Hier eine kurze Übersicht:

Als Arbeitgeber haben Sie eine große Verantwortung gegenüber Ihren Angestellten. Vor allem bei einer Praxisübergabe sollten Sie dafür sorgen, das Vorgehen möglichst transparent zu gestalten. So können Sie Ihren Mitarbeitern die Verunsicherung ein Stück weit nehmen. Rein gesetzlich ist es so, dass die Arbeitsverhältnisse mit der Praxisübernahme nicht enden. Ihr Nachfolger ist dazu verpflichtet, in die bestehenden Arbeitsverträge einzutreten und Ihr Personal zu übernehmen. Ist dies in Einzelfällen nicht möglich, sollten Sie die Kündigung noch vor der Übernahme aussprechen. Möchten Sie vor der Praxisübernahme noch neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen und sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Nachfolger diese übernehmen kann, sollten Sie von Vornherein auf befristete Verträge setzen.

Die Personalübernahme beendet weder die Arbeitsverhältnisse Ihrer Mitarbeiter, noch Ihre Schweigepflicht gegenüber Ihren Patienten. Das bedeutet: Damit Ihr Nachfolger Einsicht in die Patientenakten erhalten kann, benötigen Sie vorab das Einverständnis jedes einzelnen Patienten. Beginnen Sie am besten möglichst frühzeitig damit, bei jedem Praxisbesuch das Einverständnis schriftlich einzuholen. Viele Ärztinnen und Ärzte greifen hierfür auf das sogenannte 2-Schrank-System zurück: Sobald ein Patient sein Einverständnis gegeben hat, wandert die Akte in einen separaten Schrank, zu dem auch Ihr Nachfolger Zugang hat. Alle anderen verbleiben solange im ersten Schrank, bis alle Einwilligungen eingeholt wurden.

Prüfen Sie alle Verträge und Versicherungen und finden Sie heraus, ob Sie diese auf Ihren Nachfolger übertragen können oder ob dieser neue Verträge abschließen muss. Relevant sind hier beispielsweise Leasingverträge für Geräte sowie Telefon- und Internetverträge. Falls vorhanden sollten Sie natürlich auch den Praxismietvertrag auf Ihren Nachfolger überschreiben lassen bzw. diesen neu aufsetzen lassen. Suchen Sie dazu möglichst frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Vermieter auf.

Außenbild / Markteintritt

Kommunikation / Marketing

Je früher Sie damit beginnen, die anstehende Praxisübergabe offen anzusprechen, desto besser. So vermeiden Sie, dass vorab Gerüchte in die Welt gesetzt werden, die sowohl bei Ihren Angestellten als auch bei Ihren Patienten für Verunsicherung und Ungewissheit sorgen.

Was Ihre Mitarbeiter betrifft, so sind Sie gemäß § 613a Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, diese rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Sie müssen Ihre Angestellten schriftlich über die folgenden Punkte informieren:

  • (geplanter) Zeitpunkt des Betriebsübergangs
  • Grund für den Betriebsübergang
  • Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen für Ihre Arbeitnehmer
  • Hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommene Maßnahmen

Auch Ihre Patienten gilt es, möglichst frühzeitig über Ihr Ausscheiden und Ihre Nachfolge zu informieren. Viele Ärztinnen und Ärzte setzen hierfür auf eine Kombination aus persönlichen Gesprächen und offiziellen Mitteilungen in Form von Briefen, E-Mails oder Aushängen.

Tipp: Sanfte Praxisübernahme

Erleichtern Sie Ihren Mitarbeitern, Ihren Patienten und auch Ihrem Nachfolger den Übergang durch eine sanfte Praxisübergabe. Stehen Sie Ihrem Nachfolger hierfür noch einige Zeit lang beratend zur Seite und zeigen Sie Präsenz in Ihrer Praxis. Alternativ ist dies auch vor der offiziellen Übergabe möglich: Beispielsweise können Sie Ihrem Nachfolger einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten und so für eine gewisse Zeit zusammen in der Praxis tätig sein.

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