Personal in der Arztpraxis
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Pressemeldung 09.10.2024: Aktionsbündnis Patientensicherheit warnt: Gewalt gegen Gesundheitsberufe
Berlin, 9. Oktober 2024 – Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) warnt vor zunehmenden Gewalttaten gegen Beschäftigte im Gesundheitswesen und fordert Träger von Einrichtungen im Gesundheitswesen und die Politik auf, wirksame Maßnahmen zum Schutz dieser Berufsgruppen zu ergreifen. Der Mangel an Fachkräften belastet nicht nur die Patientenversorgung, sondern auch die Mitarbeitenden, die trotz schwieriger Arbeitsbedingungen in Kliniken und Praxen tagtäglich herausragende Arbeit leisten. Dass viele von ihnen da- bei persönlichen Einschränkungen und Gefahren ausgesetzt sind, ist eine un- tragbare Entwicklung, betont der Verein.
Die steigende Gewalt gegen medizinisches Personal – sowohl verbal als auch physisch – stellt eine akute Bedrohung für die Sicherheit der Mitarbeitenden dar und wirkt sich negativ auf die Patientensicherheit aus. „Wenn das Personal in Krankenhäusern und Praxen Angst um seine körperliche Unversehrtheit haben muss, leidet darunter nicht nur die Qualität der Versorgung, sondern auch das Vertrauen in unser Gesundheitssystem“, sagt Dr. Christian Deindl, Stellvertretender Vorsitzender des APS. „Wir fordern mehr Schutz für die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen. Es ist unverständlich, warum Kliniken und Praxen nicht genauso geschützt werden wie andere öffentliche Einrichtungen.“
Besonders alarmierend ist die jüngste Zunahme von Übergriffen, wie der Fall einer schwerverletzten Ärztin in einer Essener Klinik zeigt. Dieser Vorfall verdeutlicht, wie dringend Handlungsbedarf besteht. Regionale und überregionale Medien berichteten Ende September. Psychische Belastungen durch berufliche Fehler sind bereits seit langem ein Problem im Gesundheitswesen, doch physische Gewalt stellt eine noch gravierendere Herausforderung dar. Die Verletzungen haben mitunter körperliche und seelische Folgen, die lange nachwirken.
Das APS fordert, dass Kliniken und Praxen die gleichen Sicherheitsvorkehrungen erhalten wie andere systemrelevante Einrichtungen. „Es kann nicht sein, dass Behörden Sicherheitskräfte zum Schutz ihrer Mitarbeitenden einsetzen, während das medizinische Personal weiterhin ungeschützt bleibt“, so Deindl. „Die Sicherheit der Mitarbeitenden ist untrennbar mit der Sicherheit der Patientinnen und Patienten verbunden. Nur, wenn wir das medizinische Personal bestmöglich schützen, können wir eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung gewährleisten.“
Das APS appelliert an die Einrichtungsträger und die Politik, für einen umfassenden Schutz der Beschäftigten im Gesundheitswesen zu sorgen. Es gilt, den Schutz der Mitarbeitenden zu priorisieren, denn ein geschütztes Arbeitsumfeld ist die Grundlage für eine sichere und effektive Patientenversorgung.
Über das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS): Vertreter:innen der Gesundheitsberufe, ihrer Verbände, der Patientenorganisationen sowie aus Industrie und Wirtschaft haben sich im Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Plattform zur Verbesserung der Patientensicherheit in Deutschland aufzubauen. Zusammen entscheiden und tragen sie die Projekte und Initiativen des Vereins. Das APS wurde im April 2005 als gemeinnütziger Verein gegründet. Es setzt sich für eine sichere Gesundheitsversorgung ein und widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden. Patienteninformationen und Handlungsempfehlungen entstehen beim Aktionsbündnis Patientensicherheit durch Erarbeitung in ehrenamtlich tätigen Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Patientensicherheitsthemen, aus der Praxis für die Praxis, und bilden das Herzstück der Arbeit. Die Kampagne #DeutschlandErkenntSepsis hat das Aktionsbündnis Patientensicherheit initiiert und betreibt sie in Kooperation mit seinen Partnern. Informationen finden Sie unter www.aps-ev.de
Pressekontakt beim Aktionsbündnis Patientensicherheit:
Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V.
Melanie Hansen
Alte Jakobstraße 81
10179 Berlin
Tel. +49 (0)30 36 42 81 6-27
hansen@aps-ev.de
www.aps-ev.de
MFA-Gehälter steigen ab Januar 2021
Uta Webersin:
Die zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Anfang Dezember ausgehandelten Tarifsteigerungen für Medizinische Fachangestellte (MFA) sind zum Jahresbeginn in Kraft getreten.
Danach steigen die Gehälter in drei Stufen: zum 1. Januar 2021 um 6%, zum 1. Januar 2022 um weitere 3% und zum 1. Januar 2023 noch einmal um 2,6%. Insgesamt summieren sich die Gehaltssteigerungen von 2020-2023 damit auf 12%.
Auch die Ausbildungsvergütungen werden stufenweise erhöht: zum 1. Januar 2021 von 865 auf 880 € (plus 1,7%) im ersten Ausbildungsjahr, von 910 auf 935 € (plus 2,75%) im zweiten Ausbildungsjahr und von 960 auf 995 € (plus 3,65%) im dritten Ausbildungsjahr. Über den gesamten 3-Jahres-Zeitraum steigen die Ausbildungsvergütungen je nach Ausbildungsjahr damit um 6,4-12%.
Zudem haben die Tarifpartner vereinbart, dass im Jahr 2022 die Sonderzahlung ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit von 65 auf 70% des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts steigt.
Neu ist eine Berufsaltersstufe ab dem 29. Berufsjahr: Je nach Tarifgruppe steigen die Gehälter noch einmal zwischen 50-72,50 €. Mit dieser erweiterten Differenzierung soll der Berufserfahrung und der wichtigen Funktion dieser MFA bei der Ausbildung des Nachwuchses Rechnung getragen werden.
Den vollständigen Tarifvertrag finden Sie auf der Seite der BÄK https://www.bundesaerztekammer.de/mfa/tarife/gehaltstarifvertrag/.
Mit Blick auf weiterhin mögliche pandemiebedingte Lockdowns von Arztpraxen wie im Frühjahr 2020 wurde der Tarifvertrag für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 um eine Regelung zum Kurzarbeitergeld für 2021 ergänzt: Danach soll in Anlehnung an die Regelungen für den öffentlichen Dienst das Kurzarbeitergeld auf 80% des Nettogehalts aufgestockt werden. Ferner werden in diesem Zeitraum betriebsbedingte Kündigungen für die Dauer der angeordneten Kurzarbeit und von drei Monaten nach deren Beendigung für diejenigen Beschäftigten ausgeschlossen, die sich aufgrund der Anordnung in Kurzarbeit befinden. Außerdem wird die Wiedereinstellung bei befristeten Arbeitsverträgen, die aufgrund der Kurzarbeit nicht verlängert wurden, möglich, wenn ursprünglich vorhandene und infolge der Kurzarbeit abgebaute Arbeitsplätze wieder neu geschaffen und zu besetzen sind. Einzelheiten zu diesem ergänzenden Tarifvertrag finden Sie hier https://www.bundesaerztekammer.de/mfa/tarife/tarifvertrag-zur-regelung-der-kurzarbeit-fuer-medizinische-fachangestelltearzthelferinnen/
Die Tarifparteien werten das Verhandlungsergebnis als Zeichen der Wertschätzung der Leistungen der MFA in der ambulanten Versorgung. Das Ziel sei, die Abwanderung der Fachkräfte zu Kliniken zu stoppen. Aktuell liegen die MFA-Gehälter dort um rund 500 € monatlich über dem Niveau der ambulanten Medizin. Arztpraxen bleiben als ausbildende Betriebe mit der stufenweisen Erhöhung der Ausbildungsvergütungen wettbewerbsfähig.
Auch wir begrüßen die Verhandlungsergebnisse, gute Arbeit muss gut bezahlt werden. Allerdings stellt sich die Frage nach der Refinanzierung in den Praxen. Denn die erhöhten Kosten des neuen Tarifvertrags sind in der im September im erweiterten Bewertungsausschuss beschlossenen Erhöhung des Orientierungswertes der ärztlichen Vergütung um 1,25% nicht eingepreist. Anders als im Krankenhausbereich, für den die gesamten Personalkosten der Pflege einschließlich der Tariferhöhungen von den Krankenkassen refinanziert werden, ist dieser Automatismus für die vertragsärztliche Versorgung bisher nicht vorgesehen.
Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf. Es kann nicht sein, dass die zu Recht erhöhten Gehälter der MFAs allein aus den Honorarumsätzen der Praxisinhaber zu tragen sind. Zumal diese coronabedingt in den meisten Fachgruppen aktuell geringer sind als sonst.
Hinweis: Der Tarifvertrag MFA gilt nur für die Praxen, die diesen Tarifvertrag in den Praxis-Arbeitsverträgen vereinbart bzw. auf diesen verwiesen haben. Weitere Informationen und die Tabellen: www.vmf-online.de/mfa-tarife.
Praxisgründung: Schritt für Schritt zur eigenen Praxis und spielend in den Praxisraum
Wir unterstützen Sie bei der Gründung Ihrer Praxis.
Spielen Sie sich doch mit Praxisraum, dem Planspiel des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (ZI), in die Möglichkeiten Ihrer Praxis Zukunft.