Auflagen durch die Landeshygieneordnung ergänzend zu RKI, überwacht vom örtlichen Gesundheitsamt/Regierungspräsidium
Auflagen der Gewerbeordnung, z.B. §30 überwacht durch Gewerbeaufsicht
Auflagen für das ambulante Operieren durch die KV, überwacht es in eigener Regie