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NäPA: weitgehend ungenutzte Fachkraft für niederschwellige Gesundheitsangebote
Wie lassen sich die Potenziale der Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPa) besser nutzen? Der BAO sprach mit Silke Hagemann, Patricia Ley, Jutta Napiwotzki und Hannelore Ruge-Wenzel.
BAO (M. Reiter):
Wie ist die Funktion der Näpa entstanden?
VMF: Die Weiterbildung der medizinischen Fachangestellten (MFA) zur NäPa (Nicht-ärztliche Praxisassistentin) wird von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gefordert, während die Weiterbildung zur VERAH eine Notwendigkeit bei HZV-Verträgen mit den Krankenkassen darstellt. Das Curriculum hierzu wird von der Bundesärztekammer koordiniert und veröffentlicht, unterstützend von Fachexperten.
In der Historie wurde die VERAH vom Deutschen Hausärzteverband in Zusammenarbeit dem Verband medizinischer Fachberufe entwickelt, bevor das Pflegeweiterentwicklungsgesetz in 2008 kam. Die Bundesärztekammer (BÄK) griff das Konzept auf jedoch mit einer Kritik zur Kompetenzbescheinigung. Mit Einführung des Gesetzes wurde dann die NäPa entwickelt. Diese wurde fortan, nach Verhandlungen mit der GKV, auch mit den EBM Ziffern abgerechnet. Nur dort nicht enthaltende Leistungen werden dann über die KV abgerechnet. Deshalb ist die NäPa wichtig für Ärzte, die keine Hausärztevertrag nach HÄVG haben, sondern nur HZV Addon Verträge haben.
BAO:
Wie sieht die Ausbildung aus, wo wird sie angeboten?
VMF: Angeboten wird sie hauptsächlich über die Landesärztekammern oder als Zusatzmodul beim IHF zur VERAH, aber auch bei Bildungsakademien oder private Anbieter, die Weiterbildungen im Gesundheitsbereich anbieten. Immer auf Grundlage des Curriculums der BÄK. Dieses umfasst 200 Stunden Theorie und 71 Stunden praktische Fortbildung. Mit einer Möglichkeit der Verkürzung bei 10 Jahren Berufserfahrung auf gesamt 150 Stunden Theorie und 20 Stunden praktische Fortbildung. Ab 5 Jahren Berufserfahrung 170 Stunden Theorie und 30 Stunden praktische Fortbildung. Diese Anerkennung erfolgt über die Anbieter.
BAO:
Welche Voraussetzungen muss man mitbringen?
VMF: Zulassungsvorrausetzung ist eine Ausbildung zur MFA, Gesundheitskrankenpfleger:in oder Pflegefachfrau/mann. Zusätzlich eine deijährige berufliche Tätigkeit in einer Hausarzt- oder Facharztpraxis.
BAO:
Welche Aufgaben können Näpa übernehmen?
VMF: Eine fertig ausgebildete NäPa übernimmt in ihrer Hausarztpraxis einen deutlich größeren Aufgabenbereich als eine MFA ohne Fachweiterbildung. Damit trägt die Näpa auch entsprechend mehr Eigenverantwortung. In Absprache mit ihrem Hausarzt (verschriftlich z.B. in der Stellenbeschreibung, Befähigungsnachweise, etc.) erledigt sie z.B. eigenständig Hausbesuche mit einem erweiterten Delegationsrahmen. Auch in der Praxis können diverse ärztliche Tätigkeiten arztentlastend an eine NaPä erweitert delegiert werden. Hierzu fehlt jedoch eine Anpassung, bzw. kontinuierliche, zeitnahe Ergänzung in der grundlegenden „Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 28 Abs. 1 S. 3 SGB V vom 1. Oktober 2013“ mit Stand: 1. Januar 2015* .
Dennoch verfügt eine NäPa bei guter Integration und gelebter, rechtssicherer Delegation über einen eigenen Patientenstamm. Je nach Delegationsvereinbarung in der Praxis (Individuell) achtet die NäPa z.B. auf die Blutzucker- und Blutdruckwerte, führt im Rahmen des Wundmanagements mit zusätzlicher Fachexpertise durch Fortbildungen die Wundbehandlungen (ergänzende Anamnese, Wundbeurteilung, Auswahl der Produkte, Durchführung, Dokumentation, Abrechnung) arztassistierend durch und reagiert entsprechend auf gesundheitliche Veränderungen. Aufgrund des durch die Weiterbildung zur NäPa deutlich breiteren medizinischen Wissens ist sie relativ frei in ihren Entscheidungen in Abstimmung dem delegierenden Arzt und kann eigenständig vor Ort handeln, ohne vorher Rücksprache mit dem Hausarzt halten zu müssen, sofern dies in ihrer fachlichen Kompetenz liegt. Sie beurteilt fachkundig den allgemeinen Gesundheitszustand, schätzt die Lebenssituation ihrer Patienten ein und koordiniert bei Bedarf im Rahmen des Casemanagements die Zusammenarbeit mit Pflegedienst, Pflegekräften, sozialer Arbeit und Angehörigen, um die bestmögliche Versorgung für ihre Patienten zu gewährleisten. D.h. die Schnittstelle zur sozialen Arbeit ist eine primäre Tätigkeit der NäPA.
Weitere mögliche Tätigkeiten:
– Aufklärung/Aufklärungsvorbereitung
– technische Untersuchungen bei Früherkennungsuntersuchungen
– erweiterte Labordiagnostik
– unterstützende Maßnahmen zur Diagnostik/Überwachung (LZ-rr/EKG, Schnelltests, Gabe von Adrenalin [subkutan] bei anaphylaktischen Schock)
– Anleitungen zu Verhaltensmaßnahmen, Bewegungsübungen, Life Style und Gesundheitsprävention
– nach Rücksprache/Vereinbarung mit dem Arzt Unterstützung bei präoperativen Untersuchungen
– Postoperative Wund- Verlaufskontrollen, Drainagen Überwachung
– geriatrisches Basisassessment durchführen
– Case Management.
Leider werden bis auf das LZ-EKG und die Post-OP Ziffer 31600 die anderen erbrachten Leistungen nicht honoriert. Das heißt, sie dürfen nicht neben den NäPa Ziffern abgerechnet werden. Deshalb werden NäPa´s nicht umfänglich und ihren Kompetenzen entsprechend eingesetzt, obwohl dies fachlich möglich wäre.
BAO:
Mit wie vielen Näpa könnten wir rechnen, welche Auswirkungen hätte das auf das Gesamtsystem?
VMF: In 2021 gab es eine Hochrechnung von ca. 12.058 NäPa; eine genaue Zahl kann leider nicht ermittelt werden, da es verschiedene Anbieter für die Ausbildung gibt und keine Registrierungspflicht besteht. Es ist zu vermuten, dass die Zahl mittlerweile bedeutend höher ist. Die NäPa sind eine bestehende, aber bisher weitestgehend ungenutzte Fachkraft, um die Schnittstellen der ambulanten häuslichen Versorgung, der Haus- und Fachärzte, sozialen Arbeit und ambulante Pflege im Gesamtsystem sicherzustellen und zu steuern sowie hier erheblich zu entlasten. Hier gibt es jedoch politische und berufsspezifische Hürden, welche seit Jahren diskutiert, aber nicht gelöst werden. Der ambulante Bereich mit Ärztemangel könnte schon längst durch NäPa und Physician Assistant entlastet und stabilisiert sein. Bisherige politische Aktionen, Gesetze und Verordnungen, lassen jedoch eine Abschaffung des ambulantes Bereiches vermuten. Zugunsten einer Gesundheitsversorgung durch Krankenhäuser und MVZ soll politisch gesteuert und reguliert werden. Daher wurden die NäPa die es gibt, bisher nicht eingesetzt, statt dessen neue Fachberufe etabliert, welche politisch gesteuert werden können. Den hierzu wurden die gesetzlichen Grundlagen in den letzten Jahren geschaffen.
BAO:
Wie lautet Ihre persönliche Aufforderung an ambulant Operierende vor diesem Hintergrund?
VMF: Die Ärzte sollten von der KBV und GKV – geschlossen und nicht gesplittet in Haus- und Fachärzte – die Bezahlung der delegierbaren Leistungen verlangen bzw. dass diese neben den Näpa Ziffern abrechenbar werden. Vor allem die Fachärzte sind hier gefragt. Allen voran die geriatrischen Ziffern 33060 und 03362 sowie die Leistungen zum Wundmanagement (02300,02310, 07340, 02313) und Impfziffern. Auch die delegierbaren Anästhesieleistungen und prä-/post-operativen Leistungen. Nur gemeinsam können wir hier die ambulanten Bereiche, inklusive das ambulante Operieren, zukunftsfähig gestalten und somit das Fortbestehen. Alle ambulant operierenden sollten geschlossen und proaktiv die fachärztliche Näpa und deren Vergütung einfordern. Zugleich jedoch die Koppelung mit der Anpassung der „Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 28 Abs. 1 S. 3 SGB V vom 1. Oktober 2013“ mit Stand vom 1. Januar 2015.
Die MFA haben sich historisch entwickelt, orientiert am Bedarf der ambulanten Versorgung … heute bis zur Akademisierung im Bachelor und Master. Hier wünschen und fordern wir die Unterstützung der ambulant Operierenden um uns hier zu Positionieren und endlich final zu fixieren. Ohne Konkurrenz zu anderen Berufsgruppen, wie Pflege, Ata und Ota welche unsere berufliche Handlungsfähigkeit mit prioritären Vorbehaltsaufgaben einschränken wollen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass NäPa genau die Richtigen sind für niederschwellige Gesundheitsangebote oder Gesundheitskioske und als Gesundheitslotsen, bzw. Casemanager oder Practise Advance Nurse.
Fachärztliche Weiterbildung in der Krise – Lösungen sind verfügbar
Die Rahmenbedingungen für die fachärztliche Weiterbildung bringen inzwischen maßgebende Herausforderungen mit sich. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Bayerische Landesärztekammer engagieren sich – sie führen gemeinsam die Koordinierungsstelle Fachärztliche Weiterbildung (KoStF). Mit dem BAO sprach die Leiterin Dr. Marie-Christine Makeschin.
BAO (M. Reiter):
Wo steht die fachärztliche Weiterbildung?
Dr. Marie-Christine Makeschin: Fachärztinnen und Fachärzte sehen sich zunehmend mit einem Nachwuchsmangel konfrontiert, der in der Allgemeinmedizin bereits seit Längerem bekannt ist – und der auch im fachärztlichen Bereich angekommen ist. Verstärkend kommt hinzu, dass in vielen Fachrichtungen zahlreiche Leistungen mittlerweile nicht mehr stationär, sondern ambulant erbracht werden. Dies führt dazu, dass Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) oft nicht alle erforderlichen Weiterbildungsinhalte an nur einer einzigen Weiterbildungsstätte erwerben können.
Es gibt jedoch auch erfreuliche Entwicklungen: Am 1. August 2022 ist die neue Weiterbildungsordnung (WBO) für die Ärzte Bayerns in Kraft getreten. Mit der Einführung einer zusätzlichen Facharztbezeichnung, mehreren völlig neuen Zusatzweiterbildungen sowie der umfassenden Aktualisierung bestehender Inhalte verfolgt die Novelle das Ziel, sowohl den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft als auch die Versorgungsrealität besser abzubilden. Darüber hinaus steht die neue WBO für mehr Flexibilität, Transparenz und Qualität in der ärztlichen Weiterbildung.
Zum 1. Januar 2025 traten weitere wichtige Anpassungen an der WBO in Kraft. Diese zielen insbesondere darauf ab, die Weiterbildung besser an individuelle Lebensläufe anzupassen. So können nun Fehlzeiten und Unterbrechungen der Weiterbildung, die sechs Wochen pro Kalenderjahr nicht überschreiten, auf die Weiterbildung angerechnet werden.
BAO:
Welche Veränderungen sind durch die Krankenhausreform zu erwarten? Welche Notwendigkeiten ergeben sich?
Makeschin: Die Auswirkungen der Krankenhausreform auf die ärztliche Weiterbildung lassen sich gegenwärtig nicht vollumfänglich abschätzen. Erst nach Ablauf der Übergangszeiträume im Krankenhausversorgungsverbesserungs-Gesetz (KHVVG) werden die Folgen quantifizierbarer werden. Dann sollten auch weitere Überlegungen angestellt werden, wie auf etwaige Veränderungen in den Weiterbildungsstrukturen reagiert werden muss.
Die Abgeordneten des 129. Deutschen Ärztetags in Leipzig haben in einem Beschluss unterstrichen, dass die zunehmende Spezialisierung im Rahmen der Reform nicht zu einer strukturellen Schwächung der fachärztlichen Weiterbildung führen darf. Eine weitere Zersplitterung der Fachgebiete muss verhindert werden, um eine flächendeckende Versorgung weiterhin zu gewährleisten. Überdies braucht es im Gesetz Anpassungen über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) sowie im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG), um rotationsbasierte Weiterbildung über Sektorengrenzen hinweg rechtssicher zu ermöglichen.
BAO:
Wer ist die KoStF, welche Lösung bietet sie?
Makeschin: Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung stehen häufig vor der Herausforderung, ihre Weiterbildung eigenverantwortlich in verschiedenen Kliniken und Praxen organisieren zu müssen. Damit verbunden sind oftmals auch notwendige Wohnortwechsel infolge von Arbeitsstättenwechseln. Eine effektive Lösung bieten hier Weiterbildungsverbünde: Als regionale Netzwerke ermöglichen sie eine koordinierte Weiterbildung „aus einer Hand“ und gewährleisten zugleich eine hohe inhaltliche Qualität.
Vor diesem Hintergrund wurde zum 1. Januar 2020 die Koordinierungsstelle Fachärztliche Weiterbildung (KoStF) von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) ins Leben gerufen. Eine ihrer zentralen Aufgaben ist es, die Gründung von Weiterbildungsverbünden aktiv zu unterstützen und deren Entwicklung kontinuierlich zu begleiten. Ein besonderes Augenmerk legt die KoStF dabei auf Fachgebiete, in denen bereits eine Unterversorgung besteht oder in naher Zukunft zu erwarten ist.
Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der KoStF ist ihre Funktion als zentrale Anlaufstelle für alle Beteiligten der fachärztlichen Weiterbildung – von Weiterbildern und Fachärzten bis hin zu Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung sowie weiteren Interessierten. Zudem engagiert sich die KoStF regelmäßig in der Öffentlichkeitsarbeit und wirkt bei Informationsveranstaltungen rund um die Tätigkeit als ambulant tätige Fachärztin bzw. als Facharzt mit.
BAO:
Steht sie mit ihrem Angebot allein im Markt – über die Bundesländer hinweg?
Makeschin: In einzelnen Bundesländern wurden auch Koordinierungsstellen zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung eingerichtet. Die KoStF ist nach unserem Kenntnisstand jedoch die einzige ihrer Art, die sowohl für alle Fachgebiete offen ist, als auch von einer Landesärztekammer und von einer Kassenärztlichen Vereinigung getragen wird.
BAO:
Haben Sie eine persönliche Handlungsaufforderung an die Kollegen/Kolleginnen?
Makeschin: Während im hausärztlichen Bereich in Bayern bereits flächendeckend Weiterbildungsverbünde etabliert wurden, sind diese im fachärztlichen Bereich leider noch unterentwickelt. Deshalb ist unser Appell an die Ärztinnen und Ärzte: Gründen Sie zusammen mit unserer Koordinierungsstelle Fachärztliche Weiterbildung (KoStF) regionale Weiterbildungsverbünde und engagieren Sie sich für die Weiterbildung einer neuen Ärztegeneration.
Weiterbildungsaufgabe: Verletzte unter Kriegsbedingungen versorgen
Neben gesetzlichen Regelungen und der Finanzierung vorbereitender Maßnahmen geht es im Kontext Kriegsresilienz auch um Weiterbildung. Ärztliche Kolleginnen und Kollegen sollten sich darauf vorbereiten, Teil der Behandlungskette von Kriegsverletzten zu sein. Der BAO sprach mit Generalarzt Prof. Dr. Benedikt Friemert, Leitender Ärztlicher Direktor und Kommandeur im Bundeswehrkrankenhaus Ulm.
BAO (M. Reiter):
Im Kontext Kriegs-Resilienz: Wo steht derzeit das Wissen Ihrer zivilen operierenden Kollegen?
Prof. Dr. Benedikt Friemert: Grundsätzlich sind bei unseren zivilen Kollegen Kompetenzen zu einzelnen Skills vorhanden, die wir beim Behandeln der Kriegsverletzten verwenden. Es gibt keine Methodenunterschiede – etwa bei der Implantation von Nageln, Platten sowie bei der Behandlung der Weichteile. Es ist eher das Ausmaß der Verletzung.
Die Verletzungsmuster nach Kriegsverletzungen sind jedoch anders, und daher sind andere Skills erforderlich. Auch die Reihenfolge beim Vorgehen kann sich unterscheiden. Betrachten wir das Beispiel einer Explosionswunde an einem verwundeten Bein: Hier muss ich als Behandler realisieren, dass Fremdkörper tiefer eingetragen werden als bei Motorradunfällen. Oft sind auch Verbrennungen und sehr große Weichteilschäden vorhanden. Bei einer Schussverlertzung muss man realisieren, welche Kinetik Geschosse im menschlichen Körper haben. Diese Verletzungsmuster müssen mit ihren Besonderheiten verstanden sein, dann lassen sich die gekonnten und geübten Behandlungstechniken entsprechend anwenden.
BAO:
Welche Notwendigkeiten ergeben sich für die Weiterbildung?
Friemert: Dieses Wissen müssen wir unseren zivilen Kollegen beibringen. Kenntnis darüber ist nicht so breit vorhanden, dass es in jeder Klinik verfügbar wäre. Wichtig ist auch, dass es im Kriegsszenario nicht nur um Einzelpatienten geht wie sonst bei einem Polytraumata. Im Setting von Sabotage, Terror und Verteidigung kommen jeden Tag Patienten; der Zustrom endet nicht. Wie gehen wir vor diesem Hintergrund mit dem Ressourcenmangel um, damit so viele Patienten überleben in guter Überlebensqualität?
In der Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) sind die zivilen Verhältniszahlen zwischen Behandlern und Verletzten ungünstiger, so dass mindestens zeitweise nicht jedem Patienten die vollümfängliche behandlung umgehend zugesprochen werden kann. Sichtung und Priorisierung sind vor diesem Hintergrund besonders wichtig: Behandlungsprioritäten sind feszutlegen – wer verblutet, muss sofort versorgt werden, Brüche kommen später dran.
In der Regel überleben Patienten, wenn sie in der Klinik angekommen sind – aber die Qualität bzw. der Umfang der Behandlung skann ggf. nic hat vollumfänglich sichergestellt werden. Im Gegensatz zur Sichtung, die in der Klinik stattfindet, erfolgt die Triage im Feld; dort geht es um Transportpriorität in Richtung Klinik.
Alle diese Themen finden in der aktuellen Weiterbildung keinen Niederschlag, was geändert werden müsste.
BAO:
Welche Angebote kommen aus dem Sanitätsdienst, um hier (Grundlagen-)Wissen zu schaffen?
Friemert: Wir sind der Wissensträger über diese besonderen Verletzungsmuster – und auch über den Umgang mit Ressourcenknappheit. „Ein Chirurg, drei Patienten“: in Auslandseinsätzen haben wir gelernt, damit umzugehen. Wie behandelt man die verschiedenen Verletzungstypen? Diese Kompetenz liegt bei uns.
Dann arbeiten wir mit der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) zusammen – mit ihrem Traumanetzwerk aus 650 Klinike und verschiedensten Fortbildungskursen, die von der Akademie der Unfallchirurgie (AUC) durchgeführt werden. . Hier sichern Zertifizierungen Qualität, mit diesem Netzwerk und der AUC kommen wir in die Fläche. Im Jahr 2017 haben wir in Kooperation einen ersten Kurs zur Terrorbehandlung durchgeführt. Heute sind verschiedene Kurse im Angebot, darunter der Notfallchirurg in Krise und Katastrophe; diese Fortbildung kann jeder Chirurg absolvieren. Für alle Chirurgen, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigen möchten, gibt es den Kurs Terror and disaster surgical care (TDSC) mit Themen wie Verletzungsmustern und Ressourcenmangel. Der „Notfallchirurg“ bietet eine noch breitere Fortbildung, mit speziellen Operationen über TDSC hinaus. Notfall-Gefäßchirurgie zielt darauf, Extremitäten zu erhalten; der Videokurs Schuss- und Explosionsballistik zeigt, was passiert, wenn eine Kugel auf den Körper trifft.
Mit all diesen Kursen wird man nicht zum Experten, erhält aber die Grundlagen, um aktiv zu werden und um Ängste zu verlieren, wenn man in solchen Situationen etwas machen muss, was man sonst in der Routine nicht macht. Erstaunlich finde ich, wie viele Chirurgen sich inzwischen für diese Kursformate anmelden. Viele Ältere sind darunter, die zeigen wollen, dass sie sich noch engagieren … aber auch Junge nehmen teil. Wir sollten die Werbetrommel rühren, um noch mehr Kollegen zu motivieren. Die Chirurgen spühren, dass sie anders gefordert sein könnten, als sie es gewohnt sind.
Positiv wäre es, wenn die Politik die Finanzierung solcher Fortbildungen gewährleisten würde. Die Fachgesellschaft kann sich um Inhalte kümmern.
BAO:
Aus welcher Motivation heraus sollten Kollegen/Kolleginnen diese Angebote nutzen?
Friemert: Der wesentliche Grund lautet: Die Bundeswehr mit ihrem Sanitätsdienst: bietet nur 1.800 Betten – die sind schnell voll. Rund 90 Prozent der verletzten Soldaten, Allierten und zivile Patiuenten müssen in zivilen Krankenhäusern versorgt werden. Chirurgen werden gebraucht! Es muss die Haltung im Fordergrund stehen: „Ich bin mittendrin und kümmere mich … und bereite mich vor“. Dies gilt übrigens auch für Anästhesisten und die ganze Gesellschaft.
Berufsrechtlich betrachtet müssen wir Notfallpatienten behandeln – und sind somit zur Fortbildung verpflichtet … damit wir vorbereitet sind, wenn das Patientengut kommt. „Verantwortung übernehmen“ muss die Devise lauten. Früher waren Sessions zu diesem Thema auf Kongressen eher gering besucht; jetzt sind sie rappelvoll. Die Botschaft kommt inzwischen an.
BAO:
Haben Sie eine persönliche Handlungsaufforderung an die zivilen Kollegen/Kolleginnen?
Friemert: Sie sollten verstehen, dass wir uns in einem Szenario mit einem hohen Risiko befinden. Sie sollten akzeptieren, dass sie gegebenenfalls eine relevante Zahl an kriegsverletzten Patienten behandeln müssen. Die Schlussfolgerung sollte sein – ich bin persönlich mit verantwortlich; ich bereite mich vor, baue meine Kompetenz auf und aus.
BAO-Symposium beim NARKA
Mitte September tagte – unter neuer Führung – erneut der NARKA. Der Erfahrungsaustausch zu Methoden stand ebenso auf dem Programm wie aktuelle berufspolitische Herausforderungen.
Ambulant und stationär sollten einen Schulterschluss schaffen – so lautete eine zentrale Aussage beim Samstags-Panel des NARKA. Das Vorjahr sei für die Vertragsärzte in ihren unterschiedlichen Settings „ganz weit unten“ gelaufen – insbesondere aufgrund von Abrechnungsthemen. H-DRGs hätten zu extremen Verwerfungen geführt. Nie zuvor, so die Panelisten, habe man so sehr auf die Kosten schauen müssen – mit einem signifikanten bürokratischen Aufwand. Niedergelassene seien hinsichtlich der Kosten im Vergleich mit Krankenhäusern mit einer riesigen Lücke konfrontiert: Investitionskosten fänden bei ihnen keine Berücksichtigung. Dass die Pauschale für Vertragsärzte eigentlich nur Behandlungskosten abdecke, sei äußerst unfair.
Symposium des BAO
„Ambulant-operative fachärztliche Versorgung: seit Jahrzehnten zuverlässig, sicher und zukunftweisend!“: An alle Fachrichtungen im OP wandte sich das Symposium am Sonntag. Einen Vergleich zwischen ambulanten und stationären Ursachen der postoperativen Sepsis bot zum Start Prof. Dr. Konrad Reinhart. Mehrere Studien hätten gezeigt, dass bei ausgewählten Patienten die Komplikationsrate nach einer ambulanten Cholezystektomie nicht höher sei als bei einem stationären Aufenthalt – einschließlich Infektionen und Wiedereinweisungen. Einige Studien berichteten sogar über niedrigere Komplikationsraten der ambulanten Gruppe. Bei arthroskopischen Knieoperationen ergeben sich keine Unterschiede zwischen ambulant und stationär. In der Schilddrüsenchirurgie ist die Rate bei Nachblutungen und Infektionen vergleichbar. Komplexe, risikoreiche Eingriffe etwa zur Entfernung von Tumoren im Bauchraum erfordern weiterhin eine stationäre Überwachung.
Herausforderung Sepsis
Ein Ländervergleich zeigt laut Reinhart beispielsweise, dass in Deutschland das Risiko einer im Bauchraum ausgelösten Sepsis 47 Prozent höher liegt als in der Schweiz – Prozesse müssen hierzulande verbessert werden. Früh- und Neugeborene sowie Ältere sind besonders betroffen. Impfung, Hygiene, Früherkennung und die Handhabung als Notfall tragen dazu bei, die vermeidbaren Fälle zu verringern. Schulungen etwa in Krankenhäusern müssten ausgebaut werden, betonte der Experte.
Resilienz im Kriegsfall
Die Bundeswehr (BW) als wichtigen Partner bei Patientenversorgung und Facharztausbildung präsentierte PD Dr. Thorsten Tjardes. Der BW-Sanitätsdienst leiste einen maßgebenden Beitrag zur nationalen Gesundheitsversorgung und zum Bevölkerungsschutz. In der Corona-Pandemie sei dies deutlich geworden. Die Zusammenarbeit mit der Charité zeige den Stellenwert in der Weiterbildung und Forschung in Unfallchirurgie und Orthopädie. Solche nachhaltigen Partnerschaften basierten auf einer Win-Win-Konstellation – auf beiderseitigem Bedarf, beiderseitigem Verständnis und gemeinsamen Aufgaben. Jeder werde im Ernstfall etwas anderes tun müssen als er ursprünglich gelernt habe, sagte Tjardes; „die Zusammenarbeit mit dem BAO ermöglicht es, übereinander, voneinander und miteinander zu lernen – und zu kooperieren“. Jetzt müssten lokal-regional die Strukturen für die Versorgung in Kriegsfällen geschaffen werden.
Der „Krimi-Paragraf“
Erste versorgungswissenschaftliche Ergebnisse zum Paragrafen 115f, SGB V präsentierte Vanessa Keil gemeinsam mit Volker Heuzeroth von medicalnetworks. Die Einführung der Hybrid-DRGs mit den daraus entstehenden Vergütungspauschalen habe am Beispiel von Hernien-OPs gezeigt, dass
• Keine Veränderungen zwischen Operateur und Anästhesist festzustellen seien,
• mehr als 20 Prozent der Eingriffe minimalinvasiv erfolgten,
• bei über 80 Prozent der OPs eine Netzimplantation erfolge und
• dass die Patienten mit der Ausstattung der Zentren und mit der Versorgung sehr zufrieden seien.
UFO-Projekt
Sektorenvergleich bei der postoperativen Schmerztherapie: Für diesen Vergleich erläuterte der stellvertretende BAO-Vorsitzende Dr. Axel Neumann, persönliche Leistungserbringung und maximaler Infektionsschutz stellten Benchmarks für das ambulante Operieren dar. Qualitätssicherung habe intersektoral und longitudinal zu geschehen – gesichert durch Patientenbefragung (PROMs). Die Verfahrenskontrolle müsse in der Hand der Vertragsärzte liegen – Operateure und Anästhesisten.
Nach ambulanten OPs geben laut Neumann 22,5 Prozent der Patientinnen und Patienten an, bis zum dritten postoperativen Tag unter moderaten bis starken Schmerzen zu leiden. Die Prävalenz dieser Schmerzen variiert deutlich zwischen den verschiedenen Eingriffen. Betroffene berichteten von einer geringeren Gesamtzufriedenheit und einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Das Innovationsfonds-Projekt „UFO – Erfassung unerwünschter Behandlungsfolgen nach Operationen aus Patientenperspektive“, ausgeführt an der Universitätsmedizin Jena mit Kliniken, AOZ und der Barmer, belegt: Intersektorale und longitudinale Qualitätssicherung durch Patienten ist einfach implementierbar. Es gehe darum „zu messen und darzustellen, was wir tun“. Die Evaluation schmerzrelevanter Outcomes nach ambulanten Operationen in Deutschland erfordere PROMs und PREMs. Neumann beim Fazit: „Wir bitten Sie persönlich, aktiv und engagiert an unseren wissenschaftlichen Projekten mitzuwirken. Versorgungsforschung ist die entscheidende Grundlage für unsere Finanzierungswünsche!“
Sterilgut-Prozesse
Sterilgut unter Kontrolle: Standardisierte Barcodes sind der Schlüssel zur Qualitätssicherung, betonte Dagmara Walden-Gajcy von GS1. Mit ihnen spreche man die Sprache der Effizienz, der Rückverfolgbarkeit und der Sicherheit. Die Organisation lade vor dem Hintergrund dieser Vorteile zu Pilotprojekten und Schulungen ein.
Patientensicherheit und Weiterbildung
Was bedeutet Patientensicherheit beim Ambulanten Operieren? Dr. Christian Deindl stellte fest, es mangele nach wie vor an der Beschäftigung mit Fehlern. Es gebe weder eine systematische Erfassung noch ein ambulantes Never-Event-Register oder eine einheitliche Qualitätssicherung. Deindl mahnte im Kontext der sieben strategischen Ziele des Globalen Aktionsplans für Patientensicherheit 2021-2030, das Eliminieren aller vermeidbaren Patientenschäden müsse zu einer Geisteshaltung werden. Die Sicherheit klinischer Prozesse, die Befähigung der Patienten, Qualifizierung der Mitarbeitenden sowie die Entwicklung und Aufrechterhaltung sektorübergreifender Synergien seien gefordert.
Die Panelrunde mit den Referierenden und Dr. Kathleen Chaoui, HNO-Ärztin und Mitglied der Landesärztekammer Berlin griff unter anderem die Herausforderungen der Weiterbildung im Wandel der Versorgung auf. Verbundweiterbildung biete eine gute Möglichkeit; Hürden zeigten sich in MVZ und der Weiterbildungsbefugnis. Insbesondere mit Mentoren ließen sich hier Erfolge erzielen. (M. Reiter)
Sicher ambulant operieren
Besser heilen – ambulant operieren: Unter diesem Motto lud der Berufsverband niedergelassener Chirurgen e.V. zu seinem Bundeskongress ein. Der BAO setzte die Behandlungsqualität auf die Tagesordnung seines Symposiums am Kongress-Samstag.
Vergütung, Management und Methoden erwiesen sich in Nürnberg als die Themen mit der höchsten Aufmerksamkeit bei den Teilnehmenden. Beim BAO Symposium standen Qualität und Patientensicherheit im Mittelpunkt der Präsentationen und Diskussionen. So konstatierte BAO-Vizepräsident Dr. Axel Neumann, in diesem Kontext gebe es noch viel zu tun. Auch MFA und Pflegende seien explizit eingeladen, ihre Stimme beizutragen.
Auf dem Weg zur Beseitigung vermeidbarer Schäden in der Versorgung
Dr. Christian Deindl, BAO-Präsident und Vorstandsmitglied im Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), sprach den Globalen Aktionsplan 2021-2030 an. Rund 90 Prozent der Länder hätten einen nationalen Aktionsplan zur Patientensicherheit aufgestellt. Im letzten Jahr stand Diagnosesicherheit mit ihrer zentralen Rolle innerhalb der Behandlung im Fokus. Ambulantes Operieren ermögliche sichere Diagnosen, angemessene Behandlungspfade und ein gutes Ergebnis – insgesamt somit hohe Sicherheit.
Was zeichnet hochzuverlässige Systeme – wie das Gesundheitswesen – aus?
• Beschäftigung mit Fehlern (Analyse)
• Abneigung gegenüber Vereinfachung
• Sensibilität für die Betriebsabläufe
• Streben nach Resilienz (Abwanderung)
• Respekt vor Fachwissen.
Unter seinen Beispielen beschrieb Deindl den Fall einer Schwangeren, die aufgrund spät erkannter Sepsis den Tod erlitt, sowie den Fall, in dem ein Medikationsfehler eine Epilepsie auslöste – die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sei im Kontext der Patientensicherheit ein großes Thema, betonte der BAO-Präsident. Standardisierte Abläufe könnten helfen, über Risikofaktoren zu besseren Ergebnissen zu kommen.
Zu den Ursachen für Probleme bei Qualität und Sicherheit zählen laut Deindl wirtschaftlicher Druck und Arbeitsbelastung bis hin zum Burnout. Als Messwerkzeug propagierte er das System AQS21. Generell seien mehr qualifizierte Daten nötig, um Fortschritte zu unterstützen – so die Diskussion. Das gelte für die longitudinale Verfolgung von Patientenfällen und beispielsweise auch im Entlassmanagement seitens der Krankenhäuser.
Zahlen und Fakten des MD
Im Jahr 2023 erstellte der Medizinische Dienst bundesweit 12.438 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern, erklärte Dr. Ingeborg Singer. In jedem vierten Fall stellten die Gutachter einen Behandlungsfehler fest, durch den Patientinnen und Patienten zu Schaden gekommen sind, fuhr die Chirurgin und Leiterin des Fachbereichs Medizinrecht beim MD Bayern fort. In jedem fünften Fall war der Fehler ursächlich für den erlittenen Schaden. Das zeige die Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung; dabei handle es sich um vermeidbare Schadensfälle. In 151 Fällen lagen in jenem Jahr zudem „Never Events“ vor, also Ereignisse, die durch Präventionsmaßnahmen sicher verhindert werden könnten. Darunter fallen folgenschwere Fehler wie Patienten-, Seiten- oder Medikamentenverwechslungen. Der MD hatte daher eine Meldepflicht gefordert.
Den ambulanten Sektor betrafen laut Singer 4.233 Behandlungsfehlervorwürfe, den stationären Sektor 8.177. Der Anteil der Behandlungsfehler mit Schaden war im ambulanten und im stationären Bereich annähernd gleich mit jeweils mehr als 25 Prozent. Der Anteil der festgestellten Fehler ohne Schaden betrug im ambulanten Sektor 5,8, im stationären Sektor 2,3 Prozent. Der Anteil der Fälle, in denen kein Behandlungsfehler festgestellt wurde, lag im ambulanten Sektor bei 69, im stationären Sektor bei 72,2 Prozent.
Die MD-Fachbereichsleiterin illustrierte die Schadensfälle mit Beispielen ambulanter Behandlungen. So wurde in der Handchirurgie fehlerhaftes Komplikationsmanagement durchgeführt; ein Thenarast wurde durchtrennt, es fehlte eine Abschlussinspektion, und eine Revision unterblieb. Bei einem Skiunfall wurde eine Metallentfernung unzureichend vorbereitet. In der Phlebologie ergab sich ein Lagerungsschaden nach Varizenoperation, und bei einem weiteren Handchirurgie-Fall wurde die Blutsperre am Daumen nach Bagatelleingriff belassen.
Ambulante Anästhesie bei Kindern
Patientensicherheit lässt sich beim ambulanten Operieren durch risikoadjustierte Anästhesie erreichen, erklärte Natascha Engelen aus Nürnberg. Zu beachten seien hier Hygiene, Missmanagement bei Erkennung von Komplikationen und verzögerte Verbringung in ein Krankenhaus. Was lässt sich tun gegen diese Risiken? Prozessqualität beinhalte mehrere Elemente, erläuterte die Anästhesistin; insbesondere zähle hierzu die Beachtung der Leitlinien. Sie empfahl zur Messung der Ergebnisqualität den Einsatz des Systems AQS1.
Müssen Kinder ab dem ersten Lebensjahr ambulant behandelt werden? Was gilt bei Risikofaktoren? Die Entscheidung erfordere eine differenzierte Betrachtung, unterstrich Engelen. So habe dem Umfeld Aufmerksamkeit zu gelten; schwierig seien beispielsweise Fälle mit Eltern, die als Migranten Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache hätten. Schmerztherapie als Hauptursache für ungeplante Aufenthalte sei durch klare Konzepte vermeidbar. Praxen müssen Räume für eine Überwachung vorhalten, rief die Anästhesistin ins Gedächtnis.
Die Sicht der MFA
Das Thema Patientensicherheit finde bei den MFA derzeit eher in Aufstiegsfortbildungen seinen Platz, stellte Patricia Ley fest. Aber: „MFA wollen mit Patienten arbeiten, deren Wohl liegt ihnen am Herzen“ – also sei die Patientensicherheit ihr Ziel, so die Vizepräsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe (VMF). Wie kann ich meine Haltung zur Patientensicherheit gegenüber meinem Chef durchsetzen? „Das sind die größten Hindernisse, die wir im Verband
Es gehe zum einen darum, Wissen zu vermitteln – Fachkompetenz, dazu praktische Kompetenz und am Ende Selbstkompetenz. Extrinsische Motivation habe Einfluss auf die intrinsische. Motivation und Ausbildung könnten im Zusammenspiel Patientensicherheit schaffen, resümierte die Vizepräsidentin.
Verschärfungen bei der Qualität drohen
„Wir verfügen über Material zum Prüfen der Qualität des ambulanten Operierens, z.B. beim Thema Schmerz“, unterstrich Neumann. „Wir brauchen Zahlen, Daten und Fakten“ – insbesondere, weil erhebliche Verschärfungen seitens der Kassen und des G-BA drohten, argumentierte Neumann. „Der BAO weiß, wie’s geht.“
Qualitätssicherung ambulanter Operationen sei intersektoral und longitudinal durch die Patienten einfach zu implementieren. „Die mittel- und langfristige Beobachtung von Operationsfolgen bzw. unerwünschten Ereignissen ist nur unter Mitarbeit der Patienten möglich – durch Patient-reported Outcome Measures (PROMs)“.
Eine adäquate Versorgungsforschung existiere in der BRD nicht; Behandlungsdokumentationen endeten allgemein an der Tür der Krankenhaus- bzw. Praxistür. Wichtige Routinedaten der GKV würden sehr selten gemeinsam mit wissenschaftlichen Fachgesellschaften ausgewertet. Patient:innen seien Objekt von Therapiemaßnahmen und zugleich wichtiges Subjekt von Bewertungen der Prozessqualität, fasste Neumann zusammen.
Aus gesundheitspolitischer Sicht sei zu unterstreichen, dass das Projekt AQS1 – ähnlich wie QUIPS – eines der wenigen externen unabhängigen Qualitätssicherungsinstrumente in Deutschland darstelle, die die Patientenperspektive in den Mittelpunkt stellten und auf freiwilliger Basis von den Leistungserbringern in ihrer täglichen Routine durchgeführt würden. „Wir bauen derzeit ein neues AQS1 auf Basis von PROMs“, lautete die Perspektive seitens des BAO. (M. Reiter)
Unter Kriegsbedingungen sind alle Leistungserbringer gefragt
Siebzig Jahre Frieden hätten uns vom Thema Kriegsertüchtigung entfernt, stellte Oberstarzt Prof. Dr. Benedikt Friemert zur Eröffnung der Session „Chirurgie der Kriegsverletzungen“ beim Bundeskongress fest. Der Chirurg und Orthopäde ist Kommandeur im Ulmer Bundeswehrkrankenhaus. Die geopolitische Situation Deutschlands habe sich nun maßgebend verändert; Vorkehrungen seien essenziell. Der Bund habe laut Grundgesetz den Auftrag, uns bezüglich äußerer Sicherheit zu schützen; Unterstützung im Innern sei jedoch nicht Auftrag der Bundeswehr. Große Teile der Zivilgesellschaft stünden somit in der Pflicht, wenn es um Verteidigung gehe. Dies betrifft laut Friemert insbesondere „alle im Gesundheitssystem Tätigen“.
Forderung nach einem Gesundheitssicherstellungsgesetz
Bis zu 1.000 Verletzte täglich von der Front und relevante Zahlen aus dem Hinterland durch Angriffe und Sabotage auf solche Zahlen hätten wir uns vorzubereiten. Der Bund könne dabei weder Krankenhäusern noch Niedergelassenen zentral vorschreiben, was sie zu tun hätten. Ein Durchgriffsrecht mit Steuerung der Ressourcenverteilung von oben sei lediglich im Fall der Landesverteidigung gegeben, jedoch nicht im NATO-Bündnisfall. Daher sei ein Vorsorgegesetz nötig, um auch den rechtlichen Rahmen für Land und Kommunen schaffen, forderte der Kommandeur.
Neben einem solchen Gesetz und der Finanzierung vorbereitender Maßnahmen [inzwischen eingeläutet durch die Sondervermögen] gehe es auch darum, dass ärztliche Kolleg:innen sich darauf vorbereiteten, Teil der Behandlungskette von Kriegsverletzten zu sein. „Wir müssen junge [Chirurgen und Anästhesisten] dafür gewinnen, sich zu engagieren, forderte der Kommandeur. „Breit ebenso wie spezialisiert“ sollte das Ziel der Kolleginnen und Kollegen lauten. Geeignete Basis-Weiterbildungsmaßnahmen für Kolleg:innen biete die Bundeswehr an. (M. Reiter)
Fachärztliche Weiterbildung – „leicht gemacht“
Auch Fachärzte erleben verstärkt den bei Allgemeinmedizinern bereits bekannten Nachwuchsmangel. Hinzu kommt, dass in verschiedenen Fachrichtungen viele Leistungen inzwischen nicht mehr stationär, sondern im ambulanten Rahmen durchgeführt werden. So stehen Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) zunehmend vor dem Problem, nicht alle Weiterbildungsinhalte an einer Weiterbildungsstätte erwerben zu können.
Vor diesem Hintergrund haben die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die Bayerische Landesärztekammer die Koordinierungsstelle Fachärztliche Weiterbildung (KoStF) eingerichtet. Ziele der KoStF sind, die ambulante Weiterbildung zu stärken und Weiterbildungsverbünde zu etablieren.
Weiterbildung selbst organisieren
Die ÄiW stehen häufig vor der herausfordernden Aufgabe, sich ihre Weiterbildung in Kliniken und Praxen selbst organisieren zu müssen. Mit den Arbeitsstättenwechseln sind notwendigerweise oft auch Wohnortwechsel verbunden. Weiterbildungsverbünde können hier als Lösung dienen: Sie bieten als regionale Netzwerke die komplette Weiterbildung aus einer Hand und garantieren zudem eine hohe Qualität der Weiterbildung.
Unterstützung bei der Gründung von Weiterbildungsverbünden und im Verlauf des Betriebs zu begleiten – darin sieht die KoStF eine Kernaufgabe. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf den Fachgebieten, bei denen Unterversorgung besteht bzw. die von Unterversorgung bedroht sind. Eine weitere Aufgabe der KoStF besteht darin, Ansprechpartner für alle Weiterbilder, Fachärzte und ÄiW sowie weitere Interessierte in Fragen Weiterbildung zu sein. Sie beteiligt sich ferner an Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit zur Tätigkeit als ambulant tätiger Facharzt. (M. Reiter)
Patientensicherheit auf dem Hauptstadtkongress
Auch auf dem diesjährigen Hauptstadtkongress findet dieses wichtige Thema wieder seinen Platz. So spricht Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS), in der Session „Innovations- und Gesundheitsstandort Deutschland: Welche politischen Impulse braucht medizinischer Fortschritt?“ am 2. Tag ab 14 Uhr. Wie auch der Stellvertretende Vorsitzende Dr. Christian Deindl und weitere Engagierte beim APS freut sie sich auf Gespräche am HSK-Stand des Aktionsbündnisses. (M. Reiter)
8. Forum Ambulantes Operieren - 22. – 23. November 2024 in Berlin
Zeitenwende im Gesundheitswesen – Perspektiven einer stärkeren Ambulantisierung
Wir befinden uns derzeit in einem der größten Reformprozesse der operativen Medizin in Deutschland mit weitreichenden Änderungen in den allgemeinen Versorgungsstrukturen, aber auch mit großen Einflüssen auf die individuellen Abläufe der Arbeitsprozesse aller Beteiligter.
Unser Forum widmet sich daher den Trends der zukünftigen ärztlichen Versorgung mit besonderem Fokus auf dem Ambulanten Operieren. Die Einführung des §115f SGB V für eine sektorengleiche Vergütung zeigt langsam seine Wirkung. Ein guter Zeitpunkt, um im November erste Erkenntnisse zu beleuchten und einen Ausblick zu geben.
Erneut konnten wir wieder ausgewiesene Expertinnen und Experten aus den verschie- denen Bereichen des Gesundheitswesens sowie versierte ärztliche Kolleginnen und Kollegen gewinnen, um mit Ihnen gemeinsam die verschiedenen Perspektiven zu diskutieren.
Der Austausch von Ideen und Informationen sowie der Diskurs tragen dazu bei, Chancen für den eigenen Arbeitsalltag zu entdecken, sich gegenseitig zu unterstützen und positive Entwicklungen zu fördern. Dabei bleibt genügend Zeit zum Netzwerken mit Kolleginnen und Kollegen sowie für intensive Gespräche mit den Vortragenden.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und wünschen Ihnen informative und interessante Veranstaltungstage – bis bald in Berlin!
Dr. med. Kerstin Schick
Alexander Schmid
Weitere Informationen finden Sie HIER sowie als PDF zum Download
Bundeskongress Chirurgie 2025 | 21.-22.02.2025 | Nürnberg
Unter dem Motto „Besser heilen – ambulant operieren“ laden wir Sie herzlich zum Bundeskongress Chirurgie 2025 am 21. und 22. Februar in Nürnberg ein. Dieser Kongress ist der wichtigste Treffpunkt für niedergelassene Chirurginnen und Chirurgen, die täglich qualitativ hochwertige und effiziente Arbeit leisten.
Dank der Unterstützung von über 20 chirurgischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden erwartet Sie ein intensiver Austausch zu praxisrelevanten Themen. Freuen Sie sich auf ein zweitägiges Spitzenprogramm mit medizinisch-wissenschaftlichen Sitzungen, spannenden Fachsymposien und vielfältigen Workshops. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich in unserer umfassenden Industrieausstellung über neueste Entwicklungen zu informieren und sich mit Kolleginnen, Kollegen und dem medizinischen Nachwuchs zu vernetzen. Weitere Informationen finden Sie HIER ZUM DOWNLOAD
Das Programm zum Kongress finden Sie HIER
Für den Kongress können Sie sich über diesen Link anmelden.
NARKA 2024 - Gut besucht und mit klarer politischer Botschaft
Gut besucht und mit klarer politischer Botschaft
Der erfolgreiche NARKA 2024
Von Dr. Jörg Hennefründ, Präsidium BAO
Schon am Freitag war der letzte von Jörg Karst verantwortete NARKA gut besucht – mit einem vollen Vortragssaal und über 140 online zugeschalteten Teilnehmern. Thema der BDA-Sonderveranstaltung waren die Hybrid-DRG. Diese zielen auf die Ambulantisierung der Operationen im Krankenhaus und passen mit der Pauschale für zahlreiche Teilleistungen überhaupt nicht zu den normalerweise getrennt abrechnenden Leistungserbringern im Vertragsarztsektor.
Hybrid-DRGs und weitere Baustellen
Neben dem Aufzeigen dieser Probleme wurden auch Lösungsbeispiele diskutiert, insbesondere für die Aufteilung der Vergütung zwischen Operateur und Anästhesist: der Orientierungsvorschlag des BDA (Teilung 60:40) wurde erläutert. Die persönlichen Diskussionen in den Pausen erwiesen sich für die Teilnehmer als ebenso wertvoll wie die Vorträge im Plenum.
Am Samstag wurde dieses Thema, erweitert um andere Ungerechtigkeiten (Hygienezuschläge gehen immer an den Operateur) in einem größeren Kreis vertieft. Mit dem Vorsitzenden der Ärztekammer Berlin, PD Dr. med. Peter Bobbert, und dem KBV-Dezernenten Dr. Ulrich Casser vertieft. Die Grenzen der Einflussnahme der Selbstverwaltung sehr klar herausgearbeitet.
Der Samstagnachmittag war schwerpunktmäßig fachlichen Themen, der Regionalanästhesie und der Anästhesie bei Kindern sowie aktuellen Urteilen gewidmet. Beim einleitenden Vortrag von Jörg Karst gab es eine überraschende Unterbrechung – mit dem sehr emotionalen Dank für sein langjähriges Engagement beim NARKA. Sein Nachfolge-„Kleeblatt“ – ein Team wird diese Aufgabe übernehmen – wurde herzlich begrüßt.
Klare Botschaften beim BAO-Symposium
Das Symposium des BAO, traditionell veranstaltet am NARKA-Sonntagvormittag, formulierte in zahlreichen Vorträgen eine klare politische Botschaft: Die medizinische Versorgung der Bürger wird aufgrund basaler Strickfehler des Gesundheitssystems unvermeidlich leiden, ja in Teilbereichen geradezu kollabieren. Die angestrebte Krankenhausreform leistet hier einen relevanten negativen Betrag.
Die ambulanten Operateure und Narkoseärzte haben ein äußerst effizientes System im Bereich der Vertragsärzte etabliert, das mit extrem hoher Patientensicherheit und Patientenzufriedenheit bereit ist, ein weiter zunehmendes Versorgungsvolumen zu übernehmen. Alle waren sich aber darin einig, dass aus der Politik hierbei keine Unterstützung, sondern eher weitere Hindernisse zu erwarten sind. Daher sollen „vor Ort“ neue Kooperationsmodelle, auch mit Krankenhäusern, etabliert werden. Andererseits: Die Abgeordneten des Bundestages hätten es in der Hand, so der Tenor, mit einer endlich ernsthaften Aufhebung der Budgetgrenzen auch eine sektorenverbindende Versorgung der Bürger zu ermöglichen. Dann könnte ferner über die intensivierte Einbindung des Vertragsarztsektors in die Weiterbildung gesprochen werden, bevor hier die Ausbildungskette unwiederbringlich abreißt.
Anästhesie: die abgehängte Fachdisziplin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Nachdem unsere Fachgruppe im Rahmen des ambulanten Operieren ja mehrfach abgehängt wurde, hat die KBV mit dem Fachverband der Krankenkassen im Gemeinsamen Bundesausschuss für den EBM (GBA) eine sensationell großzügige neue Vergütungsregelung vereinbart.
Zur Erinnerung:
Zur Förderung des Ambulanten Operierens sind ja in der Vergangenheit mehrere Förderungen im GBA beschlossen worden.
So wurden spezielle Operationen für die Operateure seit dem 1.1.2023 mit Sonderzahlungen belohnt worden.( 60 Millionen jährlich: https://www.kvsh.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Praxis/Vertraege/Ambulante_Operationen/Newsletter/2023_01_02_KVSH-Newsletter_AOP.pdf )
Die anästhesiologische Vergütung blieb jedoch absolut unverändert!!!
Diese Förderung ist zum 1.1.2024 verlängert worden und der Katalog der förderungsfähigen Eingriffe ist auch erweitert worden ( https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulant_stationaere_versorgung/ambulantes_operieren_115_b/ambulantes_operieren_115_b.jsp)
( https://www.kbv.de/media/sp/AOP-Vertrag_Anlage_1.pdf )
Wieder wurde die Abrechnung anästhesiologischer Leistungen nicht berücksichtigt bzw. es erfolgte für uns keine zusätzliche Förderung.
Allerdings ist ab 2024 die regionale Förderung anästhesiologischer Leistungen ( z.B. im Bereich der KVNO ) gestrichen worden. In anderen KVen gab es die nie.
Nach hartnäckigsten Verhandlungen der KBV mit den Krankenkassen ist endlich ein absolut längst fälliger Hygienezuschlag zum Ambulanten Operieren vereinbart worden.
Abgesehen von dem insgesamt unzureichendem Betrag ist auch hier wieder unser Fachbereich völlig vergessen worden, da nur Operateure diese Leistung abrechnen können.
( https://www.kbv.de/media/sp/EBM_2024-01-01_BA_716_BeeG_Hygienezuschlaege.pdf ).
Dies bedeutet einerseits, dass wir unsere Mehrkosten der Hygieneanforderungen als Anästhesie im ambulanten Bereich weiter selbst vom nicht gesteigerten Honorar tragen müssen, als auch dass Anästhesiologisch betriebene OP-Zentren mit den Operateuren wieder in eine harte Diskussion über Abschläge und Kosten zur Hygiene einsteigen müssen.
Im Rahmen der Hybrid-DRGs ( H-DRG ) war lange unklar, welche Leistungen außerhalb der Pauschale vereinbart werden können. Es ist jedoch mittlerweile klar, dass die Zuweiser präoperative Leistungen im EBM abrechnen können und auch die Operateure ihre Nachbetreuung im EBM zusätzlich abrechnen können.
( https://www.kbv.de/html/1150_68598.php ).
Die Anästhesie jedoch nicht!
Jetzt hat die KBV zunächst mit Gültigkeit ab 1.7.2024 bis zum Ende des Jahres 2024 eine sensationelle Neuerung vereinbart:
Wenn eine Operation im Rahmen der H-DRGs nicht erfolgt – aus welchen Gründen auch immer – darf die präanästhesiologische Untersuchung und Evaluation dennoch berechnet werden. Die Leistungsziffer ist die 05311 anstelle der sonst im EBM verwendeten Ziffer 05310.
Diese wird mit 132 Punkten oder 15,75 Euro bewertet und soll unglaublicherweise unbudgetiert vergütet werden.
Vorher hätte nur die Grundpauschale 05220 mit 75 Punkten ( 8,95 Euro ) abgerechnet werden können, die Elmar Mertens für uns noch verhandelt hat als „Grundversorger“.
Jetzt haben wir dafür eine Honorarerhöhung um 6,80 Euro dank der hartnäckigen Verhandlungen der KBV.
Allerdings nur wenn keine Hybrid-DRG ausgelöst wird und natürlich auch kein sonstiger Fall im Kapitel 31 oder 5 des EBM.
Diese Abrechnungsziffer gilt auch nachträglich zum 1.7.2024, also aufgepasst welches Honorar Euch verloren gehen könnte.
( https://www.kbv.de/html/1150_71256.php )
Weder der SPIFA als Fachverband der Niedergelassenen Fachärzte und Operateure als auch andere Fachverbände im Rahmen der Ambulanten Operationen haben bislang darauf reagiert, was zeigt, dass der Ausstieg des BDA aus dem SPIFA wegen Nichtbeachtung unserer Interessen wohl voll berechtigt war.
Der BDA bereitet aktuell eine Stellungnahme vor, die uns bald erwartet.
Mit besten kollegialen Grüßen
Heinz J. Droste
Vorstand Anästhesienetz NRW e.V.
20.11.2013 Brief an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
zunächst möchten wir als Vertreter der niedergelassenen Chirurgen und der ambulanten Operateure Deutschlands Ihnen persönlich zu Ihrem beachtlichen Wahlerfolg gratulieren.
Die damit einhergehenden neuen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag bestärken Ihr politisches Ansehen und Ihren politischen Einfluss, weshalb wir uns mit gesundheitspolitischen und versor- gungswissenschaftlichen Vorstellungen direkt an Sie persönlich wenden.
Denn gleichzeitig mit dem aktuellen politischen Zuspruch erwachsenen Ihnen, Ihren Ministern und Ihrer Partei, aber auch Ihrem zukünftigen Koalitionspartner ein hohes Maß an Verantwor- tung und Verpflichtung zur weiteren und kontinuierlichen Verbesserung der Lebensumstände und des Zusammenlebens in der Bundesrepublik Deutschland.
Dazu zählt unbestritten unser Gesundheitssystem mit seiner flächendeckenden medizinischen Versorgung der Bevölkerung in Kliniken und durch freiberuflich tätige Ärzte.
Als niedergelassene Fachärzte mit Schwerpunkt Ambulantes Operieren und mit jahrelanger und täglicher Tätigkeit in unseren Sprechstunden möchten wir uns in diesem Schreiben auf wichtige Aspekte in der fachärztlichen ambulanten Patientenversorgung beschränken und Sie um Ihre geschätzte Aufmerksamkeit bitten.
Es zeichnet sich, wie für Patienten und unsere Gesellschaft täglich spürbar, die Entwicklung ab, dass aus Altersgründen ausscheidende Fachärzte keine Praxisnachfolger mehr finden, bzw. nur unter deutlich erschwerten Bedingungen.
Wenn zeitgleich im näheren Umkreis kleinere Krankenhäuser schließen, bedeutet dies den Verlust einer flächendeckenden fachärztlich konservativen sowie ambulant operativen chirurgi- schen Versorgung.
Doch nicht mangelnde fachliche Attraktivität des Berufes eines Arztes, einer Krankenschwester oder eines Altenpflegers mit ihren jeweils hohen Ansprüchen an fachlichem Wissen, sozialer Kompetenz, ethischen Maßstäben und letztendlich lebenslanger Lernbereitschaft führen zu diesem Versorgungsdefizit.
Dessen wahres Ausmaß wird übrigens schon seit Jahren durch den Einsatz von Fachkräften aus dem Ausland – wo diese dann ebenfalls schmerzlich fehlen – verschleiert. Kompensationsmechanismen führen zu einer nicht unerheblichen Verminderung in der Struktur- und Prozessqualität der Patientenversorgung.
So war es nur noch eine Frage der Zeit, wann auch die Ergebnisqualität parallel dazu erkennbar Einbußen erleiden wird. Die Tagespresse berichtet nun regelmäßig darüber, welche negativen Auswirkungen in den medizinischen Versorgungsalltag Einzug halten und welche erheblichen Folgen für die Patientensicherheit damit einhergehen.
Die frühen politischen Ursachen dafür beruhen auf bereits von der rot-grünen Vorgängerre- gierung bzw. der vergangenen großen Koalition getroffenen (Fehl-) Entscheidungen.
Es sind die jeweiligen Rahmenbedingungen, die erheblich dazu beitragen, ob sich jemand für die aktive Patientenversorgung vor Ort, in eigner Praxis, für eine tariflich abgesicherte Kranken- haustätigkeit oder aber für einen Arbeitsbereich völlig außerhalb der Patientenversorgung in Wirtschaft und Industrie entscheidet.
Wichtige Aspekte in diesem Kontext sind nach unserer Erfahrung mittel- und langfristige Planungssicherheit und Verlässlichkeit hinsichtlich der gesellschaftlichen aber auch der ökonomischen Wertschätzung medizinischer Arbeit. Beides vermissen freiberufliche und angestellte Operateure und Anästhesisten gemeinsam!
Noch ist der Entschluss kassenärztlich und freiberuflich tätig zu sein eine berufliche und ökonomische Lebensentscheidung für jeden Arzt und seine Familie. Nicht selten hat diese beim plötzlichen Tod oder schwerer Erkrankung des Praxisinhabers unter unwürdigen gesetzlichen Bedingungen zu leiden.
Die bisherigen und von Reform zu Reform weitergereichten Abrechnungsmodelle nach Punkten und deren jeweilige Vergütung im unteren einstelligen Cent-Bereich bedürfen dringend einer wirklichen Restrukturierung unter aktiver Mitsprache von uns niedergelassenen, selbstständigen und freiberuflichen Fachärzten.
Wenn man Diskussionsbeiträgen von gesetzlichen Kassenvertretern Glauben schenken darf, dann war die erstmalige Festlegung auf den Orientierungspunktwert von 3,5 Cent auf eine Entscheidung im Kanzleramt zurückzuführen.
In diesem Zusammenhang muss ebenfalls sehr eindringlich darauf hingewiesen werden, dass auch unsere Mitarbeiter in den Praxen sowie medizinische Assistenz- und Pflegeberufe in den Kliniken gemessen an ihrer hohen Verantwortung, großen psychischen und physischen Belastung und kräftezehrenden Arbeitsbedingungen wie Schicht- und Nachtdienste so zu honorieren sind, dass ein ökonomisch gesichertes Leben gerade in überteuerten Ballungs- zentren inklusive der notwendigen Regenerationszeiten möglich ist.
Deshalb bedarf es des ersten und enorm wichtigen Schrittes weg von der bisherigen Abrech- nungs- und Vergütungsakrobatik nach EBM- und/oder DRG–Vorgaben hin zu zeitgemäßem Qualitäts- und Leistungsbezug mit Kostentransparenz und zu einer Ärzte und deren Mitarbeiter wertschätzenden ausreichenden Finanzierung der medizinischen Versorgung. Finanzüberschüsse der GKV dürfen nicht zu sogenannten Kassenvermögen umbenannt werden.
Das Hauptinteresse der Selbstverwaltungsorgane liegt von Reform zu Reform überwiegend in einer durchschnittlichen, kollektiven GKV-konformen Kassenmedizin ohne Anreize für Qualität.
Obwohl von Ökonomen und Gesundheitspolitik vom Gesundheitsmarkt als Wachstumsmarkt und von einer Gesundheitswirtschaft mit beinahe 5 Millionen Arbeitsplätzen und 11 % Anteil am Bruttosozialprodukt gesprochen wird, müssen wir, die Unterzeichner dieses Briefes, und die von uns vertretenen Chirurginnen und Chirurgen, fachärztlichen Operateure und Anaesthesisten, im Rahmen innerärztlicher Umverteilungen Verluste hinnehmen, deren Umfang einen verant- wortungsvollen Praxisablauf unter nachweislicher Berücksichtigung aktueller Gesetze und Normen kaum mehr aufrecht erhalten lässt.
Dies beinhaltet beim ambulanten Operieren z.B. den Einsatz von modernen Hygiene- schutzmaßnahmen und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit – hier wird regelmäßig der medizinische Fortschritt ökonomisch den Ärzten aufgebürdet. Die Kranken- kassen verweigern regelmäßig ihre Mitwirkung.
Mehrfach wurde der KBV und auch Krankenkassenvertretern der Vorschlag unterbreitet, bei zertifizierten Praxen diese Kosten als Qualitätsanreiz zu erstatten – bisher ohne jegliches positives Echo und ohne Erfolg.
Denn positive Honorarunterschiede würden eins zu eins in die Kostenstruktur unserer oft bereits seit Jahren freiwillig zertifizierten Praxen einfließen und nicht, wie gerne und medien- wirksam behauptet, zum alleinigen Ansteigen unserer zu versteuernden Einkommen führen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Ihr Augenmerk gleichzeitig auf die Krankenhäuser lenken.
Gerne wird regelmäßig auf dort stattfindende Hygieneskandale hingewiesen.
Sie dürfen versichert sein, dass diese in ihrer Gesamtzahl weniger individuellem Fehlverhalten zuzuschreiben sind, sondern als die logische Konsequenz von ordnungspolitisch verordneter Minderqualität anzusehen sind – ein Szenario, dass uns gleichermaßen droht.
Die nicht aus Wirtschaftlichkeit, sondern durch pures Spardiktat und radikale Rationierungs- maßnahmen im Sprechzimmer und am Krankenbett ermöglichten Kassenüberschüsse werden inzwischen ganz einfach als Vermögen der gesetzlichen Krankenkassen bezeichnet.
Der von Ihrem Finanzminister beanspruchte Milliardenbetrag (Rückführung aus dem Fonds) entspricht in etwa dem Finanzvolumen, das sektorenübergreifend zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von qualitäts- und weniger angebotsorientierten Versorgungsstrukturen dringender denn je benötigt wird.
Wenn der Pharmabereich und der Medizintechnische Komplex der Gesundheitswirtschaft von Wachstumspotenzial sprechen und private Klinikketten für Milliarden ab- und eingekauft werden, dann muss auch für die eigentliche Kernkompetenz in Form einer guten medizinischen Versorgung am und für den Patienten ein ebenfalls marktwirtschaftlicher Maßstab angelegt werden.
Nur allzu gerne wird genau hier auf die caritative Schiene verwiesen und die Zuständigkeit von der Politik auf Kassen und ärztliche Selbstverwaltung und von diesen genannten wiederum auf Ärzte und ihre Mitarbeiter verlagert.
Hier bedarf es einer mittel- und langfristigen Planung wie begleitender retro- und prospektiver Analysen unseres Gesundheitssystems mit der maßgeblichen Teilnahme und Mitverantwortung der darin aktiv tätigen Ärzte. Die von uns ambulanten Operateure selbst finanzierten und von einem unabhängigen Qualitätsinstitut quartalsweise ausgewerteten Patientensicherheits- Fragebögen (AQS 1) sind ein freiwilliger und sehr wichtiger Beitrag dazu. Auf dem Chirurgen- kongress 2014 in Berlin werden wir erstmalig eine bundesweite und eine Dekade umfassende Auswertung vorstellen. Wir liefern somit verlässliche und transparente Daten zur ambulant operativen Patientenversorgung – wie auch 2010 durch das von uns beauftragte Gutachten bei Professor Oberender zum Einsparpotential durch Ambulantes Operieren.
Stattdessen gilt bis heute für uns eher das Quadratabstandsgesetz in Bezug auf die gesund- heitspolitische Mitsprache bzw. Einflussnahme und sachverständigen Einblick.
Wer dagegen häufig in Talkshows sitzt, verfügt selten über Zeit für die aktive ärztliche Tätigkeit in der Klinik und in der Praxis, dafür als Kompensation dieser Defizite häufig über politische Befugnisse.
Ein großer Anteil der aktiven Fach-Ärzteschaft fühlt sich in diesem instabilen und vermeintlich reformfreudigen System nicht mehr ausreichend und kompetent vertreten. Kleine, aber für die Patientenversorgung unverzichtbare Fachgebiete, werden durch den Zwang zum Einheits- punktwert erheblich benachteiligt.
Lassen Sie uns deshalb nochmals zusammenfassen:
1. Die niedergelassenen Chirurgen und die ambulanten Operateure haben sich sehr frühzeitig für die jetzt beendete schwarz-gelbe Koalition ausgesprochen und dies auch öffentlich kommuniziert.
2. Ernüchtert müssen wir vier Jahre nach dem letzten Regierungswechsel feststellen, dass keine nachhaltigen positiven Auswirkungen für Patienten und Ärzte zu registrieren sind und befürchten, dass die Inhalte der derzeitigen Koalitionsverhandlungen wiederum kein Signal für wirklich positive und stabile gesundheitspolitische Veränderungen sein werden.
3. Deshalb erwarten wir gerade nach diesem eindeutigen Wahlausgang eine deutlich kompetentere politische Verantwortung in der Gesundheitspolitik, als wir sie innerhalb der vergangenen vier Jahre kennenlernen bzw. ertragen durften. Gesetzlich verordnete Termine beim Facharzt sind populistisch und schaffen neue Probleme für Patienten.
4. Im Bewusstsein unserer Verantwortung gegenüber unseren Patienten und der Tradition und des Ansehens unseres Berufes streben wir primär einen direkten Konsens zwischen Politik und den medizinischen Leistungsträgern an, mit dem Ziel einer direkten Verbesserung der ambulanten operativen Versorgung in Deutschland unter dem Diktum der Patientensicherheit.
5. Das Ambulante Operieren insbesondere von Kindern und Risikopatienten stellt eine spezialfachärztliche Versorgungsform dar – wir begrüßen jede diesbezügliche Initiative.
6. Bereits die Wahl des nächsten Bundesgesundheitsministers wird darüber Auskunft geben, welche Entwicklung und Wertschätzung nach der Wahl unser Gesundheits- system und dessen wahre Leistungsträger erfahren können.
7. Unabhängig davon werden wir sehr genau beobachten, welche Einflussnahmen und Veränderungen im Gesundheitswesen stattfinden, mit welchen Zuständigkeiten und mit wessen persönlicher Verantwortung und Haftung.
8. Unsere kompromissbereite Haltung schließt allerdings eine Konfliktbereitschaft in dem gleichen Maße nicht aus, wenn das gesundheitspolitische Tagesgeschäft diese Vorgehensweise nötig und erforderlich erscheinen lässt.
9. Für persönliche konstruktive Gespräche stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Für Ihre weitere politische Arbeit wünschen wir Ihnen persönliches Wohlergehen und viel Erfolg! Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Axel Neumann Präsident des BAO
Dr. med. Christian Deindl
Der Brief des BAO an Dr. Angela Merkel vom 20.11.2013 HIER zum Download als PDF.
Hygienezuschläge - von Jörg Hennefründ
Vergütungen, seien es die DRGs im stationären Sektor, seien es GOÄ oder EBM im ambulanten Bereich, werden üblicherweise über kalkulierte Kosten berechnet. Dabei kann man grundsätzlich versuchen, die tatsächlichen Kosten zu erfassen, wie beim INeK mit ausgewählten Krankenhäusern oder, alternativ, normativ. Dies geschieht beispielsweise, indem man ein „Muster-OP Zentrum“ kalkuliert. Maßgebliche Details müssen dabei eingesetzt werden (normativ halt) und sind dabei natürlich strittig, zum Beispiel die anzunehmende Auslastungsquote etc. Die KBV hat unter Einbindung der Fachverbände diese Kalkulationen für das EBM – Kapitel 31, also die ambulanten Operationen, neu vorgenommen. Sämtliche Kalkulationen des EBM sind im sogenannten Standardbewertungsmaßstab, quasi einer riesigen Excel-Tabelle, zusammengefasst. Bei der Neu-Kalkulation des Kapitel 31 ist (wenig überraschend) als Ergebnis herausgekommen, dass der aktuelle EBM die Operationen massiv zu gering vergütet. Mit den daraus resultierenden Forderungen an die Kostenträger, dem Spitzenverband der Krankenkassen – GKV-SV, konnte sich die KBV bislang nicht durchsetzen.
Seit Erstellung der derzeit gültigen EBM – Kalkulation hat der Gesetzgeber zahlreiche zusätzliche Anforderungen an die Hygienemaßnahmen beschlossen. Erinnert sei an Hygienebeauftragte, RDG statt manueller Aufbereitung, Steri-Validierungen etc. Selbst bei den Kassen war immer unstrittig, dass im EBM – Kapitel 31 diese Kosten nicht berücksichtigt sind.
Der BAO hat sich an den Bemühungen, diese Kosten erstattet zu bekommen, schon vor über zehn Jahren als einer der ersten beteiligt und durch den Kollegen und Hygienebeauftragten des BAO Dr. Woischke ein Gutachten erstellten lassen, das geschätzt hat, dass pro chirurgische Operation im Durchschnitt €35 an nicht erstatteten Kosten aufgelaufen waren. Erinnert sei auch an die Aktionen, bei denen Kollegen zahlreiche Anträge auf Erstattung dieser Kosten für jede einzelne durchgeführte Operation bei den Krankenkassen gestellt haben. Die wurden wie nicht anders zu erwarten abgelehnt, haben das Problem aber den Kostenträgern erstmals vor Augen geführt. Wir bedanken uns im Nachhinein bei allen Kolleginnen und Kollegen, die sich daran beteiligt haben.
Jetzt ist es der KBV gelungen, €60 Mio. für den Mehraufwand bei den Hygieneanforderungen zu erhalten (pro Jahr). Das ist zwar nach den bisherigen Kalkulationen nur ein Teil des tatsächlichen Mehraufwandes aber gemessen an den Vergütungen für das Kapitel 31 immerhin ein Plus von etwa 6%. Es wurde entschieden, dass die Vergütung des Mehraufwandes an die Abrechnungsziffern gekoppelt wird. Die Landes-KVen ordnen die Ziffern automatisch den OP-Ziffern zu, damit sie nicht gesondert eingetragen werden müssen. Das Verfahren ist praktisch, hat aber natürlich Unschärfen, die im Vorhinein auch kritisiert wurden. So steigt die Vergütung mit dem Wert der OP-Vergütung. Dabei ist es aber in der Praxis nicht unbedingt so, dass geringer vergütete Operationen auch einen entsprechend geringeren Hygieneaufwand bedeuten. Denn der jeweils erforderliche Kostendeckungsmindestbeitrag für Hygienefixkosten darf nicht unterschritten werden. Eine komplett neue Zuordnung der Hygienezuschläge zu den OPS (statt zu den EBM-Ziffern) wäre sinnvoll und ökonomisch wünschenswert, ist aber realistisch betrachtet wohl nicht zu erwarten.
Außerdem erfolgt die Vergütung automatisch an die Operateure, die als AOZ-Betreiber meistens ja auch den Hygieneaufwand tragen. Das ist aber nicht überall so. Wenn der Aufwand in anästhesiologisch betriebenen OP-Zentren bei den Narkoseärzten liegt, sollte dazu eine Vereinbarung getroffen werden und die Zusatzvergütung für Hygiene an den jeweiligen Betreiber weitergeleitet werden. Je nach tatsächlicher Kostenverteilung wären anteilige Weiterleitungen zu kalkulieren. Das verlangt einen intensivierten Austausch zwischen Operateur und Anästhesie, ggf. detaillierte Kommunikation über die Kostenstrukturen und Rücksprachen mit den Steuerberatern. Diese Herausforderung gab es schon im Rahmen der Integrierten Versorgung/den besonderen Verträgen, und jetzt intensiviert bei den Hybrid – DRGs. Die Mühen einer vertieften individuellen Kostenstrukturanalyse sind unvermeidbar. Mit der sektorengleichen Vergütung zieht erstmals die Denkweise des stationären Sektors in den vertragsärztlichen Bereich ein. Die DRGs fassen Leistungen zusammenfassen, die im ambulanten Sektor von verschiedenen Beteiligten erbracht werden. Es ist nicht zu erwarten, dass sich die KBV in die vielen verschiedenen Kostenaufteilungen der einzelnen operativen Einheiten des ambulanten Sektors einmischen wird und hier eine „gerechte“ Verteilung vornimmt. Das müssen die Ärzte dort schon selbst regeln. Da wird es sicherlich noch eine Weile „rumpeln“, auch wenn die Äußerungen dazu gegenüber den Verbänden und den KVen derzeit seltener zu werden scheinen. Die Herausforderungen können aber auch positive Effekte haben: So wird der Austausch unter den Kollegen auch das gegenseitige Verständnis fördern und beim eigenen Handeln das unternehmerische Wohl und mögliche Probleme des anderen mitbedacht werden. Jenseits der Verteilung der Vergütung (Umsatz) ist am Ende der Gewinn entscheidend. Was nützt es einem Betreiber, wenn er einen hohen Kostenanteil zugesprochen bekommt, aber gemeinschaftlich so viele Kosten verursacht werden, dass unter dem Strich kein positives wirtschaftliches Ergebnis mehr übrigbleibt.
Die Vergütung der Hygienezuschläge ist so kalkuliert, dass bei unveränderter Operationszahlen die €60 Mio. auf die Operationen verteilt werden können. Sollten die OP-Zahlen steigen und die Vergütungssumme nicht mehr ausreichen, so wird die Auszahlung seitens der KV aber nicht wie vor einer Mauer abrupt stoppen, sondern in Neuverhandlungen mit den Kostenträgern für künftige Jahre münden. Die Operateure merken das also zunächst nicht. Vermutlich wird dies auch wohl erst einmal kein Problem darstellen bei besonderen Verträgen und den neuen Hybrid-DRGs; diese sind anders kalkuliert. Die Kalkulation der hDRGs orientiert sich teilweise (deshalb Hybrid) an der Kalkulation des stationären Sektors, bei dem die gestiegenen Hygienekosten eigentlich mit einkalkuliert sein sollten. Für hDRGs (und IGV/besondere Verträge) gibt es also kein zusätzliches Geld für den Hygienemehraufwand. Wenn wegen der hDRGs also weniger Operationen noch über das Kapitel 31 abgerechnet werden, entlastet das diesen Bereich erst einmal.
Und hier erneut meine ganz persönliche Bitte: der BAO kann sich nur dann für Sie weiterhin mit dem nötigen Nachdruck einsetzen, wenn er auch das nötige Geld für diese Aktivitäten hat. Ihre Kolleginnen und Kollegen im BAO – Präsidium setzen sich ehrenamtlich für Ihre Interessen ein, einige verzichten teilweise sogar auf Kostenerstattungen; dennoch geht es mit den bisherigen Budgets so nicht weiter. Daher die sehr dringliche Aufforderung: spenden Sie einen Teil des erkämpften Mehrhonorars an einen Berufsverband Ihres Vertrauens, der sich nachweislich für Sie einsetzt. Und sollte es auch erneut zehn Jahre bis zum nächsten Erfolg dauern: selbst wirtschaftlich ist Ihr heutiges finanzielles berufspolitisches Engagement das allemal wert.
Berliner Netz-Anästhesisten zur Aufteilung der H-DRG-Pauschalen
Berliner Netz-Anästhesisten halten an der Empfehlung der Berufsverbände BDC und BDA zur Aufteilung der H-DRG-Pauschalen fest. Nutzungsentgelte sind individuell zwischen den Beteiligten auszuhandeln. Die im EBM neu eingeführten Hygienezuschläge stehen als Betriebskosten den Betreibern der ambulanten OP-Einrichtungen zu, die das Instrumentarium aufbereiten und sterilisieren.
Über das weitere Vorgehen zum §115f SGB V, der für das Jahr 2025 weitere Eingriffe betreffen und einer neuen Kalkulation unterzogen werden soll, wird auf einer Sonderveranstaltung des NARKA beraten. Hierzu sind die Teilnehmer des NARKA, die auch Mitglieder im BDA bzw. der DGAI sind, am Freitag den 13. September um 16:30im hybriden Format kostenfrei eingeladen. Online-Teilnehmer erhalten vorab einen Einwahllink. Präsenzteilnehmer werden im Scandic Berlin Potsdamer Platz empfangen. Die Anmeldefrist endet am 28. August.
Das Praxisschild stärken - für mehr Transparenz gegenüber Patienten und Ärzten - von DM Norbert Schwarz
Die Ärzte müssen etwas tun und sich aktiv beteiligen, damit grundlegende Aktualisierungen im ambulanten Sektor erfolgen können und durchgesetzt werden.
Die Delegiertenversammlungen der Landes-Ärztekammern können nur bei vorliegenden Anträgen etwas beschließen. So wäre es wichtig, dass die Umsetzung der „Regulierung investorenbetriebener MVZ (iMVZ)“ wie auf dem deutschen Ärztetag 2024 beschlossen, auch in den einzelnen Ärztekammerbezirken vorangetrieben wird.
Das können nur die Ärzte und ihre Delegierten bewirken!
Um die Transparenz zu fördern sollten folgende veränderte Praxis-Schild-Angaben verpflichtend werden, sowohl für alle investorenbetriebenen MVZ (iMVZ) als auch für andere Formen der ärztlichen Niederlassungen und auch den Klinik-Ermächtigungen und Klinik-MVZ :
- Fachgebiet
- Besitzer/Eigentümer der Institution
- Ärztlicher Leiter
- Website mit konkreter Information zu allen beschäftigen Ärztinnen und Ärzten sowie der Leitungs- und Inhaberstruktur und zur Gesellschaftsform der Einrichtung!
Begründung:
Das Praxisschild muss die geforderten Angaben enthalten, um den Patientinnen und Patienten eine Orientierung zu geben. Die Angabe der Website erweitert die Informationsmöglichkeit nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für Kolleginnen und Kollegen. Diese ist zeitgemäß und entspricht der Digitalisierung. Die Website sollte konkrete Informationen zu allen beschäftigen Ärztinnen und Ärzten mit den jeweils zugelassenen ärztlichen Leistungen enthalten.
Hintergrund der Initiative zum Verständnis:
Das aktuelle ambulante System aufgrund der unterschiedlichen GmbH-Gesellschaftsformen soll kurz beschrieben werde, wie es sich in den vergangenen 5 Jahren gravierend vom niedergelassenen Arzt und GbR-Gemeinschaftspraxen wegentwickelt hat, was viele Ärzte gar nicht bemerkt haben.
Der gewohnte Inhalt des „Arztschildes“ ist deshalb Schnee von gestern und es gibt niemanden der die Korrektheit real kontrolliert, also ist es bereits in der Mehrzahl der Fälle ohne Aussage (Mehrzahl der Praxen sind bereits Filialen von Investoren). Somit sind die Schilder oft beliebige „Firmenschilder“ geworden, mit möglichst wenig konkreten Angaben, die sich auch ständig ändern müssten.
Die Verantwortlichkeiten (früher vollständig beim Praxis-Inhaber = niedergelassenen Arzt) sind jetzt stark „diversifiziert“ und „unkenntlich gemacht“ worden:
-der oder die wirklichen Haupt-Eigentümer können sich in Berlin, Luxemburg oder Schweiz befinden, können nicht leicht ermittelt werden und wechseln meist alle 10-15 Jahre, diese Angaben fallen schonmal weg
-meist gibt es eine oder mehrere Hauptbetriebsstätten (HBSNR=Hauptbetriebsstätten-Nummer) oder Betriebsstätten (BSNR=Betriebsstättennummer) mit einem oder mehreren Geschäftsführern gelegentlich mit Prokurist, meist keine Ärzte (für die wirtschaftlichen Verantwortung und Organisation der Leistungsabrechnung) in der Stadt oder Region,
-die Hauptbetriebsstätte ist oft im Besitz einer untergeordneten Gesellschaft (mit anteiligen, evtl. wechselnden Besitzverhältnissen) und die Gesellschaft kann evtl. den Sitz z.B. in Berlin, Braunschweig, München, Leipzig oder anderswo haben
-die „Filial-Praxis“ ist z.B. Nebenbetriebsstätte (NBSNR=Nebenbetriebsstättennummer), kann auch als Zweigpraxis oder ÜBAG, als ausgelagerte Praxisräume o.ä. betrieben werden – das versteht kein Patient und das ändert sich immer wieder
-von der KV Zulassungskommission muss immer ein ärztlicher Leiter (Facharzt) bestätigt werden (für die medizinische Organisation und medizinische Gesamtverantwortung), sonst darf der MVZ-Betrieb nicht aufgenommen werden
-vor Ort (aber auch an anderen Orten, je nach Genehmigung der Zulassungskommission der KV) arbeiten dann wechselnde angestellte Fachärzte (LANR=lebenslange Arztnummer=eindeutige Kennzeichnung nur für Ärzte im Zulassungsbereich einer KV!!) mit unterschiedlichem Versorgungsauftrag (zwischen 10 Stunden=1/4 und 31-40 Stunden=4/4) die nur noch für ihre eigene, aber vom Leiter angeordnete Art der ärztlichen Arbeit verantwortlich sind
-diese könnten spezielle Zulassungen für KV-qualitätsgesicherte Leistungen haben und nur dann dürfen diese erbracht und abgerechnet werden, davon weiß aber keiner, das ist also immer intransparent, Darin liegt die Gefahr, dass Leistungen auch ohne Genehmigung erbracht werden könnten und diese könnten über andere (genehmigte) Fachärzte abgerechnet werden. Wie sollte das jemand bemerken? Und das kontrolliert niemand. Wie denn auch, denn die KV ist kein Detektivbüro?
-hier könnten auch Ausbildungsassistenten allein und ohne Aufsicht tätig werden, da die Besetzung der Filialen infolge ständiger Krankheit oder Urlaub der Fachärzte extrem schwierig ist. Die Fachärzte (die nach Verkauf noch 3-5 Jahre tätig sein müssten) sind teilweise bereits im Ruhestand und es wird nur „über sie abgerechnet“ – das würde ebenfalls niemand bemerken, denn es kontrolliert niemand!
-der mögliche Abrechnungsfehler kann dauerhaft und unbeschadet weiter erfolgen, weil es 1.keine Kontroll-Instanz gibt und
2.niemand wirklich zur Verantwortung gezogen werden könnte, da jeder Angestellte sich hinter dem anderen verstecken kann.
Die Verantwortlichkeit war nur beim echten selbständigen, niedergelassenen Arzt der Vergangenheit gegeben, der war voll selbst verantwortlich, selbst wenn seine Mitarbeiter den Fehler ausgeführt hatten.
Alle Angaben (HBSNR, BSNR, NBSNR, LANR, Zulassung bzw. Genehmigung , Größe des Versorgungsauftrages, QS-Zulassung, ärztlicher Leiter, Gesellschaftsform) sind zukünftig öffentlich sichtbar und nachvollziehbar zu machen.
Da wird von KV-Seite der Datenschutz vorgeschoben – was für ein Irrtum!
Konkret:
Unter den investoren-betriebenen MVZ gibt es unbemerkt riesige Monopolbildungen, die unbemerkt weiter wachsen und für diese Entwicklung interessiert sich – niemand.
Die großen Konglomerate beinhalten meist mehrere ärztliche Fachrichtungen und oft auch völlig andere Branchen wie Immobilienwirtschaft und andere Industrien usw.
Deshalb möchte ich anmerken, dass unser ärztliches Bemühen nahezu aussichtslos ist, um Transparenz zu erzeugen, weil Transparenz politisch nicht gewollt ist.
Uns Ärzten sollte es jedoch um Veröffentlichung der Verantwortlichkeiten, der zugelassenen bzw. genehmigten Personen durch Verpflichtung zu einer vorgeschriebenen Veröffentlichung, die bei Nichteinhalten mit Strafe belegt sein muss.
Ohne ein Kontroll-Organ ist das alles jedoch sinnloses Bemühen.
Wir hätten also sehr viel zu tun.
Keine hDRG bei sonstigen Kostenträgern
Wer es via Fehlermeldung bei Abrechnung von hDRG noch nicht erfahren hat: Die sonstigen Kostenträger (Bundeswehr, Polizei etc.) gehören nicht zum Versorgungsauftrag der KV. Auch wenn wir dort via EBM abrechnen gilt: Hybrid-DRG geht ebensowenig, wie bei privat versicherten Patienten. Nur: hier müssen wir weiter über EBM abrechnen.
Der Bundesverband Deutsche Ophthalmochirurgie (BDOC)
Der Bundesverband Deutsche Ophthalmochirurgie (BDOC) gehört seit mittlerweile 20 Jahren zu den drei Großen in der Riege der Vertreter der Augenheilkunde in Deutschland.
Er repräsentiert alle Augenoperateure in Klink und Praxis, die über den Facharztstandard hinausgehende chirurgische Qualifikationen verfügen. Das bedeutet, dass ambulant operierenden Kollegen vom BDOC genauso vertreten werden wie Belegärzte oder stationär versorgende Kollegen. Uns eint die Profession – und weder der Ort, an dem ophthalmochirurgisch versorgt wird, noch unterschiedliche Organisationsformen der Einrichtungen treiben einen Keil in die einheitliche Vertretung. Besondere Kompetenz hat der BDOC als Vertragspartner mit vielen gesetzlichen Krankenkassen bundesweit. Ziel der Vertragsabschlüsse ist es, den Patienten frühzeitig die Teilhabe an innovativen, modernen qualitätsgesicherte Behandlungsmethoden in der Versorgung zu ermöglichen.
