Fragen unter Kollegen

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Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien

Viele von Ihnen nutzen sicherlich auch die sozialen Medien zur Information über Gesundheitsthemen und – unter bestimmten Voraussetzungen – zum kollegialen Austausch. Daher hat die Bundesärztekammer (BÄK) die 20-seitige Handreichung „Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien“ aktualisiert, die wir Ihnen hier zur Verfügung stellen.

Diese Handreichung erläutert, wie sich Ärzte und Medizinstudierende sicher in den sozialen Medien verhalten. Schwerpunkte sind u. a. die Einhaltung der Schweigepflicht in den sozialen Medien, die Wahrung eines korrekten Umgangstons und der Umgang mit negativen Kommentaren. Sofern diese Regeln eingehalten werden, wird die Nutzung sozialer Medien als sinnvoll angesehen.

Dokument zum Download: 2023-01-19_Handreichung_Aerzte_in_sozialen_Medien

Fakten-Check EDV / Telematik-Infrastruktur (TI) / E-Health

Entlastet mich die Umsetzung der DS-Richtlinie von Haftungen nach DSGVO und BDSG?

Umfasst die Kürzung von 2% des KV-Umsatzes bei Nicht-Umsetzen der TI-Anforderungen auch die angedrohten Kürzungen bei Nicht-Nutzung der ePA? Wo erhalte ich dazu verbindliche Informationen?

Zum Thema Cyberkriminalität empfehlen wir Ihnen die Fernseh-Dokumentation „Geld her oder Daten weg“. Zu finden ist diese in der 3sat Mediathek unter folgendem Link: https://www.3sat.de/gesellschaft/makro/wirtschaftsdokumentation-hacker-geld-her-oder-daten-weg-100.html

 

21.07.2022: Ärztegenossenschaft Nord eG: Die ersten TI-Konnektoren müssen jetzt ausgetauscht werden!

Pressemitteilung der Ärztegenossenschaft Nord eG

Aktuell steht der Wechsel für Konnektoren mit Herstellerdatum 2016/2017 nach fünf Jahren begrenzter, fester Ablaufzeit an. Eine einmalige Softwareverlängerung mit neuen Konnektoren soll bis Ende 2024 möglich sein, ab 2025 soll laut Bundesebene keine Hardware mehr in den Praxen notwendig sein. Erklärungen von höchster Entscheidungsebene gibt es zu diesem verordneten Vorgehen nicht. Es ist voraussehbar, dass wegen schon jetzt offensichtlicher Terminverschiebung die Zeitvorgabe nicht einzuhalten ist und ein weiteres Mal die Hardware ausgetauscht werden muss. Die schnelllebigen Gematik-Aktivitäten beginnend mit dem Roll-out der eAU und des eRzepts sind mit den vorhandenen Systemen und der Rigidität der Software-Häuser kaum umsetzbar und für Vertragspraxen mit nicht zu beziffernden Kosten und Unannehmlichkeiten verbunden.

Nach Recherche des Deutschen Ärzteblattes müssen insgesamt 130.000 Konnektoren ausgetauscht werden. In diesem Jahr sind es demnach 15.150 Konnektoren bundesweit. Betroffene Vertragsärztinnen und -ärzte stehen vor der Frage „Was muss ich für einen Konnektorwechsel veranlassen? Wie wird der Konnektortausch refinanziert?“. Gedanken über den bundesweit entstehenden Elektroschrott, Lieferengpässe und Praxisausfallzeiten hat sich bisher niemand gemacht. 

Digitale Service-Lösung für die Praxis

Das Leasing eines Autos ist heutzutage selbstverständlich mit allen verbundenen Serviceleistungen und der „Mobilitätsgarantie“. Warum nicht auch die Hardware leasen und den physischen Konnektor und den damit verbundenen Ärger außerhalb der Praxis platzieren? Ende Juni stellte die Firma Akquinet ihre Lösung im Rahmen einer gemeinsamen Konferenz der Berufsverbandsvorsitzenden und der KVSH vor.“ TI as a Service“ ist das Schlagwort und lässt ahnen, dass ein physischer Konnektor, anfällig für technische Defekte und Beschädigungen bald für Praxen zur Vergangenheit gehören kann.

Die Ärztegenossenschaft Nord eG setzt den Wunsch der Berufsverbände nach weiterer Information für ihre Mitglieder mit einer digitalen Veranstaltung:

„Konnektorwechsel versus TI as a Service“ (2 Fortbildungspunkte) am 23.08.2022 von 19:30 -21:00 Uhr um und lädt Sie recht herzlich dazu ein.

Durch die Veranstaltung wird Sie Doris Scharrel, Landesvorsitzende des BVF und Vorstandsmitglied der äg Nord, sowie Dirk Aagaard, Geschäftsführer der akquinet AG, begleiten.

Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über die Veranstaltung erfahren möchten.

Fakten-Check Abrechnung

24.11.2021: Neue Selektivverträge: Stationsersetzende Leistungen mit DAK Bayern und KKH

Berlin – Der BVOU e.V. hat mit der Managementgesellschaft REBECA health care GmbH (ein Unternehmen der Helmsauer Gruppe) aus Nürnberg eine Kooperationsvereinbarung im Bereich Selektivverträge geschlossen. Inhalt der Kooperation sind Verträge über die Versorgung mit stationsersetzenden Leistungen, die die REBECA mit der KKH (bundesweit) und mit der DAK (Bayern) geschlossen hat.

Lesen Sie mehr unter https://www.bvou.net/neue-selektivvertraege-stationsersetzende-leistungen-mit-dak-bayern-und-kkh/

Wie wehrt man ungerechtfertigte Regresse ab?

Regressandrohungen sind ein unabwendbares Ereignis. Wie geht man damit um? Lesen Sie hier als mögliche Reaktion die Stellungnahme von Dr. Christian Deindl: Stellungnahme Dr. Deindl_Staatsanwaltschaft München

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